Liquiditätssicherung für Unternehmen

Corona-Krise: Geretsried gewährt Stundungen bei der Gewerbesteuer

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Der Corona-Krise geschuldet: Zum ersten Mal tagte im Sitzungssaal des Rathauses der auf zehn Stadträte begrenzte Ferienausschuss.
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Der neue Ferienausschuss hat entschieden: Die Stadt gewährt Stundungen bei der Gewerbesteuer. Es soll die Liquiditätssicherung für Unternehmen gewährleisten.

Geretsried – Am 19. März haben sich das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder darauf geeinigt, geschädigten Unternehmen während der Corona-Krise durch steuerliche Liquiditätshilfen zu entlasten. In seiner Sitzung am Dienstag folgte der neu installierte Ferienausschuss des Geretsrieder Stadtrats einer Empfehlung des bayerischen Städtetags und beschloss entsprechende Maßnahmen.

In einem kurzen Vortrag wies Helge Balbiani-Antony, Leiter der Abteilung Verwaltung im Rathaus, darauf hin, dass Kommunen im Rahmen ihrer Finanzhoheit eigenständig über sogenannte Billigkeitsmaßnahmen wie einer Stundung oder den Verzicht auf Säumniszuschläge entscheiden können. „Hier wird den Kommunen vom bayerischen Städtetag geraten, vom 19. März bis zum 31. Dezember 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber Unternehmen abzusehen, die mit Steuerschulden belastet sind oder unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind“, erklärte Balbiani-Antony. Ebenso könne die Erhebung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungsmaßnahmen für diesen Zeitraum ausgesetzt werden.

Darüber hinaus einigte sich der Ferienausschuss auf die Gewährung von Stundungen. „Unternehmen können durch ein erleichtertes Verfahren eine Stundung für bereits fällige oder bis zum 31. 12. 2020 fällige Gewerbesteueranforderungen beantragen, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde“, erklärte der Verwaltungsleiter. Die Stundungen können zinslos erfolgen, sollten aber zunächst auf einen Zeitraum von drei Monaten befristet werden. Stadtrat und Wirtschaftsreferent Volker Reeh (noch CSU, ab Mai Geretsrieder Liste) wollte in diesem Zusammenhang wissen, ob eine wiederholte Beantragung von Stundungen möglich sei. Balbiani-Antony bejahte diese Frage.

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Der Ferienausschuss ermächtigte mit seinem Beschluss Bürgermeister Michael Müller (CSU), über Stundungen von 5001 Euro bis 50 000 Euro befristet auf ein Jahr selbstständig entscheiden zu dürfen. Stundungen, die über diese Summe hinausgehen, werden dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt. Auf Anregung des Dritten Bürgermeisters Gerhard Meinl (CSU) empfiehlt der Ausschuss zudem, dass die Unternehmen eine Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Der scheidende Stadtrat Lorenz Weidinger (Freie Wähler) erkundigte sich abschließend nach Überprüfungsmaßnahmen beziehungsweise Strafen für Unternehmen, die Liquiditätsengpässe nicht nachweisen können. Helge Balbiani-Antony räumte ein, dass die Mittel der Kommunen hier begrenzt seien. Weidinger bezeichnete den Beschluss daraufhin zwar als „Freibrief für Unternehmen“, stimmte aber den Maßnahmen ebenso wie alle anderen Gremiumsmitglieder zu.

ph

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