VonLukas Schierlingerschließen
Nach der Cannabis-Legalisierung darf in München öffentlich gekifft werden. Für das Stadtgebiet gelten allerdings spezielle Regeln.
München – 269 öffentliche Schulen gibt es in München, 1500 Kitas und 765 Spielplätze. Da wird es ganz schön eng für Kiffer. Denn nachdem der Cannabis-Konsum per Gesetz entkriminalisiert wurde, ist er noch lange nicht an allen Plätzen der Stadt erlaubt. Lange wurde auf politischer Ebene darum gerungen, ob der angedachte Startpunkt für die Legalisierung am 1. April zu halten sei. Inzwischen hat das Gesetz den Bundesrat passiert.
Karte zeigt, wo Kiffer in München trotz Legalisierung aufpassen müssen
Cannabis-Enthusiasten hatten vorab bereits zusammengetragen, wo der Konsum gestattet sein wird. Die sogenannte Bubatzkarte berücksichtigt dabei die im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen. Sie sei „zunächst aus persönlichem Interesse“ entwickelt worden, könne jedoch auch fehlerhafte oder unvollständige Angaben enthalten, heißt es auf der Homepage. Die Bubatzkarte greift auf Material von OpenStreetMap zurück, wo frei nutzbare Geodaten verzeichnet sind. „Bubatz“ steht in der Jugendsprache sowohl für einen Joint als auch Cannabis im Allgemeinen.
Cannabis-Legalisierung: An welchen Orten der Konsum verboten bleibt
Rund um Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern („Sichtweite“) verboten. In Fußgängerzonen darf laut Gesetzentwurf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden. Auch im Bereich sogenannter Cannabis Social Clubs (siehe unten) und in deren Sichtweite ist der Konsum untersagt. Die Beschränkungen werden in erster Linie mit Gründen des Jugendschutzes erklärt. In „unmittelbarer Gegenwart“ von Menschen unter 18 Jahren ist der Konsum grundsätzlich verboten.
Gebiete, in denen der Cannabis-Konsum nicht möglich sein wird, sind auf der Bubatzkarte rot gekennzeichnet. Mit Blick auf den Ausschnitt für München fällt ins Auge, dass gar nicht so viele Zonen durchgängig grün (Konsum erlaubt) markiert sind. Als städtische „Kifferparadiese“ müssten laut Bubatzkarte die Theresienwiese, der Westpark, der Nymphenburger Schlosspark und Teile des Englischen Gartens gelten. Fast gänzlich grün eingefärbt sind etwa auch Wald- und Ostfriedhof. Nicht alle Münchner dürften es passend finden, wenn dort infolge der Legalisierung die Joints glühen.
Wie kleinteilig die Regelungen sein könnten, wird unter anderem am Flaucher sichtbar. Hier kommt es mit Blick auf den Spielplatz unweit des Biergartens ganz genau darauf an, wo sich Kiffer ihr Plätzchen einrichten. Viele rote Markierungen finden sich in den zentrumsnahen Vierteln, in denen viele Schulen und Kitas angesiedelt sind. Zu einem riskanten Spiel für Konsumenten könnten zum Beispiel Besuche in Obergiesing, Sendling oder der Au werden.
Cannabis-Gesetz: Welche Regeln gelten für den Besitz?
- Der Besitz von 25 Gramm im öffentlichen Raum (Eigenbedarf) ist erlaubt. Zuhause dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden.
- Privat dürfen maximal drei weibliche Pflanzen angebaut werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum.
- Cannabis Social Clubs (CSC) dürfen THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und an Vereinsmitglieder begrenzte Mengen (25 Gramm/Tag und insgesamt 50 Gramm/Monat) abgeben. Mitglieder müssen einen monatlichen Festbetrag entrichten.
Wesentlich mehr Freiraum für Kiffer zeichnet sich auf der Bubatzkarte im Umkreis von München ab. Finden nach der Legalisierung entsprechende Pilgerfahrten aufs Land statt? Die Gemeinde Aschheim möchte genau das verhindern und wehrt sich gegen einen geplanten Gras-Shop. Dessen Betreiber reagiert tiefenentspannt auf die Gegenwehr der Gemeinde.
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Rubriklistenbild: © IMAGO / MiS / Bubatzkarte / OpenStreetMap

