Baurecht

Gerichtsstreit um „Tölzer Kasladen“: Es riecht nach einem klaren Urteil

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„Wir haben es selber gerochen“, sagte Richter Johann Oswald (4. v. li.) gestern beim Ortstermin am „Tölzer Lasladen“ von Inhaber Wolfgang Hofmann (Mi.).
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Darf Wolfgang Hofmann seinen „Tölzer Kasladen“ in Bad Heilbrunn weiterbetreiben? Ein Gerichtstermin vor Ort endete am Donnerstag wenig verheißungsvoll für den Geschäftsmann.

Bad Heilbrunn – Gourmets schmeckt’s – den Nachbarn aber stinkt’s: Um den „Tölzer Kasladen“ an der Ferdinand-Maria-Straße in Bad Heilbrunn gibt es seit Längerem Streit. Auf Inhaber Wolfgang Hofmann gibt es dabei doppelten juristischen Druck. Zum einen klagte eine Nachbarin, die im selben Haus wohnt, wegen der Geruchsbelästigung – und bekam in erster Instanz Recht. Zum anderen sprach das Landratsamt eine Nutzungsänderung wegen fehlender baurechtlicher Genehmigung aus. Dagegen klagte Hofmann. Dazu fand am Donnerstag vor Ort die mündliche Verhandlung des Verwaltungsgerichts statt. Ein Urteil fiel noch nicht. Doch Richter Johann Oswald machte Hofmann keine großen Hoffnungen. Er verdeutlichte, dass er die Nutzungsuntersagung durch das Landratsamt für rechtens hält.

Geruch könnte bei Baugenehmigung für „Tölzer Kasladen“ ein Problem sein

Einen Antrag auf Nutzungsänderung hatte Hofmann schon einmal gestellt. Doch nach einem Ortstermin lehnte der Gemeinderat den Antrag ab – wegen der Geruchsbelästigung. Hofmann zog seinen Antrag daraufhin zurück. Das Landratsamt untersagte die Nutzung. Ausgenommen davon ist der Verkaufsraum im vorderen Teil. Doch die Nutzung weiterer Räume für Lagerung und Veredelung von Käse sowie einen Konferenzraum befand die Behörde als formal illegal.

Für das Verwaltungsgericht stellte sich nun vor allem eine Frage, wie Oswald erläuterte: Gilt hier eventuell noch die alte Baugenehmigung des Tengelmann-Markts, der sich bis vor etwa fünf Jahren in den Räumen befand? Die wäre eigentlich von einem Wechsel des Eigentümers und/oder Mieters unberührt.

Doch dafür, so die Überzeugung des Gerichts, unterscheidet sich die Nutzung durch den „Kasladen“ dann doch zu stark vom früheren Supermarkt. „Über den Verkauf hinaus nutzen Sie den Platz im hinteren Teil nicht nur, um den Verkauf unmittelbar vorzubereiten, sondern der Käse wird hier auch in ein neues Produktionsstadium gebracht, also verfeinert“, stellte Oswald fest, nachdem er mit einem Tross aus Verfahrensbeteiligten die Räumlichkeiten besichtigt hatte.

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Oswald erkannte auch eine „Immissionsschutzproblematik“ – in anderen Worten: „Wir haben es selber gerochen.“ Ein weiterer Knackpunkt war für Oswald die Frage, ob der Betrieb im allgemeinen Wohngebiet zulässig ist. Dass es sich um ein solches handelt, daran hatte der Richter nach einem Rundgang keinen Zweifel. Ein Verkaufsgeschäft könne dennoch erlaubt sein, „wenn es der Versorgung des Gebietes“ dient. Daran äußerte Oswald allerdings Zweifel. „Je spezieller das Produkt ist, desto größer ist der Umgriff eines Geschäfts.“

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Zu entscheiden, ob der „Kasladen“ an dieser Stelle tatsächlich genehmigungsfähig ist, sei aber ohnehin eine Frage, „um die es hier nicht geht“, erklärte der Richter. Nur wenn die Nutzung „offensichtlich genehmigungsfähig“ gewesen wäre, hätte sich Hofmann den Bauantrag sparen können. „Das ist aber nicht der Fall“, so Oswald. Der Richter fasste am Ende zusammen: „Es sieht nicht günstig aus für die Klage gegen Nutzungsuntersagung.“ Das Urteil soll an diesem Freitag bekannt gegeben werden.

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Was die Privatklage der Nachbarin betrifft, ist Hofmann in Revision gegangen. Ein Verhandlungstermin dazu steht laut seinem Anwalt noch diesen Monat an.

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