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Das dürfte Richter Helmut Berger auch nicht alle Tage erleben: Ein Angeklagter demonstrierte jüngst im Gerichtssaal seinen „Frustkick“.
Lenggries/Wolfratshausen – Das Amtsgericht ist kein Ort für Zartbesaitete. Zumindest nicht, wenn der Angeklagte ein so derbes Vokabular pflegt, wie jener Niedersachse (48), der sich jüngst wegen Beleidigung und Bedrohung verantworten musste – und zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt wurde.
Derbes Vokabular
Am 12. Juni dieses Jahres kam es im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Lenggries zu einem Streit zwischen ihm und einer Nachbarin. Dabei griff der Mann ganz tief in die verbale Schmutzkiste, beschimpfte die Frau als „Schlampe, Fotze, Drecksau, Hure“. Wenig später soll er der 48-jährigen gedroht haben: „Ich schlag dich kaputt, wenn Du jetzt nicht die Fresse hältst.“
Der Mann, auffallend flapsig, Typ friesische Frohnatur, schüttelte den Kopf, nachdem die junge Staatsanwältin die Anklageschrift verlesen hatte. „Aber so war das nicht“, beteuerte der ehemalige Ergotherapeut. Er sei aus der Stadt gekommen, habe Post aus dem Briefkasten holen wollen und festgestellt: „Keine Post da.“
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Plötzlich schubst der Mann seinen Stuhl zurück und springt wie ein Kung-Fu-Kämpfer vor den Richtertisch. Auf einem Bein stehend stößt er zum Richter gewandt seinen rechten Fuß in die Luft, dass er fast das Gleichgewicht verliert. „So ein Frustkick war das“, erklärt der Mann dem verdutzt schauenden Richter. „So ‘ne Scheiße, Brief nicht da!“, habe er geschimpft und in die Luft getreten, als seine Nachbarin ihn mit „bösem Blick“ angefaucht habe: Was kann denn der Briefkasten dafür.
„Sie hat voll den Alarm gemacht“, fuhr der Angeklagte fort. Als sie ihm dann auch noch den Scheibenwischer („eine Ehrverletzung, habe ich im Internet nachgelesen“) gezeigt habe, war es endgültig um seine Contenance geschehen. „Ich habe gesagt: Halt die Fresse, Du blöde Fotze“, gab der Mann zu. „Aber was die Frau behauptet, hab’ ich niemals gesagt.“
Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro
Die Schilderungen der Zeugin unterschieden sich nur in Nuancen von der Einlassung des Angeklagten. Der Mann habe keineswegs in die Luft, sondern gezielt gegen den Briefkasten getreten, erklärte die Frau. Ebenso beteuerte sie: „Er hat mir gedroht, dass er mich fertig macht, wenn ich nicht gehe.“
Richter Helmut Berger verurteilte den mehrfach vorbestraften Rentner, der inzwischen aus dem Haus ausgezogen ist, zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro (60 Tagessätze). Eine Bedrohung oder versuchte Nötigung sei jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen.
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