Obwohl von der Polizei schon früh dementiert, hat die Kripo nun den angeblichen Tod zweier Kinder einer Asylbewerberin noch einmal genauer untersucht.
Fürstenfeldbruck – Ergebnis: Die im Zusammenhang mit der Flüchtlings-Demo vom Wochenende geäußerten Vorwürfe sind frei erfunden: Es handelte sich um Fake News.
In dem von der Marxistischen Jugend München respektive dem Portal „KlassegegenKlasse“ verbreiteten Demo-Aufruf hatte es geheißen, dass die ungeborenen Zwillinge einer Asylbewerberin infolge einer Schubserei durch Sicherheitsleute zu Tode gekommen seien. Später sprachen dann die Demonstranten von nur noch einem Kind, das gestorben sei.
Fakt nun ist laut Kripo folgendes: die beiden Zwillinge, 2016 geboren, leben nach wie vor bei ihrer Mutter in der Dependance des Manchinger Ankerzentrums in Fürstenfeldbruck. „Man kann also nicht behaupten, dass die Frau die Zwillinge verloren hat, wenn sie leben“, sagte ein Sprecher der Kripo auf Nachfrage.
Bei erneuter Schwangerschaft: Kind hat schwere Fehlbildungen
Die Frau sei dann wieder schwanger geworden. Bei einer Untersuchung im Mai 2018 hätten Ärzte festgestellt, dass dieses Kind im Leib der Frau genetisch bedingte schwere Fehlbildungen aufgewiesen habe – es habe sich um ein „komplexes Fehlbildungssyndrom“ gehandelt. Das heißt: Das Kind war nach ärztlicher Expertise nicht lebensfähig.
Fehlbildung nicht durch Übergriffe entstanden
Die Fehlbildungen seien unmöglich durch irgendwelche Übergriffe entstanden, sagte der Kriposprecher nach Ermittlungen. Die Frau habe bei der Untersuchung seinerzeit außerdem keinerlei Verletzungen aufgewiesen. Ärzte hätten der Frau den Abbruch der Schwangerschaft empfohlen, der dann auch durchgeführt worden sei. Es gebe also keine durch Straftaten herbei geführte Tode, so der Sprecher.
Auch wenn die schweren Vorwürfe damit widerlegt sind: Die Polizei werde trotzdem weiter untersuchen, inwiefern oder ob es Übergriffe in der Unterkunft gegeben habe, hieß es. Unabhängig davon will die Regierung für Verbesserungen in der als zunehmend problematisch geltenden Groß-Unterkunft sorgen.
(st)