VonDieter Dorbyschließen
Gerade im Herbst schaffen sich viele Leute Brennholz an. Deshalb erinnert die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Freising die Miesbacher daran, dass in ihrer Quarantänezone gegen den Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) besondere Regeln gelten.
Seit dem Start der Bekämpfung und Überwachung im Frühjahr 2020 ist bisher kein weiterer ALB-Befall aufgetreten – ein Erfolg, den die LfL dem engmaschigen Monitoring mit Fernglas, Pheromonfallen, Baumkletterern und Spürhunden zuschreibt. So gelten auch für das Gebiet im Radius von 2000 Metern um die damals befallenen Bäume strenge Einschränkungen bei der Verbringung und Nutzung von Laubholz.
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Um für die Brennholzsaison gut gerüstet zu sein unter Beachtung der besonderen Einschränkungen in der Quarantänezone, muss jeder Laubholzeinschlag ab einem Zentimeter Durchmesser zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Holzkirchen oder bei Forstingenieur Martin Fäth, ALB-Projektfachkraft am AELF, angemeldet und auch genehmigt werden. Formulare dazu gibt es auf www.aelf-hk.bayern.de.
Ausgebildete ALB-Spürhunde kontrollieren dann das gefällte Laubholz auf der Flurnummer vor Ort. Dieser Einsatz wird vom AELF organisiert und ist kostenfrei. Anschließend gibt es drei Optionen für das weitere Vorgehen: Das Holz bleibt bis zum Ende der Quarantänezeit auf der Flurnummernfläche, von der es stammt. „Dort kann es entweder einen Naturschutzbeitrag zur Totholzanreicherung leisten oder aufgesetzt und sauber abgedeckt als Brennholz gelagert werden“, erklärt Fäth. So sei dieses auch bis zum Ende der Quarantänezeit am 31. Dezember 2024 gut haltbar und durchgetrocknet.
Registrierung notwendig
Das Holz kann auch als Scheitholz oder Hackschnitzel vor Ort verarbeitet werden. In beiden Fällen ist eine Registrierung bei der LfL als pflanzenerzeugender Betrieb unbedingt notwendig. Bei der Scheitholzgewinnung ist ein Trocknen des Holzes auf 54 Grad Kerntemperatur vorgeschrieben, was es laut Fäth sehr aufwendig und damit auch teuer macht.
Hackschnitzel als rentabelste Variante
Am rentabelsten ist deshalb die Variante der Hackschnitzelproduktion, wobei eine Hackgröße von 2,5 Zentimeter Kantenlänge nicht überschritten werden darf. Aber immerhin ist laut Fäth keine Trocknung nötig. Schließlich könne man das Holz auch entsorgen. Es wird dann vor Ort in einen Container gehackt. Die Größe der Hackschnitzel ist dabei nicht vorgeschrieben. Der Transport zur Verbrennungsanlage – auch außerhalb der Quarantänezone – muss dann aber in geschlossenen Containern erfolgen. Dabei reicht es, wenn die Fläche mit einer Plastikplane abgedeckt ist. Wichtig dabei: Es dürfen keine Hackschnitzel aus dem Container fallen. Eine Abdeckung mit Netz ist nicht ausreichend.
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Fäth rät daher zum Zukauf oder zur Brennholzproduktion außerhalb der Quarantänezone: „Das Holz darf dann ohne Einschränkung in und durch die Quarantänezone gefahren und dort gelagert werden.“ Aber Achtung: Sobald das Holz in der Zone liegt, darf es nicht mehr bewegt werden. Fäth rät: „Brennholz von außerhalb der Zone sollte immer auf der Flurnummer gelagert werden, auf der es auch verheizt werden soll.“
Weitere Infos zum Thema auf www.aelf-hk.bayern.de oder direkt bei Martin Fäth, Telefon 08024/460391225.
ddy

