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Nach einem tödlichem Unfall in Münsing leistet der Schuldige Wiedergutmachung. Gegen die Geldstrafe erhebt er vor dem Amtsgericht jedoch Einspruch.
Münsing/Wolfratshausen – Es war ein schrecklicher Unfall, der sich am 13. Oktober 2018 in der Gemeinde Münsing ereignet hat. Ein Rentner wollte mit seinem VW Polo die Staatsstraße 2065 überqueren und in die gegenüberliegende Seeuferstraße fahren. Dabei übersah er ein aus Richtung Seeshaupt kommendes Motorrad. Dessen Fahrer, ein 30-jähriger Wolfratshauser, krachte mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 55 Stundenkilometer gegen den Pkw. Das Motorrad ging in Flammen auf, der Fahrer starb an der Unfallstelle. Er hinterließ eine Frau und einen damals zweijährigen Sohn. Der schwer verletzte Sozius, ein Vater (29) aus Peißenberg, lag 14 Tage im Unfallkrankenhaus in Murnau.
Münsing: Mann übersieht Motorrad - Fahrer stirbt
Gegen den Autofahrer hatte das Gericht wegen fahrlässiger Tötung einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen erlassen. Dagegen legte der Rentner Einspruch ein, beschränkte diesen aber auf die Rechtsfolgen. Weil er sich im Rahmen eines Täter-Opferausgleichs bereits finanziell stark engagiert hatte, bat er um eine geringere Geldstrafe. Mit Erfolg: Das Gericht reduzierte die Strafe auf 120 Tagessätze zu je 100 Euro, insgesamt also 12 000 Euro.
Amtsgericht: Rentner erhebt Einspruch gegen Geldstrafe
An der Schuld des Rentners, der vom persönlichen Erscheinen zur Verhandlung entbunden worden war, bestand kein Zweifel. Sein Mandant habe nach dem Unfall versucht, Kontakt zur Witwe des verstorbenen Motorradfahrers aufzunehmen und den Beifahrer im Krankenhaus besucht, berichtete Verteidiger Stephan Tschaidse.
An Schuld des Autofahrers besteht kein Zweifel
Nach Aussage des Rechtsanwalts hat der Münsinger dem „nahezu alleinerziehenden Vater“ einen Kindergartenplatz sowie eine Wohnung besorgt, den Umzug finanziert und die Kaution als Schenkung übernommen. Der Witwe des Wolfratshausers habe er eine Ausbildungsversicherung für den Sohn angeboten, deren monatliche Beiträge sich bis zu dessen 18. Geburtstag auf rund 27 000 Euro addieren sollen.
Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass der „Getötete zu dem Unfall rein gar nichts beigetragen“ hat, erkannte aber an, dass der Rentner „umfangreiche Maßnahmen ergriffen hat, um seinen Beitrag zur Wiedergutmachung zu leisten“. Deshalb halte er statt der 180 Tagessätze aus dem Strafbefehl auch 120 „für machbar“. Die Verteidigung stellte einen Antrag in derselben Höhe.
Richter: „Umfangreiche Leistungen sehr anerkennend“
Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen und ordnete zudem ein dreimonatiges Fahrverbot an. „Die umfangreichen Leistungen sind sehr anerkennenswert“, betonte Richter Helmut Berger in seiner Urteilsbegründung. „Das kommt nicht oft vor.“
Kürzlich verhandelte das Amtsgericht einen weiteren Fall: Bei einem Date in einem Geretsrieder Restaurant ist ein Kraftfahrer aus München 44 Euro schuldig geblieben. Das kam ihm jetzt teuer zu stehen.
rst