VonCarl-Christian Eickschließen
Über die vom Stadtrat beschlossene Versetzung des Marienbrunnes stimmen am 11. Dezember die Wolfratshauser ab. Bei einem Bürgerentscheid sowie einem Ratsbegehren.
Wolfratshausen – Die Entscheidung fällen am dritten Adventssonntag (11. Dezember) knapp 15 000 Wahlberechtigte: Wird der Marienbrunnen im Zuge der geplanten Altstadt-Aufwertung in Richtung Marktstraße versetzt? Oder bleibt er an dem Platz, an dem er seit dem Jahr 1924 steht? Diesem Bürgerentscheid hat der Stadtrat wie berichtet ein Ratsbegehren entgegengestellt – dieser Beschluss liegt aber noch zur Prüfung bei der Rechtsaufsicht am Landratsamt.
„Sind Sie dafür?“: Knapp 15.000 Wolfratshauser geben am dritten Advent die Antwort
Angestoßen hatten den Bürgerentscheid „Schutz der historischen Altstadt“ die drei Stadträte der Wolfratshauser Liste. Helmut Forster, Richard Kugler und Dr. Manfred Fleischer halten den 15:5-Beschluss des Stadtrats pro Brunnenversetzung für falsch. Das Trio und ihre Mitstreiter sammelten mehr als 2500 Unterstützungsunterschriften (1343 waren notwendig), der Stadtrat erklärte das Bürgerbegehren in seiner jüngsten Sitzung für zulässig. Beim daraus resultierenden Bürgerentscheid wird die Frage gestellt: „Sind Sie dafür, dass das Ensemble aus Marienbrunnen, Mariensäule und Partnerschaftsplatanen an Ort und Stelle verbleibt?“
Das Gros des Stadtrats stimmte in derselben Sitzung dafür, dem Bürgerentscheid am 11. Dezember ein Ratsbegehren mit dem Titel „Schutz und Aufwertung der historischen Altstadt“ entgegenzusetzen. Stadtrat Fleischer wähnte, dass dieser Beschluss nicht wasserdicht sei, Rathauschef Klaus Heilinglechner (Bürgervereinigung) bat die Rechtsaufsicht am Landratsamt um Überprüfung. Die Antwort steht laut Heilinglechner noch aus.
Zentrale Frage fürs Ratsbegehren in Wolfratshausen ist schon formuliert
Die zentrale Frage beim Ratsbegehren ist schon formuliert: „Sind Sie dafür, dass im Zuge der Umgestaltung der Marktstraße (wie vom Stadtrat als Variante 4 am 12. April 2022 mit großer Mehrheit beschlossen) durch eine Verschiebung des Marienbrunnens nach vorne, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Platanen an Ort und Stelle, die Altstadt aufgewertet wird?“ Die Gründe, die aus Sicht der Befürworter dafür sprechen, sind: „Damit der historische Brunnen mit der Mariensäule deutlicher als Zentrum Wolfratshausens wahrgenommen wird“, damit an einem „schönen und zentralen Ort in Wolfratshausen Aufenthaltsraum für Menschen geschaffen wird“ – und „damit die Wünsche der Bürger/innen aus dem Bürgerbeteiligungsprozess abgebildet werden.“ Besagte Variante 4 basiert wie berichtet auf dem Vorschlag des Wolfratshausers Wilhelm Eilers.
Projekt-Gegner sind überzeugt: Bürger wollen Brunnen-Versetzung nicht
Auch eine Stichfrage müssen die Wahlberechtigten am dritten Advent beantworten: Für den Fall, dass die sowohl beim Bürgerentscheid als auch beim Ratsbegehren jeweils gestellte Frage „in einer nicht miteinander zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet wird – welche Entscheidung soll dann gelten“? Etwa 25 000 Euro wird die Kommune das Bürgervotum kosten. Geld, das man sich nach Meinung von Stadtrat Fleischer sparen kann. Schon die 2500 Unterstützerunterschriften würden eine deutliche Sprache sprechen. Fleischer ist felsenfest überzeugt, dass die Bürger gegen die Brunnenversetzung sind – und den Stadtratsbeschluss basisdemokratisch aufheben.
Die Befürworter der Maßnahme wollen die Zeit bis zum 11. Dezember nutzen, um den Bürgern Sinn und Nutzen der Brunnenverschiebung zu erklären. Bürgermeister Heilinglechner denkt unter anderem an einen Info-Abend, zu dem er Vertreter der Planungsbüros einladen möchte.
Freundschafts-Platanen bleiben laut Stadtratsbeschluss unangetastet
Dritte Bürgermeisterin Annette Heinloth (Grüne) wies in der jüngsten Stadtratssitzung darauf hin, dass die Gegner des Vorhabens den Bürgern suggerieren würden, dass auch die zwei Platanen, die die Freundschaft der einstigen Erbfeinde Deutschland und Frankreich symbolisieren, versetzt werden sollten. Dies schließt der April-Beschluss des Stadtrats jedoch ausdrücklich aus. Auch Rathauschef Heilinglechner zog „die neutrale Informationspolitik“ der Projektkritiker in Zweifel. Rechtlich sei das Bürgerbegehren nicht zu beanstanden, die Fragestellung sei letztlich „geschickt formuliert“.
Ein Bürgerentscheid sei ein legitimes Instrument „zur Teilhabe“ des Souveräns an demokratischen Prozessen, stellte Dr. Ulrike Krischke (Bürgervereinigung) fest. Der Bürger könne so „Entscheidungen korrigieren – aber er kann sie so auch bestätigen“. (cce)
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