Icking

Klare Kante für die Energiewende: SPD fordert Solarpflicht für Neubauten

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Für eine stärkere Nutzung von Sonnenenergie plädierte Thomas Martin (re.) von der Energiewende Oberland bei einer Info-Veranstaltung der Ickinger SPD.
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Neubauten in Icking sollen Photovoltaik-Anlagen bekommen: Das fordert die SPD. Thomas Martin von der Energiewende Oberland erläutert rechtliche Grundlagen

Icking – Bei der Bürgerversammlung in Wolfratshausen setzte er bereits durch, dass sich der Stadtrat spätestens im Herbst mit seinem Antrag beschäftigen muss. Nun erörterte Thomas Martin, Mitbegründer der Energiewende Oberland, auf Einladung des SPD-Ortsverbandes im Landhotel Klostermaier, warum eine solare Baupflicht bei Neubauten auch in Icking sinnvoll wäre.

SPD-Ortsvorsitzende Dr. Beatrice Wagner schickte voraus, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern verstärkt habe. Dabei habe Icking in der Vergangenheit leider „einige Chancen verpasst“, Neubauten mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Als Beispiel verwies sie auf das Dach des Rewe-Supermarktes am S-Bahnhof. Da der Gemeinde das Grundstück gehöre, so Wagner, hätte der Bauherr zur Errichtung einer PV-Anlage verpflichtet werden können.

Klare Kante für die Energiewende: SPD fordert Solarpflicht für Neubauten

Thomas Martin belegte den Energieverlust mit Zahlen. So hätten die Solarzellen auf dem Rewe-Dach bei einer Eigenverbrauchquote von rund 50 Prozent nach seinen Worten mindestens 150 000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr produziert. „Daraus ergibt sich eine potenzielle Einsparung von 75 000 kWh und 22 500 Euro im Jahr“, rechnete das Mitglied der Energiewende Oberland vor. Die Kosten für die Photovoltaikanlage hätte sich somit in zehn Jahren amortisiert.

Der Referent schätzte, dass mit der Umgestaltung ungenutzter Gebäudeaußenflächen rund 50 Prozent des nationalen Strombedarfs gedeckt werden könnten. Da regionale Elektrizität vermehrt in lokalen Niederspannungsnetzen verbleibe, würde sie auch zu einer Entlastung anderer Netze führen.

Ist eine PV-Pflicht rechtens? Energiewende-Mitglied klärt auf

Rechtliche Voraussetzung für eine Solarpflicht ist die Vereinbarkeit mit den Grundrechten, der Eigentumsgarantie und der Berufsfreiheit. Laut dem Bayerischen Verfassungsgesetz stellt die Vorgabe keine unzumutbare Belastung dar. Bei Bestandsgebäuden soll die Solarpflicht noch nicht wirksam werden. „Sie betrifft zunächst nur Neubauten und wesentliche Dachveränderungen“, stellte Martin klar. Er regte an, die Solarpflicht entweder durch städtebauliche Verträge oder eine Aufnahme in den Bebauungsplan umzusetzen.

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Für die Bauherren würde sich diese Regelung in barer Münze auszahlen. So könnte eine vierköpfige Familie beim Neubau eines Einfamilienhauses jährlich rund 686 Euro einnehmen, wodurch sich die Kosten in knapp zwölf Jahren amortisieren hätten. „Wer heute ein Haus ohne Photovoltaikanlage baut, verschenkt Geld und tätigt eine Fehlinvestition“, bilanzierte Martin am Ende seines Vortrags.

Ob zu den derzeit 226 PV-Anlagen im Gemeindegebiet noch viele weitere hinzukommen, hängt nach Ansicht Martins vor allem vom „politischen Willen“ ab. SPD-Urgestein Gerhard Jakobi hat da so seine Zweifel. „Wenn wir diesen Antrag stellen, wird uns Freiheitsberaubung vorgeworfen werden“, befürchtet der 87-Jährige.

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