Verpuffung mit vier Verletzten

Nach Stichflamme in Tölzer Kellerbar: Wirtin zu Geldstrafe verurteilt

Vier Schwerverletzte gab es, als es am 7. April vorigen Jahres in einem Lokal in Bad Tölz zu einer Verpuffung gekommen war. Nun musste sich die Gastwirtin wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.

Bad Tölz – Auslöser der Katastrophe war ein in dem Lokal übliches Ritual: Zu einem bestimmten Lied wurde hochprozentiger Rum auf die feuerfeste Theke gegossen und angezündet. Doch als die Wirtin dieses Mal mit einem Stabfeuerzeug den Alkohol entzündete, eskalierte die Show. Aus bis heute nicht geklärter Ursache – die Anklageschrift geht von mehreren Möglichkeiten aus – kam es zu einer explosionsartigen Stichflamme.

Eine Frau und drei Männer – insgesamt waren noch etwa 50 Gäste in der Kellerbar – zogen sich schwere Verbrennungen zu. Die Opfer lagen längere Zeit in verschiedenen Krankenhäusern, bei zwei Verletzten waren Hauttransplantationen erforderlich.

Ganz schmlimmes Unglück

Per Strafbefehl war die Wirtin zu einer Geldstrafe von 9000 Euro (150 Tagessätze) verurteilt worden. Dagegen legte die 55-Jährige Einspruch ein, beschränkte diesen aber auf die Rechtsfolgen. Das bedeutet: Ihre Schuld an dem „ganz schlimmen Unglück“ räumte sie ein. Die Strafe war ihr jedoch zu hoch, speziell die Höhe der Tagessätze von 60 Euro.

In der Verhandlung äußerte sie ihr Bedauern. „Das waren alles Stammkunden, Freunde von uns, das macht die Sache nicht einfacher“, sagte sie. Zum Vorfall selbst machte sie keine Angaben, weil laut ihrem Verteidiger noch Zivilverfahren von Geschädigten anhängen.

Die Staatsanwältin hielt in ihrem Antrag an den 150 Tagessätzen fest, reduzierte die Tagessatzhöhe jedoch entsprechend dem aktuellen Verdienst der Beschuldigten auf 20 Euro. Richter Helmut Berger kam der Frau noch weiter entgegen: Er hielt 90 Tagessätze à 20 Euro, insgesamt also 1800 Euro, für angemessen.

Damit gilt die Frau auch weiterhin als nicht vorbestraft. Zu ihren Gunsten wertete Richter Berger, dass die Angeklagte sich bisher strafrechtlich nichts hatte zuschulden kommen lassen, dass sie sich einsichtig und geständig gezeigt und damit dem Gericht viel Arbeit erspart hatte, die eine Beweisaufnahme mit vielen Zeugen bedeutet hätte.  rst

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