VonAngela Walserschließen
Ein Skifahrer aus Aying verklagte die Brauneckbahn. Er hatte sich beim Liftaustieg schwer verletzt. Jetzt liegt ein Vergleich auf dem Tisch.
Update vom 22. Juli:
Lenggries - Die Brauneckbahn will einem Familienvater als Entschädigung für einen Liftunfall mit der Ahorn-Vierer-Sesselbahn 6000 Euro zahlen. Im Gegenzug nimmt der 44-Jährige seine Klage zurück und verzichtet auf alle weiteren Forderungen.
Zu diesem Vergleich kam am Dienstag das Landgericht München II, nachdem der Vorsitzende Richter beiden Seiten keine eindeutige Prognose geben konnte, was die Erfolgsaussichten anging. Doch was war eigentlich geschehen?
Sessel erwischt Skifahrer
Am 29. Dezember 2017 gondelte der Vater mit seinem heute zwölfjährigen Sohn besagten Sessellift nach oben. Die beiden hatten sich gerade einen Halbtagespass gekauft. Sie freuten sich auf einen wunderbaren Skitag. Doch an der Bergstation wurde ihnen eine Sturzserie zum Verhängnis. Im Ausstieg lagen Skifahrer, die es nicht mehr rechtzeitig herausgeschafft hatten. Der Kläger bugsierte seinen Buben noch irgendwie aus der Gefahrenzone, dann erwischte ihn ein Sessel. Er riss sich das vordere Kreuzband und konnte nur noch zur Seite robben. Der Skitag war beendet, bevor er begonnen hatte. Ein Jahr später erhob er Klage.
Aus seiner Sicht hätte der Mitarbeiter an der Bergstation den Lift anhalten müssen, als bereits die Skifahrer im Sessel vor ihm und seinem Sohn stürzten. Diesen Vorwurf hatten die Bahn-Mitarbeiter stets abgewiegelt – mit dem Hinweis, dass der diensthabende Kollege davon ausgegangen wäre, dass es die Gestürzten aus der Gefahrenstelle heraus schaffen würden. Im Übrigen müsse die Aufsicht in der Bergstation immer mehrere Sessel im Auge haben.
Ersten Vergleich schlägt die Bergbahn aus
In einer ersten Verhandlung heuer im Januar hatte die Richterin vorgeschlagen, dass die Brauneckbahn dem Vater 12 000 Euro Entschädigung zahlen soll. Doch darauf ließen sich die Verantwortlichen nicht ein. Dann kam Corona. Vor Gericht wurden nur noch die nötigsten Verfahren abgewickelt. Schließlich erhielt die Kammer einen neuen Vorsitzenden. Am Dienstag wurde nun endlich weiterverhandelt.
Zu Prozessbeginn berichtete der Richter über gewisse neue Aspekte, dass zum Beispiel einer der Zeugen angeblich gesehen hatte, dass der Vater mit einem Ski gegen einen Pfosten gefahren war. „In dem Fall wären alle Verkehrssicherungspflichten erfüllt worden“, so der Richter. Den Aspekt, dass die Aufsicht vielleicht kurz abgelenkt gewesen sein könnte, ließ er nicht gelten. Es sei die primäre Aufgabe der Aufsicht, aufzupassen.
Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig
Um dem Sohn eine Zeugen-Vernehmung zu ersparen, schlug der Richter die Summe von 6000 Euro vor. Es war der höchste Betrag, den sich die Bergbahn-Vertreter vorstellen konnten. Nach kurzer Beratung willigte der Vater ein, vor allem um seinem Buben die Aussage zu ersparen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten erbaten sich eine Widerrufsfrist bis zum 11. August.
Die ursprüngliche Berichterstattung:
Lenggries - Die Brauneckbahn hat sich nicht darauf eingelassen, einem Skifahrer mittels eines Vergleichs 12 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der Vater (41) aus Aying hatte sich beim Aussteigen an der Bergstation der Ahorn-Vierer-Sesselbahn einen Riss des vorderen Kreuzbandes zugezogen. Er verklagte die Bahn auf Verletzung der Aufsichtspflicht (wir berichteten). Seiner Meinung nach hätte der Mitarbeiter an der Bergstation den Lift anhalten müssen.
Bergbahn schlägt Vergleich aus
Schon vor ihm und seinem Sohn (9) waren Skifahrer gestürzt. Der eh schon beschränkte Ausstiegsbereich war besetzt. Der Kläger versuchte noch, seinen Sohn aus der Gefahrenstelle zu bugsieren. Doch dann habe ihn der Sessel erwischt, berichtete er im Januar vor dem Landgericht München II. Durch die Verletzung kann er weder Fußball spielen noch joggen. Dass der Mitarbeiter den Lift nicht anhielt, begründete der stellvertretende Geschäftsleiter mit der Einschätzung des Mitarbeiters, dass es die zuvor Gestürzten wohl rechtzeitig aus dem Gefahrenbereich schaffen würde.
Prozess wird im Frühling fortgesetzt
Aufgrund der hohen Frequentierung im Dezember 2017 hätte der Lift nicht ständig angehalten werden können, hieß es. Nachdem der Vergleich nun gescheitert ist, wird der Prozess im Mai fortgesetzt.
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