VonAndreas Steppanschließen
Sollen Langzeitarbeitslose mit Sanktionen belegt werden, wenn sie gegen ihre Pflichten verstoßen? Und wie weit dürfen die Kürzungen gehen? Im Extremfall bekommen Hartz-IV-Empfänger nur Lebensmittelgutscheine – eine Praxis, an der Barbara Stärz von der Tölzer Caritas Kritik übt.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Die Sozialpädagogin, die in der Wohnungslosenhilfe tätig ist, bekam kürzlich von einem Klienten die Mitteilung, dass er mit einem Lebensmittelgutschein vom Jobcenter an einer Supermarktkasse abgewiesen worden sei. Auf Anfrage des Tölzer Kurier erklären die Pressestellen von Kaufland, Rewe und Lidl, die Gutscheine in allen Filialen zu akzeptieren. Aldi teilt mit, dass im Bereich der hiesigen Regionalgesellschaft Ebersberg die Annahme der Gutscheine „in Abstimmung mit dem jeweils ausgebenden Jobcenter“ erfolge. Edeka Südbayern antwortete nicht.
Lesen Sie auch: Tölzer Jobcenter-Chef: Viele Hartz IV-Empfänger bekommen mehr, als man glaubt
Barbara Stärz hat allerdings generelle Vorbehalte gegen die Gutscheine. Sie berichtet, wie sie einmal am eigenen Leib zu spüren bekam, wie es sich anfühlt, mit so einem Bon einzukaufen. Sie begleitete damals als Sozialpädagogin Jugendliche im Supermarkt, beriet sie, wie sich ein sinnvoller Lebensmittelvorrat zusammenstellen lässt. „Die Dame an der Kasse kannte sich mit dem Gutschein nicht aus“, berichtet Stärz. „Sie rief dann laut nach einer Kollegin. Mein Impuls war: ,Hoffentlich bekommt das jetzt keiner mit.‘ Ich wäre am liebsten im Boden versunken.“ Scham sei für viele Hartz-IV-Empfänger ein großes Thema.
Unpraktisch sei darüber hinaus, dass man für den Gutschein kein Wechselgeld herausbekomme. „Man muss also eigentlich mit dem Taschenrechner durch den Supermarkt gehen.“
„Selbstbestimmt leben, nur wenn man Geld hat?“
Zudem findet Barbara Stärz, dass die Empfänger bevormundet würden, weil sie mit den Gutscheinen weder Alkohol noch Zigaretten kaufen dürfen. „Damit nimmt man den Menschen die Freiheit und einen Teil ihrer Würde. Darf in unserer Gesellschaft nur derjenige selbstbestimmt leben, der Geld hat?“ Sie kritisiert die Unterstellung, dass ein Hartz-IV-Empfänger sein Geld „sowieso nur versäuft“.
Lesen Sie auch: Immer mehr Flüchtlinge im Tölzer Land in Lohn und Brot
Fast schon gewitzt findet sie da den Mann, dessen Geschichte weithin kursiert. Er soll seinen Lebensmittelgutschein in einem Tölzer Markt komplett für Mineralwasser in Plastikflaschen ausgegeben und den Inhalt auf dem Parkplatz ausgegossen haben. Dann kaufte er vom Pfandgeld ein, worauf er Lust hatte. Kleiner Nebeneffekt: Da tiefster Winter herrschte, produzierte der Mann angeblich eine riesige Eisfläche auf dem Parkplatz.
In Stärz’ Augen war das ein kreativer Weg, die Bevormundung zu umgehen. Für den Tölzer Jobcenter-Chef Andreas Baumann handelt es sich eher um ein Negativbeispiel. Baumann hat mit dem Gutschein-System insgesamt kein Problem. Die Abwicklung hält er für unproblematisch, zudem kämen die Bons recht selten zur Anwendung. „Das kann man pro Monat an einer Hand abzählen.“
Die Lebensmittelgutscheine sind Teil des Sanktionssystems des Jobcenters. Sie werden ausgegeben, wenn einem Hartz-IV-Empfänger die Leistungen um mindestens 60 Prozent gekürzt wurden und er sich sonst nichts mehr zu essen kaufen könnte. Der Gutschein gilt als Vorschuss, der Wert wird von der nächsten Arbeitslosengeld-II-Zahlung wieder abgezogen.´
6,9 Prozent der Hartz-IV-Empfänger sanktioniert
Leistungskürzungen gibt es zum Beispiel, wenn ein Hartz-IV-Empfänger einen Termin im Jobcenter nicht wahrnimmt oder ein zumutbares Jobangebot ablehnt. Beim ersten Mal werden 30, beim zweitem Mal 60 Prozent abgezogen, beim dritten Mal alles – was laut Baumann im Tölzer Jobcenter allerdings „noch nie“ vorgekommen ist. Für Jugendliche bis 25 gelten noch strengere Regeln.
Lesen Sie auch: Fatale Entwicklung im Landkreis: Obdachlos trotz Arbeit
Baumann verteidigt die Sanktionen. „Sie erfolgen nicht willkürlich, sondern aufgrund von Tatbeständen, die vom Kunden ausgehen.“ Gäbe es keine Sanktionen, so Baumann, „dann hätten wir ein bedingungsloses Grundeinkommen“. Aus seiner Sicht war es früher ein großer Nachteil des Sozialhilfesystems, dass das Amt niemanden in eine Arbeit habe bringen konnte, der nicht selbst aktiv wurde.
Laut der jüngsten Statistik vom Juni hat das Tölzer Jobcenter 84 Personen mit Sanktionen belegt, so Baumann. Das entspricht 6,9 Prozent aller Hilfsempfänger. „Damit liegen wir im Mittelfeld.“
