Unschöne Bescherung

In der Heiligen Nacht fliegen in Bad Tölz die Fäuste

+
So idyllisch Bad Tölz des Nachts wirkt, so wenig friedlich ging es zu Weihnachten vereinzelt zu. (Symbolfoto)
  • schließen

Von wegen „Stille Nacht“: An Heiligabend und in der Nacht zum ersten Weihnachtsfeiertag verzeichnete die Polizei in Bad Tölz zwei Fälle von Körperverletzung.

Bad Tölz - Eine alles andere als schöne Bescherung gab es in der Wohnung einer 37-jährigen Frau und eines 54-jährigen Mannes in Bad Tölz. Sie hatten Besuch von einem Münchner (46) und einem Tölzer (34) bekommen. 

Die gemeinsame Weihnachtsfeier lief allerdings gegen 22.45 Uhr aus dem Ruder, als die beiden Gäste miteinander in Streit gerieten. Der Münchner schlug dem 34-Jährigen mit der Hand ins Gesicht. Dieser wurde dadurch leicht verletzt. Rettungssanitäter versorgten ihn. 

Beide Beteiligten waren laut Polizei „nicht unerheblich alkoholisiert“ und mussten von den herbeigerufenen Streifenbeamten beruhigt werden. 

Körperverletzung vor einem Lokal an der Badstraße in Bad Tölz

Auch die Liedzeile „Alles schläft“ hatte in der Heiligen Nacht nicht überall in Bad Tölz Geltung. Vor einem Lokal an der Badstraße kam es in den frühen Morgenstunden des ersten Feiertags zu einer Schlägerei. Laut Polizei verpasste ein Tölzer (26) gegen 6.20 Uhr einem Reichersbeurer (25) einen Faustschlag ins Gesicht. Die Folgen: eine Platzwunde am rechten Augenlid und eine Schürfwunde an der rechten Stirnseite. Sanitäter des Rettungsdienstes versorgten den Verletzten. 

Lesen Sie auch: Beliebte Kulisse für Filme und Serien: Bad Tölz als „Drehort des Jahres“ nominiert

Der Vorfall dürfte gleich in mehrfacher Hinsicht Konsequenzen haben. Zum einen hat der gewalttätige Tölzer eine Strafanzeige wegen Körperverletzung am Hals.

Lesen Sie auch: An Weihnachten im Dienst: Bescherung im Stall und auf der Wache

 Zum anderen prüfen die Beamten der Polizeiinspektion Bad Tölz, ob der Gastwirt des Lokals Alkohol an erkennbar betrunkene Personen ausgeschenkt hat und ob weitere Verstöße gegen das Gaststättengesetz vorliegen, wie zum Beispiel die Nichteinhaltung der so genannten Putzstunde zwischen 5 und 6 Uhr.

Lesen Sie auch: Polizei erwischt in Bad Tölz zwei junge Männer mit Drogen - einer setzt sich heftig zur Wehr

Kommentare