Der Beschluss fiel mit hauchdünner Mehrheit

Keine „Bürgerinnen“ in neuer Satzung: Stadtrat spricht sich gegen Gendern aus

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Ob im Text einer neuen Satzung auch die weibliche Form verwendet werden sollte, darum ging es jetzt im Weilheimer Stadtrat (Symbolbild).
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Der Weilheimer Stadtrat hat sich knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, in einer neuen Satzung auf das Gendern zu verzichten. Dabei war der Entwurf sogar schon in gegenderter Form vorgelegen.

Weilheim – Dass die Stadt Weilheim soeben eine neue „Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ erlassen hat, das ist zweifellos gut, wichtig und zeitgemäß. Immerhin läuft in der Kreisstadt derzeit ja ein Bürgerbegehren zum geplanten Heizkraftwerk am Kranlöchl (wir berichteten). Lesen allerdings wird diese Satzung, die stolze 33 Paragrafen umfasst und im Amtsblatt kürzlich zwei volle Zeitungsseiten mit schönstem Behördendeutsch füllte, wohl kaum je ein Bürger – und auch keine Bürgerin. Weshalb wahrscheinlich gar niemandem aufgefallen wäre, dass die weibliche Hälfte der Bevölkerung darin nicht wirklich vorkommt.

„Die Bürger der Stadt Weilheim i.OB können über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Weilheim i.OB die Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen“, heißt der erste, alles grundlegende Satz. Von „Bürgerin“ keine Spur.

Mit 14:13 Stimmen gegenderte Version abgelehnt

Und das ist kein Zufall: Weilheims Stadtrat hat in der jüngsten Sitzung mit 14 zu 13 Stimmen abgelehnt, die Satzung geschlechterneutral zu formulieren, also zu gendern. Wobei unter den Ablehnenden auffällig viele Ablehnerinnen waren, insbesondere aus den Reihen von BfW und CSU.

Ein großer Aufwand wäre das Gendern in diesem Fall nicht gewesen. Nachdem die Bitte um geschlechterneutrale Formulierungen schon bei der Vorberatung im Hauptausschuss geäußert worden war, erklärte Bürgermeister Markus Loth (BfW) im Stadtrat, dass dies „möglich“ sei und „nur sehr wenige Änderungen“ bedeute. Mehr noch: Der Satzungsentwurf liege sogar schon „in gegenderter Form“ vor, so der Rathaus-Chef. Doch diese wurde nach dem knappen Stadtratsbeschluss offenbar wieder in die männliche Form zurückversetzt.

„Es ist heutzutage selbstverständlich, ,Bürger und Bürgerin’ zu schreiben“

Übers Gendern solle Loth gar nicht abstimmen lassen, hatte Karl-Heinz Grehl vor der Entscheidung gefordert. „Es ist heutzutage selbstverständlich, ,Bürger und Bürgerin’ zu schreiben“, meinte der Grünen-Vertreter. Und fügte hinzu: „Es geht hier nicht um irgendwelche Sternchen und Sonstiges.“ Doch Grehls Appell verpuffte. Es wurde abgestimmt. Und die „Bürgerin“ mit hauchdünner Mehrheit aus der Satzung gekickt.

Dabei gibt es im langen Satzungstext in der Tat sehr wenige Stellen, an denen überhaupt das Wort „Bürger“ fällt, die „Bürgerinnen“ also zu ergänzen wären. Meist ist – ohnehin geschlechtsneutral – von „Personen“ die Rede, von „Mitgliedern“ oder vom „Abstimmungsvorstand“.

Satzung selbst wurde einstimmig beschlossen

Die Satzung selbst hat der Stadtrat übrigens einstimmig und ohne Diskussion beschlossen. Den Antrag auf Ausarbeitung einer „Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ hatte Ullrich Klinkicht gestellt, der für die Gruppierung „Weilheim Miteinander“ im Stadtrat sitzt und zu den Initiatoren des laufenden Bürgerbegehrens „Für eine zukunftsweisende Energieversorgung in Weilheim – aber an einem vernünftigen Standort“ gehört.

„Es ist höchste Zeit, dass auch in unserer Stadt der ordnungsgemäße Ablauf dieses Instruments der demokratischen Willensbekundung durch eine Satzung geregelt wird“, befand Klinkicht in seinem Antrag. Das sah man prinzipiell auch im Rathaus so. Die bis dato geltende, 1997 erlassene Satzung sei „nicht mehr auf dem aktuellsten Rechtsstand“, hieß es aus der Stadtverwaltung, ein Neuerlass deshalb „sinnvoll“ – „damit Klarheit herrscht und alle Seiten Rechtssicherheit haben“, wie Ordnungsamt-Leiter Walter Weber sagte. Selber formulieren musste die Stadt Weilheim die Anpassungen nicht. Sie bediente sich dabei der Mustersatzung des Städtetags.

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