VonAndreas Steppanschließen
E-Autos sollen auf öffentlichen Parkplätzen in Bayern künftig bis zu drei Stunden kostenlos parken dürfen. Die Regelung sorgt für Unverständnis.
Bad Tölz-Wolfratshausen – Die Ankündigung löste bei vielen Bürgermeistern alles andere als Begeisterung aus: Als der bayerische Ministerrat Ende vergangenen Jahres beschloss, dass E-Autos auf allen öffentlichen Parkplätzen künftig bis zu drei Stunden kostenfrei parken dürfen, stieß das auch im Landkreis teils auf Protest. Bei der Umsetzung, zu der die Städte und Gemeinden nun seit 1. April gehalten sind, gehen die Kommunen unterschiedliche Wege.
Jachenauer Bürgermeister lehnt Regelung für E-Autos ab: „Die in München haben Flausen im Kopf“
Mit die deutlichsten Worte zu der neuen Regelung fand vor einigen Monaten der Jachenauer Bürgermeister Klaus Rauchenberger. Und die Zeit hat ihn nicht milder gestimmt. „Wir werden jetzt nicht unsere Parkgebührenordnung auf den Kopf stellen, bloß weil die in München Flausen im Kopf haben“, schimpft er. Mit den Parkgebühren decke die Gemeinde einen Teil ihres Aufwands bei der Pflege der Parkplätze, vor allem am Walchensee-Südufer. Die E-Auto-Fahrer dürften somit auch „drei Stunden umsonst ihren Müll wegwerfen und unsere Mobiltoiletten benutzen“, kritisiert der Bürgermeister.
Er habe den Landtagsabgeordneten Thomas Holz (CSU) in einem Brief gefragt, ob der Staat denn die entgangenen Einnahmen übernehme. Konsequent wäre es aus Rauchenbergers Sicht außerdem, wenn der Staat den E-Auto-Fahrern auf der Forststraße am Südufer auch keine Maut abnehmen würde. „Aber ich habe keine Reaktion bekommen“, sagt der Jachenauer.
Gemeinde hat „gar nichts“ zur Umsetzung der E-Auto-Regelung getan
Zur Umsetzung der E-Auto-Regelung habe die Gemeinde „gar nichts“ getan, sagt er. Weder habe man die Parkautomaten umprogrammiert, noch neue Schilder aufgestellt. Rauchenberger setzt darauf, dass die Parküberwacher Bescheid wissen und E-Auto-Fahrer, die per Parkscheibe ihre Ankunftszeit anzeigen, nicht aufschreiben, wenn sie kürzer als drei Stunden parken.
Die Gemeinde Lenggries erklärt auf Anfrage letztlich auch nur, dass E-Auto-Besitzer mit Parkscheibe drei Stunden kostenlos parken dürften. Die Gemeinde betreibt unter anderem Wanderparkplätze.
Nichts geändert hat sich mit dem 1. April in Bad Tölz. Hier gelten die schon vorher bestehenden Parkregeln für E-Autos „unverändert weiter“, erklärt Rathaus-Sprecherin Birte Stahl. „In der Praxis bedeutet das, dass ein E-Auto bis zu drei Stunden kostenfrei auf einem öffentlichen, unbeschrankten Parkplatz abgestellt werden kann, nicht jedoch länger als die maximal zulässige Parkzeit.“
Nur die Stellplätze am Rathaus in Geretsried betroffen
Zum freien E-Auto-Parken in Wolfratshausen erklärt Bürgermeister Klaus Heilinglechner: „Ganz so einfach ist es leider nicht.“ Der Parkplatz an der Loisachhalle etwa sei privat bewirtschaftet, deswegen müssen hier E-Auto-Fahrer weiter voll bezahlen. An Untermarkt, Obermarkt und Johannisgasse gilt eine Höchstparkdauer von einer Stunde – auch für E-Autos. Bei zwei Stunden liegt das Maximum am Haderbräu, am Heimatmuseum, auf dem Johannisplatz sowie am Loisachufer. Die vollen drei Stunden Gratis-Parken ausschöpfen können E-Auto-Fahrer somit lediglich am Hatzplatz.
In Geretsried sind laut Rathaus-Sprecher Thomas Loibl nur die öffentlichen Stellplätze am Rathaus von der Drei-Stunden-Regel betroffen. Hier habe die Stadt einen „pragmatischen Weg“ gewählt. E-Auto-Fahrer legen eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe. „Wer zum Beispiel fünf Stunden parken will, muss ein Ticket für zwei Stunden ziehen und die Parkscheibe auf den Zeitpunkt stellen, an dem diese zwei Stunden abgelaufen sind“, erklärt der Pressesprecher. Dieses Prozedere werde durch Aushänge erklärt. Im Parkdeck an der Adalbert-Stifter-Straße greife die Drei-Stunden-Regel nicht, weil die Stadt es privatrechtlich betreibe, ebenso wenig im Parkhaus am Karl-Lederer-Platz, das einen privaten Betreiber hat. Alle anderen öffentlichen Stellplätze seien ohnehin gebührenfrei.
Einen Kniff, die bayerische Regelung zu umgehen, hat man wie berichtet in Sachsenkam gefunden. Am Kirchsee will der Gemeinderat eine Möglichkeit nutzen, die es für Erholungsgebiete gibt, und die Parkplätze als öffentliche Einrichtung ausweisen. Werden dort Parkflächen auf Basis einer Satzung betrieben und nicht auf Grundlage einer Parkgebührenordnung, dann sei die Ausnahmeregelung für E-Fahrzeuge nicht anwendbar. (ast)
