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Das Arbeitsgericht muss entscheiden: Müssen die Tölzer Löwen Ex-Trainer Scott Beattie eine stattliche Abfindung zahlen oder nicht?
Bad Tölz – Was geschah am 21. Januar diesen Jahres im Büro der Tölzer Löwen? Unterschrieb Trainer Scott Beattie einen bis 2020 befristeten Vertrag? Oder verzichtete er auf eine Unterschrift? Von dieser Frage hängt eine ganze Menge ab. Für die Löwen geht es darum, ob sie ihrem Trainer eine stattliche Abfindung zahlen müssen – oder nicht. Da sich die Parteien nicht einigen konnten, landete der Fall vor dem Arbeitsgericht in Wolfratshausen.
Der Punkt, um den sich der Streit dreht: Ein befristeter Vertrag kann nicht ordentlich gekündigt werden. Wollen sich die Löwen von ihrem Trainer trotzdem trennen, müssen sie ihm eine Abfindung zahlen. Ganz anders läge der Fall, wenn kein befristeter Vertrag zustande gekommen ist. Dann wäre das Arbeitsverhältnis unbefristet, die Löwen könnten ordentlich kündigen und müssten keine Abfindung zahlen.
Beattie war bei der Verhandlung nicht selbst anwesend, sondern ließ sich durch den Geretsrieder Rechtsanwalt Stephan Meier vertreten. Der schilderte den Ablauf der Verhandlungen so: Am 18. Januar hätten sich alle Beteiligten in der Tölzer Gaststätte „Jailhouse“ getroffen und die Rahmenbedingungen des Vertrags geklärt, konkret: Die Löwen zahlen Beattie 5000 Euro Netto-Gehalt, stellen ihm ein Auto und ein Haus zur Verfügung, übernehmen außerdem die Kosten für Handy, Flug und Umzug. Am 21. Januar diesen Jahres hätten Löwen-Geschäftsführer Christian Donbeck und Beattie im Büro der Löwen den Vertrag unterzeichnet. „Von den Konditionen her war das noch kein Meisterwerk und nicht besonders sorgfältig ausgefertigt“, urteilte Meier. Dies sehe man schon daran, dass auf dem Vertrag ein Betrag von 5000 Euro stehe und dahinter in Worten 4000 Euro.
Von Beginn an sei klar gewesen, dass die Löwen und Beattie einen bis zum 30. April befristeten Vertrag abschließen. Ebenso sei klar gewesen, dass der Vertrag am 1. August fortgesetzt wird. Meier legte ein Schreiben des ECT-Präsidenten Hubert Hörmann vor, in dem dieser anmerkt, dass der Zeitraum zwischen dem 30. April und dem 1. August noch der Klärung bedürfe: „Wenn er davon ausgeht, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet ist, warum will er dann den Zeitraum klären lassen?, so Meier.
Diese Frage brachte Rechtsanwältin Birgitt Breiter in Rage, die die Interessen der Löwen vertrat: „Wenn ich irgendetwas auf den Tod nicht ausstehen kann, dann Spekulationen darüber, was meine Mandanten gedacht haben könnten – hätte, hätte, wäre. . .“ Meier entgegnete kühl: „Sie führen ihr Verfahren, ich meines.“ Breiter ließ sich nicht unterbrechen, wollte zu weiteren Ausführungen ansetzen, bis sie der Richter stoppte: „Hej, hej hej – allgemeine Beruhigung.“
So lieferten sich Meier und Breiter nur noch ein kurzes Wortgefecht. Meier fuhr fort, dass der Vertrag am 21. Januar unterzeichnet worden sei, Breiter entgegnete. „Das stimmt so nicht.“ Tatsächlich habe Beattie den Vertrag mitgenommen, um ihn von einem Schweizer Anwalt prüfen zu lassen. Beattie sei unter Zeugen mehrfach aufgefordert worden, den Vertrag unterschrieben zurückzugeben, habe dies aber nicht getan: „Jetzt bekomme ich von meinem Kollegen einen unterschriebenen Vertrag vorgelegt. Es wäre schön gewesen, wenn Beattie den Vertrag schon früher in seinem Kämmerlein unterschrieben hätte.“
„Auf dieser Basis brauchen wir nicht weiterzureden“
Wie soll es nun weitergehen? In der Euphorie um den erreichten Klassenerhalt sei er von allen Seiten bestürmt worden, den Vertrag zu verlängern. Tatsächlich habe er sich mit Christian Donbeck schon auf einen neuen Zweijahresvertrag geeinigt, der Entwurf sei schon ausgearbeitet gewesen. Am 15. April habe Beattie jedoch ohne Begründung die Kündigung erhalten. Meier spekulierte, die Kündigung hänge damit zusammen, dass die Löwen parallel mit einem zweiten Trainer – dem gerade verpflichteten Kevin Gaudet – verhandelten.
Der Rechtsanwalt legte einen Vergleichsvorschlag vor, den Breiter jedoch energisch zurückwies: „Auf dieser Basis brauchen wir nicht weiterzureden.“ In den nächsten Wochen wollen die Streitparteien versuchen, eine gütliche Einigung zu finden.
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