Forderung an Staatsregierung

„Lebensmodelle sind flexibler geworden“: Ladenschluss in München: CSU will Geschäfte bis 22 Uhr öffnen

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Auch CSU und Freie Wähler fordern jetzt eine Änderung des Ladenschlussgesetzes.
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CSU und Freie Wähler im Stadtrat fordern eine Lockerung des Ladenschlussgesetzes. Ein entsprechendes Positionspapier geht an die Staatsregierung, die gerade an einer Novelle arbeitet.

München - Die Staatsregierung will sich dem Gesetz zum Ladenschluss annehmen. In den allermeisten anderen Bundesländern dürfen Geschäfte nämlich bereits bis 22 Uhr (teils sogar länger) öffnen. Außer in Bayern und im Saarland. Dort schließen die Läden um 20 Uhr. Nun fordern auch CSU und Freie Wähler im Münchner Stadtrat in einem Positionspapier, die Ladenöffnungszeiten auf 22 Uhr zu verlängern und zudem mehr verkaufsoffene Sonntag zu ermöglichen.

Ladenschlussgesetz in Bayern: Die FDP will bereits seit Jahren neue Öffnungszeiten – Gewerkschaften dagegen

Neu ist die Forderung nicht, die FDP etwa stellt sie seit Jahren mantraartig. Die Gewerkschaften sehen das Thema derweil kritisch, und auch die CSU hatte lange Zeit Bedenken, wollte aber bereits nach Corona die Öffnungszeiten vorübergehende ändern, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Nun aber der Kurswechsel hin zu einem generellen Wunsch.

In einer Mitteilung der Fraktion heißt es, das Einkaufen soll werktags von 6 bis 22 Uhr ermöglicht werden. „Das gilt für Supermärkte genauso wie für alle anderen Einzelhändler“, sagt CSU-Chef Manuel Pretzl. „Die Lebensmodelle der Menschen sind flexibler geworden und damit auch ihr Einkaufsverhalten. Wer nach 20 Uhr einkaufen möchte, kann das auch heute schon tun – nur eben nicht im lokalen Einzelhandel, sondern online.“

Ladenschlussgesetz in Bayern: Stadtpolitiker wollen bis zu vier weitere verkaufsoffene Sonntage ermöglichen

Zudem fordern die Stadtpolitiker bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, auch ohne besonderen Anlass. Derzeit sind verkaufsoffene Sonntag nur anlassbezogen möglich. Geht es nach CSU und Freien Wählern, soll es überdies künftig weitere verkaufsoffene Sonntage geben – im Rahmen von Großveranstaltungen wie dem Oktoberfest oder dem Stadtgeburtstag.

An sonstigen Sonn- und Feiertagen soll der Einzelhandel indes geschlossen bleiben. Eine Ausnahme für Souvenirläden wird aber ausdrücklich befürwortet. Es soll sodann geprüft werden, ob der Verkauf von Souvenirs im Rahmen des geplanten Gesetzes bayernweit auch sonn- und feiertags erlaubt werden kann, um den Tourismus zu stärken und den jetzigen Flickenteppich kommunaler Verordnungen zu beseitigen.

„Das Ladenschlussgesetz hat bald 70 Jahre auf dem Buckel.“, sagt Pretzl. „Klar, dass die Regelungen nicht mehr zeitgemäß sind. Wir begrüßen es daher sehr, dass der Freistaat das Thema Ladenschluss anpackt.“

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