Sie tat es für ihren Ehemann

Tölzerin (24) log vor Gericht: Freiheitsstrafe für falsches Alibi

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Wer als Zeuge vor Gericht steht, sollte sich gut überlegen, was er sagt. Denn wenn Staatsanwalt oder Richter meinen, dass er lüge, findet sich der Zeuge selbst schnell auf der Anklagebank wieder. Diese Erfahrung machte eine 24-jährige Tölzerin.

Bad Tölz/Wolfratshausen – Wer als Zeuge vor Gericht steht, sollte sich gut überlegen, was er sagt. Denn wenn Staatsanwalt oder Richter meinen, dass er lüge, findet sich der Zeuge selbst schnell auf der Anklagebank wieder. Diese Erfahrung machte eine 24-jährige Tölzerin, die nun für einen Gefallen, den sie ihrem Ehemann tat, mit vier Monaten Gefängnis auf Bewährung bezahlt.

Anfang Juli vorigen Jahres mussten sich der Mann der Tölzerin und ein weiterer Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendrichter verantworten. Die Frau gab ihrem Ehemann ein Alibi, behauptete, er sei gegen 0.30 Uhr in der Nacht heimgekommen, weshalb seine Anwesenheit am Tatort um diese Zeit ausgeschlossen gewesen sei. Auf mehrmalige Nachfrage des Gerichts hatte sie damals jedoch keine Anhaltspunkte benennen können, warum sie sich so genau an die Uhrzeit erinnern konnte.

Der zur Tatzeit unter offener Bewährung stehende Gatte wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die er derzeit absitzt.

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Seine Frau musste sich nun wegen uneidlicher Falschaussage verantworten. Sie räumte ein, seinerzeit gelogen zu haben. „In Wirklichkeit weiß ich nicht, wann er kam. Er sagte, es sei halb eins gewesen, und ich solle es auch so sagen. Dann müsse er freigesprochen werden“, berichtete die Angeklagte. „Er sagte: In der Ehe hält man zusammen.“ Deshalb habe sie auch nicht von dem Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, das ihr als Ehefrau zugestanden hätte.

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„Das Gericht ist auf wahre Zeugenaussagen angewiesen. Wenn wir belogen werden, erschwert das unsere Arbeit ungemein“, begründete Richter Berger, warum der Gesetzgeber für diesen Fall nur Freiheitsstrafen vorschreibt. Mit seiner Strafe von vier Monaten, die er für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte, blieb Berger unter dem Antrag der Staatsanwältin, die sechs Monate sowie als Auflage 2000 Euro Geldbuße gefordert hatte.  

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