Für diese Aussage muss er nun bezahlen

Lenggrieser droht Tankwart: „Wenn du rauskommst, mach ich dich kalt“

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Ein 47-jähriger Lenggrieser rastete an einer Heilbrunner Tankstelle aus. Dem Tankwart rief er sogar eine Morddrohung zu. Das hat nun Folgen.

Bad Heilbrunn – Spucken, schreien, drohen: Eine ganze Palette an Beleidigungen musste ein Tankwart aus Bad Heilbrunn im Oktober 2017 über sich ergehen lassen. Dabei wollte er bloß eine Explosion verhindern, als ein 47-Jähriger aus Lenggries mit brennender Zigarette zwischen den Lippen vorfuhr und an einer Zapfsäule hielt. Vor dem Landgericht München II wurde der Fall jetzt noch einmal aufgerollt. Am Ende wurde die Geldstrafe reduziert.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Wolfratshausen den 47-Jährigen wegen Bedrohung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. Deshalb landete das Ganze nun eine Instanz höher.

Irgendwie war er an besagtem Oktobertag in einer unguten Stimmung gewesen. Als der Tankwart ihn bat, die Zigarette auszumachen, ignorierte er dessen Bitte. Daraufhin schlug der Mann ihm kurzerhand die Autotür zu. Das war zu viel für den 47-Jährigen. „Du rührst mein Auto nicht an“, soll er daraufhin geschrien haben. Der Tankwart zog sich ins Gebäude zurück, der aufgebrachte Kunde folgte ihm. „Wenn Du rauskommst, mache ich Dich kalt“, soll er dem Tankwart gedroht und ihn durch die offen stehende Tür bespuckt haben – allerdings verfehlte er ihn.

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In zweiter Instanz bestritt der Mann nun die Bedrohung wie auch das Spucken. In Wirklichkeit habe er seine Spucke zurückgehalten, betonte er. Das Video der Überwachungskamera zeigte allerdings Gegenteiliges.

Als er bemerkte, dass seine Argumente nachweislich nicht zogen, behauptete der aus dem Kosovo stammende Mann, der Tankwart habe ihn rassistisch beleidigt. Das war neu in diesem Verfahren. Auf die Nachfrage der Vorsitzenden Richterin, worin der rassistische Vorwurf bestanden habe, wies der 47-Jährige auf die Glatze des Tankwarts hin. Dadurch habe er sich unter anderem bedroht gefühlt. Die Vorsitzende Richterin konnte das beim besten Willen nicht nachvollziehen. Eine Glatze liege bei Männern in der Regel erst einmal an einem hormonellen Problem, erwiderte die Vorsitzende.

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Dann zog der Angeklagte noch die Glaubwürdigkeit des Tankwarts in Zweifel und erinnerte sich schließlich daran, eingeschüchtert gewesen zu sein. Das bezweifelte die Staatsanwältin angesichts der Art, wie sich der Mann „aufgeplustert“ hatte. Zudem ist der 47-Jährige schon 13-mal vorbestraft. Das führte der Angeklagte allerdings darauf zurück, dass er nie einen Integrationskurs besuchen durfte. Er war bereits 1993 nach Deutschland gekommen. Damals gab es solche Angebote noch nicht.

Das Landgericht München II reduzierte die Tagessatzhöhe um zehn Euro – weil das Amtsgericht von einem höheren Verdienst ausgegangen war. Die Geldstrafe verkleinert sich so auf 4000 Euro.

Rubriklistenbild: © dpa / Tobias Hase

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