Trotz mahnender Worte des Marktbaumeisters

Warum die Gemeinde Peiting für ein Haus in der Sandgrube die  Außenbereichssatzung ändert

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Die Zufahrt in die Sandgrube ist reichlich eng. Trotzdem könnten hier künftig mehr Wohneinheiten entstehen. Die Gemeinde hat dafür mit einer Änderung der Satzung – rein theoretisch – den Weg frei gemacht.
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Gerade im Außenbereich sind Gemeinden besonders streng, was das Einhalten von Satzungen anbelangt. Dass der Peitinger Gemeinderat jetzt für ein Haus in der Sandgrube eine Ausnahme macht und sich damit über die Empfehlung der Bauverwaltung hinwegsetzt: Das liegt daran, dass die Verdichtung von Wohnraum bei fehlendem Baugrund Priorität hat.

Peiting – Seit 2005 gibt es am Ortsrand der Sandgrubenstraße eine Außenbereichssatzung. Die setzt unter anderem fest, dass pro Wohngebäude maximal zwei Wohneinheiten zulässig sind. Als maximale Wohnfläche sind 200 Quadratmeter vorgesehen.

Warum das Gebäude in der Sandgrube, um das es geht, stattliche 273 Quadratmeter Wohnfläche aufweist: Das kann man sich im Rathaus nicht so recht erklären. Fest steht zumindest: Dass die Antragstellerin das bestehende Gebäude in ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt drei Wohneinheiten umbauen will, das ist laut Satzung eigentlich nicht zulässig.

So schilderte es auch Marktbaumeister Fabian Kreitl jüngst in der Gemeinderatssitzung dem Gremium. „Die Satzung sah bisher genau eine Ausnahme vor, und zwar für das Grundstück, auf dem das Einfamilienhaus mit 273 Quadratmetern Wohnfläche errichtet wurde. Ansonsten sind im Bereich der Satzung nämlich keine Neubauten zulässig.“ Lediglich Um-, An- und Ausbauten seien erlaubt. „Die Begrenzung von 200 Quadratmetern hätte bei diesem Bauvorhaben aber trotzdem greifen müssen.“

Aus Kreitls Sicht sprechen gleich mehrere Gründe gegen die Änderung der Satzung. Der Bereich der Sandgrube ist nur durch eine sehr schmale und steile Zufahrtsstraße erschlossen. Im Geltungsbereich der Satzung liegen acht Wohnhäuser. Wird die Satzung jetzt zugunsten der Antragstellerin geändert, „dann wäre jedes Wohnhaus berechtigt, auf bis zu drei Wohneinheiten zu erweitern. Kreitl rechnet vor: Im schlimmsten Fall wären das acht mal drei, also 24 Wohneinheiten. Bei zwei Fahrzeugen pro Wohneinheit würden über die viel zu schmale Erschließungsstraße 48 Fahrzeuge täglich ein- und ausfahren. „Da ist das Chaos schon vorprogrammiert.“

Für Kreitl kommt ein weiterer Punkt hinzu. Ortsplanerisch entstehen durch die Aufhebung der 200 Quadratmeter-Beschränkung „riesige Baukörper in einem sensiblen Ortsrandbereich, der bisher hauptsächlich durch die schöne Natur geprägt ist – und es meiner Meinung nach auch bleiben sollte“.

Marktbaumeister warnt vor Ungleichbehandlung

Kreitl verweist zudem auf die Außenbereichssatzung. Die regelt, dass dieses Gebiet zwar wie ein Außenbereich behandelt wird, jedoch Vorhaben, die dem Wohnen dienen, zulässig sind – hier auf 200 Quadratmetern Wohnfläche limitiert. Der Außenbereich sei den privilegierten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten. Lediglich kleinere Austragshäuser und untergeordnete Wohnhäuser für die Land- und Forstwirte sind zulässig – unter 200 Quadratmetern Wohnfläche. Kreitl: „In unzähligen Fällen diskutieren wir mit Landwirten und anderen privilegierten Bauherren über die Größe ihres Bauvorhabens im Außenbereich. Dort wird die 200m²-Grenze aber strikt eingehalten.“ Abweichungsmöglichkeiten gäbe es dort nicht wirklich. „Die Schwierigkeit für die Verwaltung ist jetzt, diese Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bauherren im Außenbereich zu rechtfertigen.“

Denn der Gemeinderat hat sich in der Sitzung dafür ausgesprochen, dem Antrag stattzugeben und die Satzung zu ändern. In die Bresche sprang für die Antragstellerin noch der Ex-Bürgermeister Michael Asam. Mangels Baugrund könne man den Bedarf an Wohnraum im Ort längst nicht decken. Hier könne Wohnraum für junge Familien geschaffen werden. „Wenn die Möglichkeit besteht, dass die Kinder im Elternhaus bleiben können, dann sollten wir über unseren Schatten springen.“

Während Rat Herbert Salzmann (SPD) mit Blick auf eine Verdichtung im Innenbereich dem Antrag ebenso wohlwollend gegenüberstand wie Norbert Merk (CSU; „Wir diskutieren sowas in unserer nächsten Amtszeit noch öfter, wenn es um eine Verdichtung im Innenbereich geht“), so hatten andere Gemeinderäte Bedenken: „Die Sandgrube ist ein sensibler Bereich, eine Sackgasse mit einer Zufahrt, die nur drei Meter breit ist“, gab Andreas Barnsteiner (BVP) zu bedenken. Sein Fraktionskollege Hermann Mödl plädierte gar für die Schaffung eines Wendehammers, um die Zufahrt für größere Fahrzeuge wie Müllauto oder Öllaster zu vereinfachen.

Die Antragstellerin bekam schließlich eine Mehrheit im Rat. „Das ist der Unterschied zwischen Verwaltung und politischer Entscheidung“, so Peter Ostenrieder (CSU). Zwar sei die Auffassung der Verwaltung richtig. „Aber es ist nun mal auch gewollt, dass wir nachverdichten.“

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