Die Bad Heilbrunner Gemeinderäte beschlossen am Dienstag ihr Vorkaufsrecht zu nutzen, um das Grundstück von Christian Strauss zu kaufen. Der Inhaber übt unterdessen im Internet Kritik.
Bad Heilbrunn – Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Die Gemeinde will das Grundstück von Christian Strauss kaufen. Dessen Name fiel in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend zwar nicht, Christian Strauss äußerte sich aber im sozialen Netzwerk Facebook auf seiner Seite „Hallenbad Strauss“ dazu.
Wie berichtet, stand das Thema am Dienstagabend auf der Tagesordnung im Gemeinderat. Bürgermeister Thomas Gründl wollte nicht sagen, um welches Grundstück es sich handelt, verwies aber auf die Facebook-Seite des Inhabers. Gründl sagte nur so viel: „Es geht um ein Grundstück in der Ortsmitte, das bereits verkauft ist.“ An diesem Areal bestehe ein öffentliches Interesse. Deshalb werde die Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihr Vorkaufsrecht zu nutzen.
Vier Millionen Euro soll das Grundstück kosten: „Wir haben das bereits im Oktober in nichtöffentlicher Sitzung besprochen“, sagte Gründl. Zur Finanzierung nimmt die Gemeinde 1,5 Millionen Euro aus den Rücklagen. „Für den Rest nehmen wir einen Kredit mit einer Laufzeit von zehn Jahren auf“, so Gründl weiter. Der Schuldenstand der Gemeinde wird so von derzeit geplanten 1,8 Millionen Euro auf 3,7 Millionen Euro zum Jahresende steigen. Die Rücklage wird gleichzeitig auf knapp 300 000 Euro zum Jahresende 2018 sinken. Der Gemeinderat beschloss deshalb, einen Nachtragshaushalts aufzustellen. Diskussionen im Gemeinderat gab es dazu nicht.
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Ob der Grundstückskauf so ablaufen wird wie von der Gemeinde geplant, ist indes noch offen. Grundstücksinhaber Christian Strauss war trotz mehrmaliger Versuche für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Eigentlich hat Strauss das Grundstück im September schon anderweitig verkauft, ist dem Facebook-Post zu entnehmen. Das bestätigte auch der Bürgermeister in der Sitzung. Die Gemeinde hat nun eine achtwöchige Frist, um ihr Vorkaufsrecht zu nutzen.
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Die stellvertretende Kämmerin Gabriele Forster erklärte in der Sitzung ein mögliches Szenario: „Die Gemeinde erlässt den Bescheid, dann kann der Käufer dagegen klagen. Man weiß nicht, wie es am Ende ausgeht.“ Erhebt der Eigentümer des Grundstücks keinen Einspruch gegen den Vorkaufsbescheid oder gewinnt die Gemeinde im Falle einer Klage vor Gericht, kommt der Nachtragshaushalt zum Tragen.
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Strauss selbst äußert sich in seinem Facebook-Post gegenüber der Gemeinde kritisch „Ich kann hier keinen Vorteil für den Bürger im Sinne des Allgemeinwohls erkennen.“ Der neue Grundstückseigner ist laut Strauss „sehr engagiert“ und will das auf dem Grundstück befindliche Hallenbad weiter betreiben.
Bürgermeister Gründl stellt dagegen klar, dass das Grundstück Teil des Realisierungswettbewerbs für die neue Ortsmitte sei. „Gerade die Grundstücke mit dieser Lage werden für die Gemeinde bedeutsam sein.“
Nora Linnerud