51-Jährige muss sich vor Gericht verantworten

Bankmitarbeiterin aus dem Tegernseer Tal soll 130 000 Euro veruntreut haben

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Die Angeklagte war in der Sparkassen-Filiale in Waakirchen beschäftigt gewesen. Die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee kündigte ihr 2016 fristlos.

Über Jahre soll eine damalige Mitarbeiterin der Sparkasse rund 130 000 Euro veruntreut haben. Jetzt muss sich die Frau aus dem Tegernseer Tal vor Gericht verantworten. Sie bestreitet die Vorwürfe.

Waakirchen – Freundlich und herzlich: So wirkte eine frühere Mitarbeiterin der Kreissparkassen-Filiale in Waakirchen. Der Eindruck könnte sich ändern, wenn die Vorwürfe zutreffen, deretwegen die Gmunderin (51) nun in Miesbach vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Walter Leitner steht: Von Juli 2013 bis 2016, als sie fristlos gekündigt wurde, soll sie von vier Kunden insgesamt mehr als 130 000 Euro veruntreut haben. 259-mal soll sie laut Anklage Geld von deren Konten abgehoben und bar auf ihr eigenes oder das von Familienangehörigen eingezahlt haben.

Mehr als 15 Jahre arbeitete die Angeklagte in der Filiale in Waakirchen, war insbesondere zuständig für Kassenaufgaben und Kontokarten-Verwaltung, erläuterte die Staatsanwältin. Nach einer Beschwerde eines der mutmaßlichen Opfer führte die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee 2016 eine hausinterne Sonderprüfung in der Filiale durch, erklärte eine Mitarbeiterin (37) der Internen Revision. Bei vier Kunden fielen Unregelmäßigkeiten auf.

Die Unterschriften auf Auszahlungsbelegen seien ab 2013 häufig voneinander abweichend oder gar nicht vorhanden gewesen. Dabei sei eine Ähnlichkeit zur Handschrift der Angeklagten erkennbar. Das Gericht nahm Aufnahmen von Überwachungskameras in Augenschein: Bei zweifelhaften Buchungen sei häufig die Angeklagte am Serviceschalter zu sehen. Die 37-Jährige berichtete zudem von fragwürdigen Kartenbestellungen der Kunden. Die 51-Jährige soll für die Opfer verschiedene Kontokarten beantragt und zugleich Postsperren verhängt haben, sodass die Karten zur Filiale versandt wurden. So soll sich die 51-Jährige, die alle Vorwürfe bestreitet, direkten Zugriff auf die Konten verschafft haben.

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Die Rechtsanwälte der Angeklagten, Isabella Komm und Michael Barleben, zogen die grafologische Kompetenz der Zeugin in Zweifel. Eines der mutmaßlichen Opfer sei altersbedingt beinahe blind, weshalb die Unterschrift auch abweichen könne. Dies bestätigten Sohn (65) und Schwiegertochter (65) des Mannes, der selbst nicht mehr aussagen kann – wie eine weitere Geschädigte, die verstorben ist. Auffällig sei aber: „Immer, wenn ein größerer Betrag gefehlt hat, war der Kontoauszug weg“, erklärte die 65-Jährige.

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Die Rechtsanwälte kritisierten die Prüfung als „einzelfallbezogen“: Die Ermittler seien davon ausgegangen, „dass die Angeklagte als einzige Täterin in Frage kommt“. Sie habe den Betroffenen persönlich sehr nahe gestanden. Und eine weitere Geschädigte habe nur rudimentären Überblick über ihre Bankgeschäfte.

Diese, eine Waakirchnerin (59), stellte allerdings fest, dass die meisten Unterschriften auf fraglichen Dokumenten nicht von ihr stammten. Die 59-Jährige erklärte auch, dass sie entgegen der getätigten Buchungen nur sehr selten große Barbeträge abhebe.

Für das Verfahren sind zwei weitere Termine mit weiteren Zeugen angesetzt. Das Urteil bleibt abzuwarten.

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