Uneinigkeit im Bauausschuss

Weniger Bürokratie? Nicht in Freilassing: Dort hält man an der Spielplatzpflicht fest

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10 Quadratmeter Spielplatz mit gerade mal einer Wippe in der Salzburger Reichenhaller Straße: hier wollte sich der Bauträger offensichtlich die Ablöse sparen.
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Kommunen können jetzt selbst entscheiden, ob bei einem Neubau ein Spielplatz gebaut wird: Freilassing hat bereits eine eigene Spielplatzsatzung und setzt auf höhere Ablösesummen für Bauherrn. Das sorgte im Bauausschuss für hitzige Diskussionen.

Freilassing - Alle beschweren sich über zu viel Bürokratie, Politik und Wirtschaft fordern vor jeder Wahl einen Abbau von bürokratischen Hemmnissen. Und tatsächlich, der Freistaat hat mit einer Änderung der bayerischen Bauordnung zum Beispiel die Pflicht zum Bau von Spielplätzen bei Neubauten ersatzlos gestrichen.

Jetzt können die Kommunen entscheiden, ob und welche Spielplätze sie vorschreiben wollen, und, man ahnt es: Freilassing will. Die entsprechende, jüngste Sitzung des Bauausschusses entwickelte sich damit zur Lehrstunde, wie wegfallende Bürokratie oft durch noch mehr Bürokratie ersetzt wird.

Pflicht für Spielplatz gestrichen

Aber der Reihe nach: Im ersten Modernisierungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung wurde die Pflicht zum Bau eines Spielplatzes bei Neubauten mit 1. Oktober 2025 gestrichen, ersatzlos. Gut für Bauherren und künftige Eigentümer, schlecht für die Kinder, so die erste Überlegung. Aber, die Hintertürchen sind natürlich schon offen: Erstens können Kommunen nun selbst bestimmten, ob und welche Spielplätze sie bei Neubauten wollen. Zweitens: Bestehende Spielplatz-Satzungen können verlängert und später für ganz übernommen werden.

Freilassing hat seit 2022 eine eigene Spielplatzsatzung, die aber nicht zwangsmäßig zu mehr Spielplätzen führte, denn ein Bauherr kann eine Ablöse anbieten, also eine Entschädigung zahlen, wenn er keinen Spielplatz baut, weil er das Grundstück eben lieber verdichtet bebaut. Dieses Geld kann die Stadt dann für bestehende, städtische Spielplätze verwenden und diese modernisieren und ausbauen. Die Frage, die dann auch im Bauausschuss aufkam: Wo hat ein Kind mehr Spaß? Auf einer vereinsamten Schaukel auf einem Mini-Pseudo-Spielplatz oder auf Erlebnisgeräten auf einem richtigen Spielplatz, Beispiel Badylon?

Bauherren werden hohe Ablösesummen meiden

Wie groß der Spielplatz bei einem Neubau sein sollte, richtet sich nach der Anzahl der Wohnungen, die Ablösesumme naturgemäß auch. Die Stadt will in die Ablösesumme ihre Unterhaltskosten für die städtischen Spielplätze unterbringen, immerhin rund 185.000 Euro pro Jahr.

Bei einem Neubau-Beispiel von 2700 Quadratmetern Wohnfläche wäre ein Spielplatz mit einer Größe von 270 Quadratmetern erforderlich, oder eben eine Ablösesumme von 184.000 Euro, bei einem Quadratmeterpreis von 682 Euro. Die Stadt rechnet damit, dass in den nächsten vier Jahren rund 21.500 Quadratmeter Wohnflächen neu errichtet werden. Bei jedem zweiten Neubau vermutet die Stadtverwaltung, dass statt eines Spielplatzes eine Ablöse gezahlt wird.

„Wir arbeiten voll dagegen“, Christine Schwaiger (CSU)

„Wie kommt die Stadt auf die Annahme, dass bei künftigen Neubauten rund 50 Prozent der zu bauenden Spielplätzen abgelöst werden, also nicht gebaut werden?“, wollte ein Stadtrat wissen. Sabina Ljubec (von der städtischen Bauverwaltung) erklärte, dass die Stadt noch keine Erfahrungswerte habe, bisher habe man keine Einnahmen lukriert. „Erst einmal sollte eine Ablöse gezahlt werden, aber das Bauvorhaben wurde am Ende nicht realisiert“. Stefan Standl von der CSU befürchtet, dass kein Bauunternehmer die hohen Ablösesummen bezahlen werde. Er sieht schon kleine Mini-Spielplätze, die dann kein Kind nutzt.

Es war Christine Schwaiger von der CSU, der auffiel, dass selbst der Städtetag die Regeln für den Spielplatzbau heruntergefahren habe. „Aber wir arbeiten da voll dagegen: Wir wollen auf der einen Seite Bauen ermöglichen und leistbar machen und dann arbeiten wir mit Kosten wie der Ablöse dagegen“. Auch Andrea Lausecker von ‚Pro Freilassing“, fragte nach dem, „Sinn oder Unsinn“ eines eigenen Spielplatzes pro Neubau, wenn zum Beispiel in unmittelbarer Nähe ein großer, städtischer Spielplatz ist. „Muss man dann einen eigenen Platz bauen, den aber kein Kind nutzt?“.

„Wo wollen wir die Grenze ziehen?“

Die Vertreterin der Stadt konterte, man müsse alle gleichbehandeln. „Wo wollen sie die Grenze ziehen: bei 30, 50 oder 100 Metern zum nächsten großen Spielplatz?“ Ein „Spielplatz“ bei einer Sanierung in der Laufenerstraße sei ein gutes Beispiel: Da gebe es zwar gegenüber zwischen der Laufenerstraße und dem Petersweg einen städtischen Spielplatz, „aber da müssen die Kinder erst einmal über die Straße gehen“, so Ljubec. 

Kaspar Müller von den Grünen brachte dann „aus seiner beruflichen Erfahrung in Salzburg“ einen ganz anderen Vorschlag: „Zwei Bauträger können doch einen gemeinsamen Spielplatz bauen. Ja, das kann Tücken haben, aber ich will den Horizont erweitern“. Die übrigen Mitglieder des zehnköpfigen Bauausschusses konnten sich für die Horizonterweiterung jedoch nicht erwärmen.

Am Ende beschloss der Bauausschuss, dass die Spielplatzsatzung erst einmal so bleibt wie sie ist und dass in der nächsten Sitzung Mitte Juli dann eine endgültige Entscheidung fallen soll. (hud)

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