VonSascha Ludwigschließen
Tausende Hotels, darunter Hunderte aus der Region, ziehen gegen den Buchungs-Giganten in den Kampf. Der Vorwurf: Jahrelange Knebelverträge und überhöhte Provisionen. Was die Anwälte fordern und wie booking.com auf die Milliarden-Klage reagiert.
Region Südostoberbayern – Es ist ein Konflikt, der seit Jahren unter der Oberfläche der Tourismusbranche schwelt – nicht nur in unserer Region. Und nun in einer Klage von riesigem Ausmaß zu eskalieren droht: Tausende Hoteliers in ganz Europa, darunter auch Hunderte aus den Landkreisen Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land, Mühldorf und Altötting, ziehen gegen den Buchungs-Giganten booking.com ins Feld. Der Vorwurf: Das Unternehmen soll seine marktbeherrschende Stellung über Jahre mit sogenannten „Bestpreisklauseln“ ausgenutzt und so überhöhte Provisionen kassiert haben. Im Raum steht eine Schadensersatzforderung in Milliardenhöhe. Während booking.com die Vorwürfe als „falsch und irreführend“ zurückweist, sehen die Hotel-Vertreter den Zeitpunkt für eine juristische Abrechnung gekommen.
Der Kern des Problems: Wie Booking.com die Spielregeln diktierte
Um die Wucht des Konflikts zu verstehen, muss man die Funktionsweise der sogenannten „Meistbegünstigungs-“ oder „Bestpreisklauseln“ betrachten, die booking.com jahrelang in seinen Verträgen mit Hotelpartnern verankert hatte. Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA Bayern) aus Bad Aibling, bringt die Knebelwirkung dieser Klauseln im Gespräch mit unserer Redaktion auf den Punkt: „Man muss sich das so vorstellen: Es war von booking.com damals de facto vertraglich verboten, auf der eigenen Website ein Zimmer günstiger anzubieten. Das Günstigste musste auf booking.com angeboten werden. Und das sind natürlich gravierende Eingriffe.“
Für jede einzelne Buchung, die über das Portal generiert wird, muss das Hotel einen erheblichen Prozentsatz des Zimmerpreises als Provision an die Plattform abführen. Dieses Geld fehlt dem Hotel direkt in der eigenen Kasse. Die Kunden lernen zudem, dass sie auf booking.com immer den besten Preis finden, und buchen zunehmend dort. Das machte die Hotels immer abhängiger vom Portal, um ihre Zimmer zu füllen.
Dadurch, so der Vorwurf, wurde der Wettbewerb ausgehebelt und booking.com konnte seine Provisionsforderungen ohne den Druck des Marktes durchsetzen. Für viele Betriebe also ein Dilemma: Einerseits ist booking.com, so Geppert, „ein wichtiger Vertriebskanal“, der Reichweite und Gäste bringt, die man sonst vielleicht nie erreichen würde. Andererseits fühlten sich viele Hoteliers den Bedingungen des Portals ausgeliefert. „Aber wenn eine Marktmacht einseitig ausgenutzt wird und man nicht fair miteinander umgeht, dann wird es eben auch schwierig“, fasst Geppert die Stimmung in den heimischen Hotels zusammen.
Die Kläger formieren sich: „Der Preisaufschlag lag bei wenigstens 30 Prozent.“
Diese langjährige Unzufriedenheit mündet nun in der von der Plattform mybookingclaim.com organisierten Sammelklage. Dr. Volker Soyez, der Anwalt und gesetzliche Vertreter hinter der Initiative, nennt gegenüber unserer Redaktion beeindruckende Zahlen: „Registriert haben sich bisher mehr als 10.000 Hotelbetreiber. Wir gehen davon aus, dass im Schnitt etwa zwei bis drei Hotels auf jeden Hotelbetreiber entfallen, sodass wir im Ergebnis über rund 25.000 teilnehmenden Hotels sprechen dürften.“ Die Teilnehmerzahl, so Soyez, erhöhe sich „minütlich“. Teilnehmen können Interessierte nach derzeitigem Stand noch bis Ende August.
Die finanzielle Dimension ist gewaltig. Soyez und sein Team aus Wettbewerbsökonomen sind überzeugt, einen konkreten Schaden nachweisen zu können. „Nach unserer vorläufigen, konservativen Einschätzung lag der verstoßbedingte Preisaufschlag bei wenigstens 30 Prozent“, so der Anwalt. Das bedeute, dass die teilnehmenden Hotels 30 Prozent der zwischen 2004 und 2024 an booking.com gezahlten Provisionen zurückfordern könnten – plus Zinsen. „Wir gehen jedenfalls davon aus, dass die Gesamtklagesumme im zehnstelligen Bereich liegen wird.“
Für die Tourismusregion Südostoberbayern hat diese Klage erhebliche Relevanz. Auch wenn keine Namen genannt werden dürfen, bestätigt Soyez die rege Teilnahme aus der Region: „Aus Deutschland beteiligen sich insgesamt mehr als 3000 Hotels an den Klageverfahren gegen booking.com, wobei es insofern keine regionalen Unterschiede gibt. Ich gehe davon aus, dass sich derzeit wenigstens 200 bis 300 Hotels aus dem Voralpenland angemeldet haben.“ Dabei sei es unerheblich, ob es sich um ein großes Wellness-Hotel am Chiemsee oder ein kleines, familiengeführtes Haus im Berchtesgadener Land handle. „Wir sehen tatsächlich keine besonderen Schwerpunkte bei den teilnehmenden Hotels. Es beteiligen sich die größten europäischen Hotelgruppen, ebenso wie kleine Familienhotels.“
booking.com im Verteidigungsmodus: „Aussagen sind falsch und irreführend“
Konfrontiert mit den massiven Vorwürfen, zeichnet booking.com ein gänzlich anderes Bild. In einer ausführlichen Stellungnahme an unsere Redaktion wird betont, dass man bisher keine formelle Klage erhalten habe. Die Argumentation der Klägerseite wird vehement zurückgewiesen. Das von den Hotelverbänden herangezogene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2024 sei falsch interpretiert. Der EuGH, so booking.com, „kam nicht zu dem Schluss, dass die Preisparitätsklauseln von booking.com wettbewerbswidrig waren.“
Das Unternehmen argumentiert weiter, die Klauseln hätten in der Vergangenheit sogar dazu gedient, „wettbewerbsfähige Preise zu fördern, als sie einzuschränken“. Man betont, dass die Zusammenarbeit für Unterkünfte „völlig freiwillig“ sei. Anwalt Soyez kontert diese Darstellung scharf: „Uns ist aber natürlich bekannt, dass booking.com nach wie vor keine Einsicht zeigt, sein Marktverhalten – trotz der unmissverständlichen Feststellungen im EuGH-Urteil vom September 2024 – für einwandfrei erachtet, und vehement abstreitet, dass den Hotels ein ersatzfähiger Schaden entstanden wäre.“
Angst vor Vergeltung und die Hoffnung auf fairere Bedingungen
Trotz der klaren Haltung der DEHOGA, die die Klage unterstützt, herrscht bei manchen Hoteliers in der Region eine gewisse Furcht, wie Dr. Geppert bestätigt. Die Frage, „muss ich da mit Nachteilen gegenüber booking.com rechnen, weil ich bin ja trotzdem auf den Vertriebskanal weiterhin angewiesen“, werde in der Branche derzeit rege diskutiert, so der Landesgeschäftsführer. Eine Sorge der Verbraucher, nämlich, dass ein Erfolg der Klage zu höheren Hotelpreisen führen könnte, zerstreut Dr. Geppert indes entschieden: „Dass die Preise für die Verbraucher nun steigen, glaube ich nicht – im Gegenteil. Wenn zu viel Provision verlangt wurde, dann war es ja ursprünglich schon zu teuer, da die Hotels diese Kosten einkalkulieren mussten. Wenn die Provisionen sinken, werden eher die Hotelpreise günstiger.“
Vielmehr erhoffen sich die Hotel-Vertreter, dass der Druck zu einem faireren Miteinander führt. Die DEHOGA werbe daher schon länger für eine „Direktbuchungskampagne“ und gibt ihren Mitgliedern eine klare Devise mit auf den Weg: Ein Gast, der einmal im Hotel war, sollte beim nächsten Mal nicht wieder über ein Portal buchen. „Wenn ein Gast ein zweites Mal über booking.com bucht, dann hat man als Hotelier was falsch gemacht“, so Geppert. Die einfachste Methode, den Gast zu überzeugen: Einen besseren Preis oder besondere Extras auf der eigenen Hotel-Website anbieten – eine Strategie, die durch die alten Klauseln allerdings eben jahrelang blockiert wurde.
