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Gesperrt wegen wildem Stier: Als Provokation empfinden Spaziergänger diese Aktion an einem beliebten Weg in Bad Tölz. Das Grundstück hat eine Vorgeschichte.
Bad Tölz – Spaziergänger fühlen sich vor den Kopf gestoßen: Auf einer beliebten Spazierrunde zwischen Buchberg-Klinik und Bichler Hof versperrt ihnen seit einigen Tagen ein verschlossenes Tor den Durchgang Richtung Benediktbeurer Straße. Ein Schild warnt: „Kein Durchgang!!! Weidestier. Lebensgefahr!!!“ So mancher vermutet dahinter eine Provokation des Grundeigentümers Hubert Hörmann. Er selbst weist dies entschieden zurück.
Eine, die sich über die Sperrung ärgert, ist die Oberfischbacherin Waltraud Haase. „Der Gründerin der Buchbergklinik wäre es nie im Leben eingefallen, diesen Weg zu sperren“, schimpft sie. Vom Weidestier geht nach Haases Einschätzung keinerlei Gefahr aus. „Das ist ein reiner Machtausdruck“, ist sie überzeugt und spricht von einer „beleidigten Reaktion“.
Wegsperrung am Bichler Hof ist für Nachbarin „Machtausdruck“ und „beleidigte Reaktion“
Worauf Waltraud Haase anspielt: Im Bürgerentscheid zum Bichler Hof 2018 durchkreuzte eine deutliche Mehrheit der Bürger ein Vorhaben Hubert Hörmanns am Bichler Hof. Damals war angedacht, dass Hörmann das dortige ehemalige Eon-Erholungsheim zu einem 70-Betten-Hotel umbaut. Zur Querfinanzierung waren Wohnhäuser auf dem Areal geplant. 76,5 Prozent der Bürger sprachen sich aber dafür aus, dass die Stadt nur dann Baurecht auf dem jetzigen Grünland schafft, wenn Hörmann ein Drittel davon günstig an die Kommune verkauft. Diese Bedingung lehnte Hörmann ab und begrub die Hotel-Pläne. Heute lässt er auf einem Teil des Areals schottische Hochland-Rinder weiden.
Die Behauptung, er habe Rache nehmen wollen, bezeichnet Hörmann als „hanebüchen“. Die Absperrung habe nur einen Grund: „Wir haben dort einen Zuchtstier stehen, und deshalb ist es nicht ratsam, über die Wiese zu gehen“, erklärt er auf Anfrage.
Der Geschäftsmann verweist auf ein Gerichtsurteil aus Tirol. Eine Wanderin mit Hund war auf einer Weide von einer Kuhherde zu Tode getrampelt worden. Der Landwirt wurde zu 180.000 Euro Schadenersatz an die Hinterbliebenen verurteilt, weil er die Weide hätte einzäunen müssen.
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Für bedenklich hält es Hörmann vor allem, dass etliche Spaziergänger ihre Hunde in dem Bereich frei laufen lassen würden. Bei einem Zwischenfall sei davon auszugehen, dass er verklagt werde. „Dieses Risiko möchte ich nicht eingehen.“
Grundeigentümer: Weg am Bichler Hof gesperrt, um Lebensgefahr durch Stier zu vermeiden
Vor einigen Wochen habe er sogar beobachtet, wie eine Großmutter, eine Mutter und ein kleines Kind den Stier angelockt hätten. Das Kind sei durch die Planken des Zauns gehalten worden, um den Stier zu streicheln. „Ich kann zwar zu dem Stier gehen, er ist soweit ganz zutraulich“, sagt Hörmann. „Aber wenn so ein 750 Kilo schweres Tier einen Schlenker macht, weiß man nicht, was passiert.“
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Er habe den Weidestier auch nicht aus bösem Willen auf diese Wiese gesetzt, sondern weil dieser ebene Platz auf dem kupierten Gelände des Bichler Hofs geeignet sei und der Stier ja auch räumlich von den Kalbinnen getrennt sein müsse. In Zeiten, in denen viele Kuhhalter ihre Tiere künstlich besamen lassen, seien Weidestiere „leider“ eine Seltenheit und die Menschen nicht mehr mit ihrer Gefährlichkeit vertraut. Er habe sich aber gegen künstliche Besamung entschieden.
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Waltraud Haase fühlt sich in ihrem im Naturschutzgesetz verbrieften freien Betretungsrecht der Natur eingeschränkt. Darauf entgegnet Hörmanns Tochter Stephanie, dass es sich um Privatgrund handle, der Weg über die Wiese sei nur ein „Trampelpfad“. Auf Anfrage bestätigt Rathaus-Sprecherin Birte Otterbach, dass der Weg „nicht gewidmet und damit ein Privatweg“ sei. „Die Sperrung ist also rechtens.“
Hubert Hörmann verweist darauf, dass es in dem Bereich genügend andere schöne Spazierwege gebe.

