Amtsgericht

Richter verdonnert 17-Jährige zu drei Wochen Dauerarrest

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Wegen mehrfachen Diebstahls musste sich eine 17-jährige Geretsriederin vor dem Amtsrichter verantworten.
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Amtsrichter Urs Wäckerlin reichte es: Er schickte eine uneinsichtige, vorbestrafte Diebin in den Arrest.

Geretsried/Wolfratshausen – Manchmal bedarf es deutlicher Worte: Als die Angeklagte (17) ihn schnippisch fragt, was gemeint ist, mit dem vom Jugendgerichtshelfer empfohlenen Alkohol- und Drogenkonsumverbot, gibt ihr der Richter mit einer gewissen Schärfe im Ton zu verstehen: „Nix mehr saufen, nix mehr kiffen. Ist was dagegen zu sagen?“ Daraufhin ist die 17-Jährige für einen Augenblick still, was ihr während der 90-minütigen Verhandlung oft schwer fiel.

Die Schülerin saß mit zwei Freundinnen auf der Anklagebank. In unterschiedlichen Besetzungen sollen die drei Geretsriederinnen vor allem geklaut haben. Mit einer Auszubildenden (19) soll die 17-Jährige in einem Supermarkt Feuerzeuge, Energie-Drinks und Zigaretten gestohlen haben. Mit einer ebenfalls 17 Jahre jungen Verkäuferin soll sie Sportbekleidung, zwei Strings und vier BHs in einem Bekleidungsgeschäft in Bad Tölz eingesteckt haben. In einem Geretsrieder Schuhgeschäft sollen Sportschuhe ihre Beute gewesen sein. Zudem musste sich die Schülerin wegen Beleidigung, Körperverletzung und Bedrohung (gegenüber anderen Mädels) verantworten.

Der jungen Verkäuferin legte die Staatsanwaltschaft zusätzlich den Besitz einer verbotenen Waffe zur Last. Sie soll in Prag einen Schlagring gekauft haben – als Mitbringsel für ihren Freund. Den Vorwurf wies die junge Frau jedoch vehement von sich. „Schlagringe und Wurfsterne und so Zeug gibt’s dort an jeder Ecke zu kaufen. Aber ich hab keinen bekommen, weil ich noch nicht 18 bin.“ Das konnte vom Gericht nicht widerlegt werden. In diesem Punkt wurde sie freigesprochen. Für den Diebstahl eines BHs, den sie eingeräumt hatte, kam sie „zum allerletzten Mal“ (sie hat bereits zwei Mal mit dem Richter Bekanntschaft gemacht) mit 24 Stunden Sozialdienst davon. Das Verfahren gegen die 19-Jährige, die zum ersten Mal vor Gericht stand und lediglich zwei Feuerzeuge hatte mitgehen lassen, wurde gegen acht Sozialstunden eingestellt.

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So günstig wie ihre Freundinnen kam die 17-Jährige, die bereits zwei Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in die Verhandlung mitbrachte, nicht davon. Richter Urs Wäckerlin verurteilte sie für „einen Strauß verschiedener Dinge in sehr kurzer Zeit“ zu drei Wochen Dauerarrest. „Das Maß ist mehr als voll“, machte er der Angeklagten klar. Oben drauf gibt’s ein Alkohol- und Drogenverbot für ein Jahr. „Wenn Sie zugedröhnt oder bekifft angetroffen werden, sehen wir uns hier wieder“, so Wäckerlin. Das letzte Wort hatte die Angeklagte. „Ist das nicht ein bisschen viel?“ sagte sie, bevor sie verärgert den Sitzungssaal verließ. 

rst

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