Vor Gericht

Kein Ende im Streit um  Behandlungsfehler

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Schon seit Langem wird darüber gestritten, ob es in Agatharied oder Bad Heilbrunn zu Behandlungsfehlern gekommen war.
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Es ist eine lange Krankengeschichte, auf die Wolfgang Huber (Name geändert), wohnhaft im Isarwinkel, zurückblickt.

Bad Tölz-Wolfratshausen Es war im Jahr 2012, als der Kraftfahrer sich bei einem Sturz von einem Lkw den linken Oberschenkel brach. Was folgte waren mehrere Operationen, viele Schmerzen und ein jahrelanger Rechtsstreit. Im Jahr 2016 hatte Huber das Krankenhaus Agatharied und die Fachklinik Bad Heilbrunn auf Schmerzensgeld verklagt.

Huber wurde nach seinem Unfall in Agatharied behandelt und bekam bei einer Operation eine Platte in sein Bein eingesetzt. Anschließend war er im Oktober für rund drei Wochen zur Rehabilitation in der Fachklinik Bad Heilbrunn. Doch die Beschwerden wurden nicht besser: Im Gegenteil: Die Platte verformte sich und musste wieder entfernt werden. Schon seit Langem wird darüber gestritten, ob es in Agatharied oder Bad Heilbrunn zu Behandlungsfehlern gekommen war.

Jetzt haben sich die Parteien wieder vor Gericht getroffen. Bei dieser Verhandlung ging es vor allem um die Frage, ob bei der Reha in Bad Heilbrunn falsche Therapien durchgeführt wurden. „Ich habe etliche Male erwähnt, dass ich starke Schmerzen habe“, erklärte er vor Gericht. Sein Bein hätte sich wie ein Fremdkörper angefühlt, schilderte er.

Tatsächlich hat womöglich eine Wassertherapie, die Huber in Bad Heilbrunn erhielt, seinen Zustand verschlimmert. Es handelte sich dabei um eine fünfzehnminütige Einzeltherapie, die dreimal stattfand. Weder der behandelnde Arzt noch der Therapeut konnten sich nach so vielen Jahren noch an den konkreten Fall erinnern. In der Patientenakte fand sich lediglich einmal ein Vermerk auf eine instabile Beinbelastung. Fest steht, dass der Operateur verordnet hatte, dass bei der Reha das verletzte Bein nur mit maximal 30 Kilogramm belastet werden darf. In solchen Fällen verwende man zu Entlastung häufig Auftriebsmittel wie Poolnudeln oder Bretter, sagten die Vertreter der Klinik aus. Darauf könne sich der Patient dann abstützen.

Auch im Fall von Wolfgang Huber waren Schwimmnudeln im Einsatz. Doch Huber ist ein stattlicher Mann, zur Zeit des Unfalls war er 1,93 Meter groß und 138 Kilo schwer. Das Wasser im Becken wiederum war 1,30 Meter tief. Auf Basis dieser Zahlen gab der Sachverständige Dr. Christian Auer dem Gericht eine Einschätzung zu dem Fall ab. Sein Urteil war eindeutig: „Das Prozedere ist nicht einmal ansatzweise geeignet, um eine Überbelastung zu verhindern“, erklärte er. „Mit der gewählten Methode kann das, was der Operateur vorschreibt nicht realisiert werden.“ Wenn Huber aufrecht steht, würde im Wasser rund die Hälfte seines Körpergewichtes ausgeglichen werden. Es blieben also rund 69 Kilogramm, die auf die Beine wirken. „Das kann man mit Poolnudeln nicht kompensieren“, erklärte Auer. Selbst wenn sich die 69 Kilogramm auf beide Beine aufteilen würden, sei die Belastungsobergrenze von 30 Kilogramm überschritten. Bei Bewegung oder wenn der Patient versehentlich kurzzeitig auf einem Bein steht, würde sich die Belastung nochmals erhöhen. Die Gefahr bestünde zum Beispiel beim Ein- und Ausstieg in das Becken. Um sicher zu klären, ob diese Überbelastung aber auch die Ursache für das Verbiegen der Platte war, müsse man jedoch noch weitere Untersuchungen durchführen, so Auer.

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So wird es jetzt auch kommen. Das Gericht hatte zwar einen Vergleich vorgeschlagen, dass die Fachklinik Bad Heilbrunn Wolfgang Huber 40 000 Euro Schmerzensgeld zahlt. Doch eine Einigung kam nicht zustande – das Verfahren gegen beide Kliniken geht weiter.

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Wolfgang Huber geht es inzwischen gesundheitlich wieder etwas besser – doch sein Leidensweg war lang. Die verbogene Platte musste entfernt und ersetzt werden. Doch auch die zweite Platte hielt nicht: Sie brach, sodass noch einmal eine Operation nötig war. Erst die dritte Platte konnte im Bein bleiben. Zehn Monate war Wolfgang Huber im Krankenhaus und auf Reha, manchmal hat er heute noch Schmerzen.

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