Zweimal den Jackpot an einem Abend knacken? Auf normalem Wege gelingt das eher selten. Zwei Tölzer sollen einen Spielautomaten manipuliert haben. Sie wurden aber freigesprochen.
Bad Tölz/Wolfratshausen – Gleich zweimal an einem Abend löste ein 36-jähriger Tölzer beim Spielen an Geldautomaten den Jackpot aus. Er gewann jedes Mal 600 Euro. Ein Gast will jedoch beobachtet haben, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zuging. Der Mann soll den Automaten manipuliert haben, während ein Freund (21) den Blick auf das Spielgerät verdeckte. Deshalb mussten sich die zwei Tölzer wegen Computerbetrugs vor dem Amtsgericht verantworten. Sie wurden freigesprochen – weil der Zeuge sich nach einem Schlaganfall nicht mehr an den Sonntagabend Anfang März vorigen Jahres erinnern kann.
Die Angeklagten hatten die gegen sie erhobenen Vorwürfe von vornherein vehement bestritten. „Wenn ich manipulieren könnte, würde ich nicht mehr arbeiten“, erklärte der 36-Jährige. Nachdem er zum zweiten Mal gewonnen hatte, habe der Besitzer schließen wollen. Weil die Automaten bei solchen Gewinnen „immer einen Teil des Geldes stehen lassen und nicht gleich ausschütten“, wie der Beschuldigte erläuterte, habe er den Rest zwei Tage später abholen sollen. „Aber da war die Kripo auch schon da“, so der Angeklagte. Auch sein Freund sei „aus allen Wolken gefallen, als die Polizei auf ihn wartete“. Beide waren sich keiner Schuld bewusst, wie sie betonten.
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Die Herstellerfirma hatte der Kripo zwar eine genaue Anleitung geschickt, wie sich bestimmte Spiele an dem Gerät manipulieren ließen. Der mit dem Fall betraute Polizeibeamte hatte bei der Untersuchung des Spielautomaten aber keine unrechtmäßige Einwirkung feststellen können.
Der Betreiber des Spielsalons berichtete, vom Hersteller ein Schreiben bekommen zu haben, in dem empfohlen worden sei, das betreffende Spiel abzuschalten. „Manipulationsmöglichkeiten gab es immer mal“, so der Casinoinhaber.
Nun hing alles von der Aussage des Zeugen ab, der den Betrug beobachtet haben will. „Ich kann mich an so gut wie nichts mehr erinnern“, erklärte der 34-Jährige. Der Grund für den Gedächtnisverlust sei ein Schlaganfall, den er beim Billardspiel erlitten habe. „Die Erinnerung kam auch nicht zurück, als der Richter ihm seine frühere Aussage bei der Polizei noch einmal ins Gedächtnis rufen wollte. „Es gibt die abstrakte Manipulationsmöglichkeit, aber wir haben dafür keinen technischen Nachweis“, fasste die Staatsanwältin zusammen, bevor sie beantragte, die Angeklagten freizusprechen.