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Ein 73 Jahre alter Landwirt aus Wackersberg wurde nun zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte ein Gewehr unterm Bett und Patronen im Nachtkästchen. Aber das ist noch nicht alles.
Wackersberg/Wolfratshausen – Womöglich hat sich der Rentner tatsächlich nichts dabei gedacht, als er vor ein paar Jahren von einem Flohmarkthändler zwei Waffen kaufte. Er besaß ja einen Waffenschein. Doch darauf ließ er die „halbautomatische Kurzwaffe, Kaliber 6,35“ und die etwas später erworbene „Einzelladerbüchse Anschütz Kaliber 22“ nicht eintragen. Deshalb musste sich der Wackersberger (73) wegen Verstößen gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten. Er wurde zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Am 20. März dieses Jahres durchsuchten Fahnder des Bayerischen Landeskriminalamts zeitgleich das Haus des Angeklagten in Wackersberg sowie dessen Zweitwohnsitz in Österreich. Der Mann war ins Visier des LKA geraten, als gegen den Waffenhändler ermittelt wurde. Neben dem Gewehr mit Zielfernrohr, das in einem Futteral unter dem Bett verstaut war – zwei Packungen mit insgesamt 150 Stück Munition dafür lagen im Nachtkasterl – sowie der voll funktionsfähigen Pistole mit 47 Patronen stellten die Ermittler auch ein Böller-Abschussgerät sowie elf Döschen mit Schwarzpulver sicher. Deshalb sei eigens die technische Sprenggruppe des LKA angerückt, um zu prüfen, ob das Zeug gefahrlos abtransportiert werden könne, berichtete ein Beamter vor Gericht. Weitere Waffen befanden sich legal im Besitz des Mannes.
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Das Pulver sei ein Restbestand aus seiner Zeit beim Böllerschützenverein gewesen, erklärte der Angeklagte. Krankheitsbedingt habe er vor einigen Jahren im Verein aufhören müssen und „lediglich die Pulvertasche nicht abgegeben, weil das so minimal war“. Hinsichtlich der Waffen habe er geglaubt, dass das wegen seines Waffenscheins rechtens gewesen sei. „Das war ein Fehler“, seufzte der betagte Sammler, dem es sichtlich schwer fiel, sich damit abzufinden, dass die Waffen vom Gericht eingezogen wurden. „Aber die Schatulle von der Pistole hätte ich gerne zurück“, bat der Mann. „Die hat mich so fasziniert.“ Wegen der „wunderschön gearbeiteten“ Verpackung habe er die Waffe überhaupt nur gekauft.
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Richter Helmut Berger verurteilte den Rentner wegen unerlaubtem Besitz von Waffen, Munition sowie explosionsgefährlicher Stoffe zu einer Haftstrafe von sieben Monaten, die er jedoch für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte. Allein für den unerlaubten Besitz der funktionsfähigen Kurzwaffe samt Patronen schreibe das Gesetz eine Mindeststrafe von sechs Monaten Gefängnis vor, verdeutlichte der Richter dem 73-Jährigen, dass dieser nicht wegen einer Lappalie auf der Anklagebank saß. Strafmildernd wertete das Gericht, dass der Beschuldigte die Waffen wohl „nur als Sammlerobjekt“ besaß. Als Auflage muss der Mann 500 Euro an den Verein zur Förderung der rechtsmedizinischen Forschung bezahlen.