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Im Sommer 2018 betrieb ein arbeitsloser Tölzer in der Kurstadt einen „schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln“. Mehrmals soll der zur Tatzeit 20 Jahre alte Mann Marihuana in Mengen zwischen 50 und 180 Gramm verkauft haben.
Bad Tölz/Wolfratshausen – Zudem führte er knapp 28 Gramm Marihuana mit sich, als er am 28. September 2018 als Beifahrer eines Freundes in eine Verkehrskontrolle geriet. Ein halbes Jahr später, wurde er nochmal mit 0,4 Gramm erwischt. Nun wurde er vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Wolfratshausen zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der Vollzug wurde zur Bewährung ausgesetzt, aber das Gericht brummte ihm auch zwei Wochen Dauerarrest auf.
Die Bewährung „verdiente“ sich der Angeklagte mit einem „qualifizierten Geständnis“. Er gab nicht nur die ihm zur Last gelegten Drogenverkäufe zu, sondern machte auch Angaben zu seinem Dealer und einem weiteren Helfer. Das war der „Deal“, auf den sich die Verfahrensbeteiligten bei einem Rechtsgespräch verständigt hatten.
Dem Angeklagten bereitete das sichtlich Unbehagen: Oft schaute er mit Falten auf der Stirn und gequältem Blick zu seinem Anwalt hinüber. Wenn die Richterin noch mehr Details erfragte, noch genauer wissen wollte, „wie das abgelaufen ist“, fragte sein Blick stumm: Muss ich darauf antworten? Ja, musste er.
Für seinen Dealer habe er „den Läufer gemacht“, erzählte der Beschuldigte, der seinerzeit nach der Rückkehr von einem längeren Auslandsaufenthalt direkt mit dem Drogenhandel begonnen hatte. Der Freund, der ihn zu seinen Abnehmern gefahren hatte, habe gewusst, „dass es um Rauschgift ging“. Mal habe er ihm für die Gefälligkeit 20 Euro gegeben, mal habe er 30 Gramm Marihuana bekommen, die er weiterverkaufen konnte.
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Als die zwei am 30. August 2018 auf der B307 in Kreuth kontrolliert wurden, hatte der Tölzer außer einem Päckchen Marihuana auch eine Feinwaage sowie 1700 Euro Bargeld bei sich, das nach eigener Aussage aus Drogengeschäften stammte. „Mein Eindruck ist, dass es bei ihm noch nicht richtig geschnackelt hat“, stellte die Staatsanwältin fest. „Aber es scheint allmählich angekommen zu sein, dass das Leben mit Betäubungsmitteln so nicht weitergehen kann.“ Deshalb sei sie der Meinung, dass man „ihm eine Chance geben kann, um Fuß zu fassen im Leben“, sprach sich die Anklagevertreterin für eine Bewährung aus. Auch wenn sie gestand: „Ich tu mich schwer zu glauben, dass er keine Straftaten mehr begeht.“
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Der Verteidiger war der festen Überzeugung, dass für seinen Mandanten „heute ein neuer Abschnitt in seinem Leben beginnt.“ Die Hoffnung teilte das Gericht, wenngleich mit einigen Bedenken. „Trotz eines Haftbefehls sich wieder mit Betäubungsmitteln erwischen zu lassen, ist ein dicker Hund“, teilte Richterin Friederike Kirschstein-Freund die Meinung des Schöffengerichts mit. „Was Sie sich erlaubt haben, haben wir als sehr dreist empfunden.“ Obwohl das Gericht, wie die Staatsanwältin, davon ausging, dass beim Angeklagten damals wie heute „schädliche Neigungen vorliegen“, setzte es die Strafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung aus.
Ganz ohne Haft kam der Mann trotzdem nicht davon: Zwei Wochen Dauerarrest sollen ihm verdeutlichen, wohin der Weg führt, wenn er sein Leben nicht ändert. Als Bewährungsauflage ordnete das Gericht fünf Beratungsgespräche mit der Caritas-Suchtberatung zur Erstellung eines Therapieplans an, zudem muss er sich aktiv um eine Arbeitsstelle bemühen.