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Herzkasperlzelt auf der Oidn Wiesn: Gericht besiegelt Aus - Vergabe nicht angreifbar

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Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Klage von Wirt Beppi Bachmeier abgewiesen. Das bedeutet wohl das Aus für das Herzkasperlzelt.

München - Das Aus für das Herzkasperlzelt auf der Oidn Wiesn ist nun auch rechtlich besiegelt. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Klage von Wirt Beppi Bachmeier abgewiesen. Der Gastronom hatte sich juristisch dagegen gewehrt, dass die Stadt heuer für die Oide Wiesn dem Zelt von Konkurrent Peter Schöniger (“Boandlkramerei“) den Zuschlag erteilt hatte – und eben nicht dem Herzkasperlzelt von Bachmeier.

Herzkasperlzelt auf der Oidn Wiesn: Gericht besiegelt Aus - Vergabe nicht angreifbar

Dessen Anwälte hatten die Klage auch damit begründet, dass die Bewerbung des Boandlkramerzelts von der Stadt nicht hätte berücksichtigt werden dürfen. Die Bewerbung habe die grundsätzlichen Kulturkriterien für das Musikantenzelt nicht erfüllt, die der Stadtrat jedoch in einem Grundsatzbeschluss 2016 festgelegt hatte.

Beppi Bachmaier in seinem Herzkasperlzelt auf der Oidn Wiesn.

Das Gericht sah das anders. Zum einen sei der Kulturaspekt nur Teil der final entscheidenden Gesamtbewertung. Zum anderen hätten die Vorgaben für das Kulturprogramm bereits seit 2013 nicht die Funktion eines Ausschlusskriteriums. „Die vollumfängliche Erfüllung der Vorgabe wurde zu keinem Zeitpunkt für die Zulassung zum Auswahlverfahren vorausgesetzt“, heißt es in der Begründung, die der tz vorliegt.

Herzkasperlzelt auf der Oidn Wiesn: Gericht besiegelt Aus - Vergabe nicht angreifbar

Bereits in der Vergangenheit sei es immer wieder vorgekommen, dass Bewerber zum Auswahlverfahren zugelassen worden seien, obwohl sie zum Teil beim Kulturprogramm nur zwei Punkte erhalten hatten.

Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner.

Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner ist erleichtert, dass das Gericht nun für Klarheit gesorgt habe, sagte er unserer Redaktion auf Anfrage. „Damit sind nun vor allem die Vorwürfe ausgeräumt, die Stadt hätte rechtswidrig gehandelt.“ Zudem sei nun erneut juristisch belegt worden, dass das Bewertungssystem der Verwaltung rechtsmäßig sei.

Rubriklistenbild: © Klaus Haag

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