VonMarkus Zwiglschließen
Das Mord-Urteil gegen Sebastian nach dem Tod von Hanna in Aschau war bereits aufgehoben. Schon vor dem erneuten Prozess feiert die Verteidigung einen weiteren wichtigen Teilerfolg. Sebastian ist wieder ein freier Mann.
Aschau im Chiemgau/Traunstein - Der wegen Mordes an der Studentin Hanna in Aschau verurteilte Sebastian T. ist aus der Haft entlassen worden. Nach vorläufiger Würdigung der Beweislage sei davon auszugehen, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen im Prozess nicht glaubwürdig sei, teilte das Landgericht Traunstein mit.
Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, ein neues Verfahren soll im September beginnen.
Fehlende Glaubhaftigkeit
Eine Gerichtssprecherin sagte, ein forensisch-psychologischer Experte sei zu dem Ergebnis gekommen, dass „den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehlt“. Ein dringender Tatverdacht des Beschuldigten sei deshalb derzeit nicht mehr anzunehmen.
Der Haftbefehl gegen ihn sei deshalb aufgehoben worden. Zudem habe das Gericht veranlasst, den Mann unverzüglich aus dem Gefängnis zu entlassen.
Am Mittwoch ging das entsprechende Gutachten bei Gericht ein. Der Belastungszeuge schilderte vor Gericht, Sebastian habe ihm beim Kartenspielen anvertraut, dass er Hanna schon länger sexuell attraktiv gefunden habe. In der Nacht des 3. Oktober 2022 sei er der jungen Frau dann zufällig beim Joggen in der Nähe der Diskothek „Eiskeller“ in Aschau begegnet – und habe sie daraufhin geschlagen und in den Bärbach gestoßen.
Laut dem Zeugen habe Sebastian jedoch betont, dass er sie nicht habe töten wollen. Später relativierte der Zeuge diese Aussage allerdings: Er sei sich nicht mehr sicher, ob dieser Satz tatsächlich von Sebastian stamme – oder ob er ihn sich womöglich selbst so zusammengereimt habe.
Dennoch genügte dem Gericht die erste Aussage, um Sebastian zu einer neunjährigen Haftstrafe zu verurteilen. Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen schienen damals keine Rolle zu spielen – obwohl der Belastungszeuge, der selbst wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt war, in der Vergangenheit bereits durch eine Falschaussage aufgefallen war: Er hatte einst seine eigene Mutter schwer belastet und sie ebenfalls des Missbrauchs beschuldigt.
Der Gefängnismitinsasse von Sebastian wurde am 18. April 2024 übrigens zu vier Jahren und vier Monaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt verurteilt.
Wie seine Anwältin Regina Rick gegenüber unserer Redaktion erklärte, habe Sebastian noch am Freitagnachmittag, dem Tag des Gerichtsbeschlusses, die JVA Traunstein verlassen - es gibt auch Bilder, die Rick und ihren Mandaten vor der JVA zeigen. Sebastian ist mittlerweile Zuhause, sagte sie später auch auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Ein Sprecher der Justizvollzugsanstalt bestätigte die Haftentlassung am frühen Nachmittag.
Kaum in Freiheit, zog es Sebastian T. als Erstes zurück nach Hause – zu seiner Großmutter. Dort wurde er mit Weißwürsten und Brezn empfangen. In den kommenden Tagen, so berichtet seine Anwältin Regina Rick, plane er einen Besuch in den Bergen – unter anderem, um die Gräber seiner verstorbenen Großeltern und Urgroßeltern zu besuchen. „Während seiner Zeit in Haft sind zwei seiner Urgroßeltern und ein Großelternteil gestorben“, erklärte Rick gegenüber der Bildzeitung.
Rick spricht von Unfall
Klarheit im Fall Hanna wird aber wohl erst der erneute Prozess am Landgericht bringen. Das Landgericht hatte Sebastian im vergangenen Jahr nach einem langen Indizienprozess wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil jedoch später wieder aufgehoben. Die Verteidigung - Regina Rick und Yves Georg - hatte danach drei neue Gutachten vorgelegt. Sie sollten beweisen, dass die Studentin nicht getötet wurde, sondern bei einem Unfall ums Leben kam. Das war bereits im ersten Prozess Thema - das Gericht hatte damals diese Version jedoch verworfen. Das Gutachten zur Belastbarkeit der Zeugenaussage hatte das Gericht selbst in Auftrag gegeben.
Ein umstrittenes Urteil
Nach damaliger Auffassung der Kammer hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club „Eiskeller“ aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank.
Die Verteidigung legte Revision ein. Sie sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und hatte auf Freispruch plädiert.
Verfahrensfehler
Die Aufhebung des Urteils begründete der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen, entschied der BGH.
Die Richterin hatte sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Würdigung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen. (mz/dpa)
