Gerichtsverhandlung

Betrunkener begeht im Rausch ständig Delikte - und kann sich danach an nichts erinnern

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Das Gericht verurteilte den Geretsrieder zu einer Freiheitsstrafe.
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Im betrunkenen Zustand bekommt ein 35-Jähriger ständig Ärger mit der Justiz. Jetzt kam es wieder zu einer Gerichtsverhandlung.

Geretsried – Sein übermäßiger Alkoholkonsum beschert ihm regelmäßig Ärger mit der Justiz. 15 Einträge umfasst das Vorstrafenregister des Zimmerers (35). Jetzt musste er sich vor dem Amtsgericht Wolfratshausen erneut verantworten. Es ging um Betrug in drei Fällen, sowie Körperverletzung.

So soll der Mann, der im Tatzeitraum zwischen Mai 2015 und Juni 2016 in Geretsried lebte, von einem Bekannten 1200 Euro geliehen haben, ohne die Summe zurückzuzahlen. Dass er das Geld bekommen hatte, stritt der Beschuldigte nicht ab. Allerdings sei es für seine Freundin gewesen. „Ich war nur der Bote“, beteuerte er. Dem widersprach der Bekannte, der ihm leichtsinnigerweise das Geld gegeben hatte. Wie er vor Gericht erklärte, hatte der Zimmerer als Sicherheit für das Darlehn ihm sogar ein Bankkonto überschrieben. „Aber das war ein Schuss in den Ofen, die Karte wurde schon beim ersten Mal eingezogen.“

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Zur selben Zeit soll der Angeklagte eine Malediven-Reise für mehr als 5600 Euro gebucht haben. „Dazu weiß ich nichts, null“, sagte er. Eine Mitarbeiterin des Reisebüros brachte etwas Licht ins Dunkel: Der Zimmerer habe sich Ende April 2015 zunächst ein Angebot für eine Hochzeitsreise machen lassen. Beim zweiten Besuch hieß es, seine Freundin habe Schluss gemacht, er wolle jetzt mit einem Freund fliegen. „Er hatte massive Alkoholprobleme, wusste wahrscheinlich gar nicht, was er da machte“, erzählte eben dieser Freund (49) im Zeugenstand. Auf die Malediven flog schließlich keiner von beiden, dem Reisebüro entstanden 1982 Euro Stornokosten.

Eine falsche Wahrnehmung hatte der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts auch, was den Vorfall mit seiner Ex-Freundin betraf. Sie schilderte, wie der Angeklagte im betrunkenen Zustand handgreiflich geworden sei und sie gewürgt habe. Er beteuerte, seine Freundin an den Armen festgehalten zu haben, um sie davon abzuhalten, sich etwas anzutun. „Ich gehe einer Frau nicht an den Hals, nicht ums Verrecken“, sagte der Angeklagte.

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Unter Einbeziehung des letzten Urteils aus dem Jahr 2017 (als er wegen Missbrauch von Notrufen, Betrug, Trunkenheit und übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden war) verkündete Richter Helmut Berger eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit Bewährung. Strafmildernd wirkte sich aus, dass „das Ganze ewig zurückliegt“, die Geschädigten kein Interesse an einer Bestrafung hatten und eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums nicht auszuschließen sei.6,

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