Wasserwacht warnt Bürger

Lebensgefahr auf dünnem Eis: Diese Regeln gelten im Ernstfall

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Mit Übungen wie dieser bereiten sich die Ehrenamtlichen der Wasserwacht auf Einsätze an zugefrorenen Gewässern vor. Damit es gar nicht erst zu einem Ernstfall kommt, geben die Experten auch in diesem Jahr wieder lebensrettende Ratschläge.

In der Region ist noch kaum ein Gewässer wirklich zugefroren. Die Wasserwacht warnt die Bürger, das Eis zu betreten - und verweist auf Regeln für den Ernstfall.

Moosburg – Die kalten Temperaturen der vergangenen Tage haben dazu geführt, dass sich auf einigen kleinen Weihern und Seen in der Region bereits eine dünne Eisschicht gebildet hat. Im Landkreis Freising sind laut Aussage der Moosburger Wasserwacht derzeit allerdings noch kaum Gewässer wirklich zugefroren. Aus diesem Grund richten sich die Retter mit einer eindringlichen Warnung an die Bevölkerung: „Vielerorts sind die Eisflächen noch zu dünn und daher nicht tragfähig. Es besteht Lebensgefahr, wenn man sie betritt.“ Aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen verliere ein ins Eis eingebrochener Mensch innerhalb kurzer Zeit das Bewusstsein und laufe Gefahr zu ertrinken, betonen die Experten.

„Das Eis trägt derzeit noch nicht“

Die ehrenamtlichen Wasserretter des Roten Kreuzes sind rund um die Uhr für Notfälle auf dem Wasser und für die Eisrettung mit Wasserrettern und Einsatztauchern einsatzbereit. „Die beste Rettung ist aber die, die gar nicht erst benötigt wird.“ Daher raten die Helfer zur Vorsicht: „Das Eis trägt derzeit noch nicht.“  

Regeln für den Ernstfall

Für den Fall, dass es doch zu einem Einbruch auf dünnem Eis gekommen ist, bittet die Wasserwacht der Moosburger Ortsgruppe Betroffene und Passanten, folgende Regeln zu beachten:

  • Laut um Hilfe rufen.
  • Auf jeden Fall vermeiden, dass man unter das Eis gerät. So wenig wie möglich bewegen, um möglichst wenig Körpertemperatur zu verlieren.
  • Als Zeuge sofort Hilfe über die allgemeine Notrufnummer 112 holen.
  • Die eingebrochene Person beruhigen.
  • Keinen direkten Kontakt mit dem Verunglückten herstellen, nicht direkt die Hand reichen. Nur mit Hilfsmitteln wie Rettungsring, Leitern (teilweise an Seen und Flüssen am Uferbereich vorhanden), Ästen, Abschleppseil oder ähnlichen Gegenständen, die zur Verfügung stehen, die eingebrochene Person absichern oder retten.
  • Nur zur Rettung ans eisige Wasser gehen, wenn man selbst über eine weitere Person mit einem Seil gesichert ist.
  • Den Verunfallten an Land bringen, in der stabilen Seitenlage lagern und vor Kälte schützen, bis die herbeigerufene Wasserwacht oder der Rettungsdienst eintrifft. ft

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