VonVolker Ufertingerschließen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstag das Bürgerbegehren gegen Windkraftanlagen im Gemeindegebiet mit 21:7 Stimmen für unzulässig erklärt.
Gauting – Mehr als eine Stunde lang hat der Gemeinderat am Dienstagabend zu Tagesordnungspunkt 6 getagt, dann fiel die Entscheidung: Das Bürgerbegehren „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“ ist unzulässig. 21 Gemeinderäte stimmten für den Vorschlag der Verwaltung, das Bürgerbegehren abzulehnen, sieben dagegen, nämlich die UBG (Dr. Andreas Albath und Richard Eck), die Fraktion MfG(Axel Höpner, Tobias McFadden und Stefan Berchtold) sowie Stephan Ebner (CSU) und Harald Ruhbaum (MiFü). Wie es jetzt weitergeht, hatte eine der Initiatorinnen des Bürgerbegehrens, Anette Bäuerle, gleich zu Beginn in ihrem Statement deutlich gemacht. „Für den Fall, dass unser Bürgerbegehren abgelehnt wird, werden wir klagen“, sagte sie. Die BI will es nicht hinnehmen, dass dieser „größte Eingriff in die Landschaft seit der Gründung der Gemeinde“ (Bäuerle) ohne Votum der Bürger vorangetrieben wird. Die Stimmung war angespannt. So verwies Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger Bernhard Fliedner von der BI wegen eines Zwischenrufs des Saals.
Ausschlaggebend für die Mehrheitsentscheidung war das Gutachten, das die Rechtsanwältin der Gemeinde, Kerstin Funk, vortrug. Zentral für ihre Argumentation war die Tatsache, dass die Begründung des Bürgerbegehrens „defizitär“ sei. Das heißt: Sie stellte den über 2000 Unterzeichnern nicht alle Informationen zur Verfügung, die diese für die richtige Einordnung brauchen, darunter die Existenz eines Flächennutzungsplans und die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung der Bürger. Auch das Landratsamt vertritt die Ansicht, dass die formalen Anforderungen nicht erfüllt sind. Die Regierung von Oberbayern hingegen hat wissen lassen, dass sie die Fragestellung für zulässig hält. Allerdings: Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Weisung an das Landratsamt oder die Gemeinde. „Wir haben uns ein wenig gewundert, dass sich die Regierung geäußert hat“, so die Anwältin.
Die Rechtsanwältin rückte die aktuelle Rechtssprechung in den Fokus. Nach ihrer Auskunft stellen die Gerichte, anders als oft behauptet, hohe Anforderungen an ein Bürgerbegehren. „Die Begründung muss die Tragweite der Entscheidung erkennen lassen“, sagte sie. „Das plebiszitäre Element lebt davon, dass die Bürger informiert sind“. Dazugehört vor allem die Existenz eines Teilflächennutzungsplans aus dem Jahr 2012, in dem viele wichtige Fragen wie Abstand zu Wohnbebauung geregelt sind. Davon ist in der Begründung nicht die Rede. „Die Grundsatzentscheidung, die im Bürgerbegehren suggeriert wird, ist längst gefallen“, sagte sie. Auch werde die Möglichkeit einer finanziellen Bürgerbeteiligung verschwiegen. Und, nicht zuletzt: Es gibt Verträge, die die Gemeinde eingegangen ist. „Es ist völlig unklar, wie damit umzugehen ist.“
Bürgermeisterin Dr. Brigitte Kössinger (CSU) verwies auf den großen Infoabend, den die Gemeinde im November vergangenen Jahres im Bosco veranstaltet hat. Dort sei öffentlich gemacht worden, dass die Gemeinde die Projektentwicklung an die S&T Bürgerenergie Planungs-GmbH übertragen habe. „Die Gemeinde plant das alles nicht mehr“, sagte sie. Insofern laufe das Bürgerbegehren ins Leere. Für unrealistisch erklärte sie auch das Ansinnen der BI, dass die Gemeinde – soweit rechtlich zulässig – alles unterlassen soll, was dem Bau oder dem Erhalt von Windkraftanlagen dient. „Wir müssen gemeindliche Einvernehmen erteilen, wir müssen verkehrsrechtliche Genehmigungen aussprechen. Dazu sind wir verpflichtet. Das ist die Fragestellung schon einmal verwirrend.“
Michael Vilgertshofer (CSU) störte sich daran, dass über eine komplexe juristische Frage per Mehrheitsentscheidung befunden wird. Deshalb brachte er den Gedanken ins Spiel, dass es gut ist, wenn sich ein Gericht mit dem Gautinger Bürgerbegehren befasst. „Ich habe durchaus Sympathie für den Rechtsweg. Dann wird die Sache nicht von Laien entschieden.“ Wie die Rechtsanwältin der Gemeinde ergänzte, dürfte sich dies dank Eilanträgen nicht lange hinziehen. „Ich rechne mit einem halben Jahr bis zu einer endgültigen Entscheidung.“
Die Grünen bekannten sich grundsätzlich zur direkten Demokratie. Dazu gehöre aber eine sachlich fundierte Begründung als objektive Entscheidungsgrundlage. „ Dieser Notwendigkeit kommt das Bürgerbegehren, wohlwollend formuliert, nicht in ausreichendem Maße nach“, so Matthias Ilg. Es fehle an einer ehrlichen Darstellung von Pro und Contra. Außerdem würde eine Zustimmung durch den Gemeinderat den Eindruck erwecken, dass man Windräder überhaupt verhindern könne. „Das ist aber nicht der Fall.“ Qua Gesetz steht es jedem Investor frei, auf einem Privatgrundstück eine Windkraftanlage zu errichten.
Dr. Andreas Albath (UBG) warnte vor dem Szenario, dass ein Gericht das Bürgerbegehren für rechtens erklärt und es, wie zuletzt beim Karls, zu einem höchst umstrittenen Bürgerentscheid kommt. „Der politische Schaden wäre groß“, sagte er. Er versuchte nach dem Vorbild der Gemeinde Marktl einen Kompromiss herbeizuführen. Dort hatte der Gemeinderat ein Bürgerbegehren abgelehnt, dann aber zusammen den Initiatoren einen rechtlich zulässigen Text formuliert und ein Ratsbegehren gestartet. Das Ergebnis: Die Mehrheit sprach sich für Windkraft aus. „Gibt es einen Raum für diese Idee?“ fragte er. Die Bürgermeisterin gab sich skeptisch: „Wir haben mit S&T Verträge.“ Sie wisse nicht, wie eine sinnvolle Fragestellung lauten könnte.
Erstmeldung
Gauting – Nach intensiver Debatte hat der Gemeinderat am Dienstagabend das Bürgerbegehren „Keine Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Gauting“ mit 21:7 Stimmen für ungültig erklärt. Grundlage für die Entscheidung waren die juristische Einschätzung der Gemeindeanwältin sowie des Landratsamts. Allerdings existiert auch eine Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, die das Begehren für zulässig hält. Die Frage lautete: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Gauting - soweit rechtlich zulässig - alle Handlungen unterlässt, die der Errichtung oder dem Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet dienen, und dass sie ihr Einvernehmen zu diesbezüglichen Bauvorhaben verweigert, um das Ökosystem Wald zu schützen und das Landschaftsbild zu erhalten?“
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Ausschlaggebend war die „defizitäre Begründung“ des Bürgerbegehrens, das etwa 2000 Gemeindebürger unterzeichnet hatten. Die aktuelle Rechtssprechung legt nach Auskunft der Gemeindeanwältin großen Wert auf die Tatsache, dass die Bürger von den Initiatoren vollumfänglich über den Sachverhalt informiert werden. Das sei aber nicht der Fall. So sei keine Rede von dem Teilflächennutzungsplan, der vor Jahren erstellt worden ist. „Die Grundsatzentscheidung, die die Fragestellung suggeriert, ist längst getroffen worden.“ Keine Rede sei außerdem von einer Möglichkeit der Bürgerbeteiligung. Zudem existieren für Anlagen in Buchendorf bereits Verträge. Wie damit umzugehen sei, sei unklar.
Der Sitzungssaal im Rathaus war voll besetzt, die Stimmung angespannt. Wegen einer Wortmeldung, die nicht gestattet ist, verwies Bürgermeisterin einen der Initiatoren, Bernhard Fliedner, des Saals. Anette Bäuerle kündigte in einem Eingangsstatement, das der Bürgerinitiative zugebilligt wurde, für den Fall einer Ablehnung juristische Schritte an. Das heißt: Nun wird das Verwaltungsgericht angerufen, eventuell auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs. Nach Einschätzung der Gemeinde wird sich das Verfahren nicht so lange hinziehen, die Anwältin sprach von in Summe einem halben Jahr. Mit einer richterlichen Entscheidung hätten viele Gemeinderäte kein Problem. „Das wäre vielleicht sogar besser“, sagte etwa Michael Vilgertshofer (CSU), selbst Jurist. „Ich finde es ungut, dass eine juristische Entscheidung einem politischen Gremium aufgebürdet wird.“
