VonAlexandra Korimorthschließen
Bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit schmalem Geldbeutel schaffen: Dafür geht die Gemeinde Kreuth nun einen neuen Weg bei der Ausweisung von Bauland. Und der hat es in sich.
Kreuth – Erst die Anhebung der Zweitwohnungssteuer, dann die Satzung gegen die Umwandlung von Wohnraum und Ferienwohnungen in Zweitwohnungen. Jetzt ergreift Kreuth die nächste Maßnahme, um jungen einheimischen Familien, Senioren und dem hier tätigen Hotel- und Gastronomie-Personal bezahlbaren Wohnraum zugänglich zu machen. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Kreuther Gemeinderat einstimmig, dass die Gemeinde künftig nur dann Bauflächen ausweist, wenn ihr ein Teil davon im Rahmen der sozialen Bodennutzung zur Verfügung gestellt wird.
Ein Fachanwalt, ließ Bürgermeister Josef Bierschneider wissen, habe die Vorlage zu dem „Grundsatzbeschluss zur Ausweisung von Bauflächen“ erarbeitet. Demnach sollen Flächen im Außenbereich nur noch dann als Bauland für Wohnbebauung ausgewiesen werden, wenn der Grundeigentümer zuvor mindestens 50 Prozent der Fläche im Rahmen eines städtebaulichen Zielsicherungsvertrages an die Gemeinde verkauft – und zwar zum Verkehrswert, sprich zum Preis von Bauerwartungsland.
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Die Regelung greift, wenn generell Bauflächen ausgewiesen werden, aber auch, wenn Außenbereichsflächen dem Innenbereich zugewiesen werden. „Die Gemeinde entscheidet im Einzelfall, ob der Erwerb als Teilflächenerwerb oder als Miteigentumsanteilserwerb erfolgt“, sagte Bierschneider, also ob sich der Kauf auf die unbebaute Grundstücksfläche oder die fertig erstellte Wohnfläche bezieht. Etwa 80 Baulücken habe die Gemeinde auf Kreuther Flur ermittelt. „Diesen stehen 65 Anfragen auf sozialen Wohnungsbau gegenüber. Den Bedarf gilt es im Rahmen einer organischen Siedlungsentwicklung zu decken“, sagte Bierschneider. Weitere Baulücken seien zu vermeiden, mit Flächen sei sparsam umzugehen.
Der Rathauschef warb für den Beschluss, weil sich einkommensschwächere Bürger weder die Kaufpreise, noch die Mieten in Kreuth noch leisten können. Die Maßnahme diene der Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung mit geringerem Einkommen wie auch der Ausgewogenheit der Bevölkerungsstruktur. Außerdem plädierte Bierschneider dafür, dass eventuelle zusätzliche Infrastrukturkosten von denen getragen werden, die Vorteile durch die Schaffung von Baurecht haben. Laut Beschluss sollen die Eigentümer anteilig an den Kosten für die Erschließung, insbesondere der Errichtung der Straße sowie der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung beteiligt werden.
Bis auf eine Ergänzung in Sachen Dienstbarkeiten, die sich Markus Wrba (FWG) wünschte, nickte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss ohne weitere Diskussion ab.
