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Dem Justizopfer Manfred Genditzki, der zu Unrecht wegen Mordes in Haft saß, wurde eine Entschädigung in Höhe von 368.700 Euro gezahlt.
München – Seit 2010 saß Manfred Genditzki für den vermeintlichen Mord an Lieselotte Kortüm im Gefängnis. Letztendlich stellte sich heraus: Die Justiz hatte den Mordfall konstruiert, tatsächlich war die Rentnerin durch einen Unfall gestorben. Erst 2022 wurde der Fall erneut aufgerollt und Genditzki aus der Haft entlassen. 2023 erfolgte der Freispruch. Dafür wurde ihm nun vom Freistaat eine Entschädigung in Höhe von 368.700 Euro gezahlt.
Justizopfer Manfred Genditzki bekommt 75 Euro pro Tag im Knast
Dieser Betrag entspreche der Entschädigung für 4916 Tage im Gefängnis, teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Dienstag mit. Für jeden Tag hinter Gittern stehen Genditzki damit 75 Euro zu. Vermögensschäden, die Genditzki beispielsweise durch Verdienstausfall entstanden sind, seien in der Zahlung nicht berücksichtigt, sagte der Behördensprecher. Mit Blick auf weitere Schadenersatzforderungen sagte Genditzkis Anwältin der Bild: „Wir werden weiter machen und auch die Wiedergutmachung sämtlicher Schäden einfordern.“
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Landgericht spricht Manfred Genditzki nach jahrelangem Kampf frei
2010 wurde Genditzki für den Mord an der 87-jährigen Rentnerin Lieselotte Kortüm aus Rottach-Egern zu lebenslanger Haft verurteilt. Die ältere Dame war in der Badewanne ertrunken. Dass es dazu ohne Fremdeinwirkung gekommen war, konnten sich Polizei und Gericht damals nicht vorstellen.
An dem Urteil gegen Genditzki gab es seit Jahren Zweifel. Eine Computersimulation erbrachte schließlich den Beweis für die Unfalltheorie. Am Ende forderte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Anfang Juli 2023 sprach das Landgericht München I Genditzki schließlich vom Vorwurf des Mordes frei. Entlassen wurde er bei bereits Ende 2022, als das Verfahren wiederaufgenommen wurde. (thwu mit Informationen der dpa)
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