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Um die Miete haben eine 26-Jährige und ihr Ex-Freund aus Geretsried gestritten. Die Auseinandersetzung muss eskaliert sein, der Hergang lässt sich allerdings nicht mehr klar nachvollziehen.
Geretsried/Wolfratshausen – Sie soll eine rechte Furie gewesen sein. Zumindest könnte man das aus der Anklageschrift deuten, in der einer jungen Hotelfachfrau aus Unterhaching (26) gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung zur Last gelegt wurde. Die Frau soll im Januar dieses Jahres in der damals noch gemeinsamen Wohnung in Geretsried an drei aufeinanderfolgenden Tagen ihren Ex-Freund am Hals gepackt, ihn gebissen und mit einer Glasscheibe die Haut aufgeritzt haben. Das Verfahren wurde eingestellt
Es gab Streit wegen der Miete, weil ihr Freund seinen Anteil nicht zahlte. Das räumte die Angeklagte am Montag vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen ein. Auch, dass sie ihn gebissen und gekratzt hatte, gab die junge Frau zu. Allerdings nur, weil der Mann (22) sie zuvor nicht aus der Wohnung gelassen, sondern sie umgestoßen und mit dem Kopf auf den Boden gedrückt habe. „Aber ich habe ihn nicht mit einer Scherbe geschnitten“, beteuerte die Frau. Ebenso gab sie zu, dass sie in ihrer Wut eine Jacke des Metallbauers zerschnitten hatte. Wie die Frau brachte auch der Ex-Freund in der Verhandlung einiges durcheinander. Der junge Mann verstrickte sich in Widersprüche, verwechselte Tatzeiten und -tage und musste sich vom Richter erklären lassen, wann er bei der Polizei Anzeige erstattet hatte. Das war am 11. Januar. Damals hatte er die Polizei gleich mit zur Wohnung genommen, wo der Frau ein Platzverweis erteilt wurde – nachdem eine zweite Streife zur Unterstützung angefordert worden war. „Sie war aggressiv, laut und uneinsichtig“, hielten die Beamten in ihrer Meldung fest.
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Weil sowohl der Zeuge als auch die Angeklagte vor Gericht einen etwas konfusen Eindruck hinterließen und sich in vielen Punkten widersprachen, konnte letztlich nur die von beiden Parteien bestätigte Sachbeschädigung nachgewiesen werden. „Das ist ein ziemliches Tohuwabohu. Bis auf die Jacke sehe ich kein Potenzial für eine Verurteilung“, stellte Richter Helmut Berger fest und regte an, das Verfahren einzustellen. „Gegen eine angemessene Auflage“ hatte die Staatsanwältin nichts dagegen. Die Angeklagte erklärte sich mit der Zahlung von 400 Euro für den Deutschen Kinderschutzbund einverstanden. rst