Nun muss sie vor Gericht

Streit eskaliert: Geretsriederin (22) verletzt Freund mit einem Teller Gulasch

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Eine Geretsriederin hat im Zorn einen Teller Gulasch nach ihrem Freund geworfen. Nun musste sie sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.

Geretsried/Wolfratshausen – Der Richter zeigte einen Anflug von Mitgefühl. „Ihr Freund hat Sie zur Weißglut getrieben“, sagte Helmut Berger zu der jungen Frau, die schluchzend auf ihr Urteil wartete. Aber ihm deshalb „auf Kopfhöhe einen Teller hinzuwerfen“ sei nicht das geeignete Kommunikationsmittel gewesen. Denn ein Teller sei nun mal „ein gefährliches Werkzeug“. Deshalb musste sich die 22-jährige Geretsriederin wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen verantworten.

„Ich weiß wirklich nicht, was damals los war. Wir haben Gulasch gegessen. Es war sehr lecker“, erinnerte sich die Angeklagte und musste dabei selbst kurz lachen. Aber sie sei in dem Moment auch „sehr wütend auf ihn gewesen“. Es gab Streit ums Geld und die Arbeitsverteilung im Haushalt. „Wir haben uns Worte gesagt, die man nicht sagen sollte“, räumte die junge Frau beschämt ein.

Man habe sich gegenseitig angebrüllt, bestätigte der Freund (29). „Offenbar habe ich sie mit einer Aussage verletzt.“ Als Reaktion habe seine Freundin dann versucht, „mich mit einem Teller voll warmem Gulasch zu traktieren“. Wie der Teller geflogen war, ließ sich in der Verhandlung nicht genau rekonstruieren. Mit Wucht – und geschlossenen Augen – habe sie das Geschirr über den Tisch geschoben, erklärte die Angeklagte – was für das Gericht schwer nachvollziehbar war. Fakt ist: Der Lebensgefährte konnte den Teller mit dem Unterarm abwehren, erlitt dabei durch Scherben des zerschlagenen Porzellans Schnittwunden an der Lippe und an der rechten Hand.

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„Das, was er getan hat, ist in Ordnung“, zeigte die junge Frau Verständnis dafür, dass ihr Freund nach dem Vorfall am 7. Dezember vorigen Jahres die Polizei informiert hatte. Inzwischen ist das Paar längst versöhnt. Deshalb hatte der Mann Mitte Januar beim Amtsgericht erklärt, es sei „nicht erforderlich“, dass seine Freundin für die Aktion bestraft würde. „Wir benehmen uns gut“, erklärte er auf die Frage des Richters, wie die Beziehung heute funktioniere. „Es ist besser als vorher“, bestätigte die Angeklagte. „Er hilft mir jetzt in der Wohnung, ich kriege demnächst einen Vollzeitjob. Ich bin so fröhlich, es geht aufwärts.“

Der Richter regte an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrags für einen guten Zweck einzustellen. Dem Gedanken konnte sich die Staatsanwaltschaft jedoch nicht anschließen. Deshalb blieb Berger nichts anderes übrig, als die 22-Jährige schuldig zu sprechen. 90 Tagessätze zu je 15 Euro (insgesamt 1350 Euro) beträgt die Geldstrafe. „Es geht leider nicht billiger“, begründete Berger die Anzahl der Tagessätze, die der Mindeststrafe von drei Monaten für einen minderschweren Fall der gefährlichen Körperverletzung entspricht. rst

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Rubriklistenbild: © dpa / Volker Hartmann

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