VonChristiane Mühlbauerschließen
Die Staatsanwaltschaft München II hat die Ermittlungen zu Unregelmäßigkeiten auf der Kläranlage Benediktbeuern-Bichl erneut eingestellt. Das erklärte die stellvertretende Pressesprecherin, Staatsanwältin Karin Jung, auf Nachfrage unserer Zeitung.
Benediktbeuern/Bichl/Sindelsdorf – Die Einstellung des Verfahrens erfolgte Ende September 2018. Das erste Ermittlungsverfahren war im Mai 2016 eingestellt worden.
Detaillierte Fragen über die Arbeit der Ermittler in den vergangenen Monaten werden von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht beantwortet. So bleibt zum Beispiel unklar, welcher Sachverhalt jetzt konkret untersucht wurde, welchen Zeitraum die Ermittler unter die Lupe nahmen und ob man detaillierte Einsicht in Dokumente mit Betriebs- und Entsorgungskosten nehmen konnte.
Wie berichtet, hatten jahrelang Personen und Firmen außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Aufsicht durch Werkspersonal Zugang zu dieser Kläranlage, in die das Abwasser von Benediktbeuern, Bichl und Sindelsdorf geleitet wird. Von dieser Anlage waren bis 2015 mehrere Schlüssel in Umlauf, und einen davon besaß ein regionales Entsorgungsunternehmen, räumte die Verwaltungsgemeinschaft auf Recherchen unserer Zeitung 2016 ein. Ans Licht kam zudem, dass es in früheren Jahren unter Altbürgermeister Georg Rauchenberger zu Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Aufträgen zur Klärschlammentsorgung gekommen war. So wurden Angebote in der Zeit von 2002 bis 2015 mit wenigen Ausnahmen telefonisch – und nicht schriftlich – eingeholt. Es handelt sich um Aufträge im Wert von mehreren zehntausend Euro. Die Vergabe erfolgte in mehreren Fällen ohne den erforderlichen Beschluss von Mitgliedern der Verwaltungsgemeinschaft (Gemeinderäte aus Benediktbeuern und Bichl).
Lesen Sie auch: Bahnstrecke im Loisachtal mehrmals voll gesperrt
Ein Gutachten, vorgestellt heuer im Mai, bestätigte die Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf der Kläranlage. Der Sachverständige hatte im Auftrag der Verwaltungsgemeinschaft den Zeitraum von 2010 bis 2015 untersucht und listete auf, dass es signifikante Lücken zwischen entsorgter und berechneter Schlammmenge gibt.
Die Untersuchung der Betriebstagebücher ergab zudem, dass die Dokumentation des ehemaligen Betriebsleiters lückenhaft war. Einige Vorgänge lassen sich im nachhinein nicht mehr nachvollziehen, so der Gutachter.
Der Staatsanwaltschaft lag dieses Gutachten vor, so Pressesprecherin Jung: „Die daraus zu gewinnenden Erkenntnisse sind in die strafrechtliche Bewertung eingeflossen.“
Der ehemalige Betriebsleiter wurde mittlerweile versetzt. Seit Ende 2015 kümmert sich eine Fachfirma um die Kläranlage. Seit die Schlüssel ausgetauscht wurden, bewegt sich die Klärschlamm-Menge in einem normalen Maß für die drei Gemeinden, und alle Betriebsabläufe sind laut Gutachter dokumentiert.
Die Kläranlage wurde 2009 neu und größer gebaut. Sie ist jetzt ausgelegt auf 14 500 Einwohnergleichwerte (EW). Die durchschnittliche Belastung liegt laut Gutachter seit Inbetriebnahme jedoch nur bei 7000 bis 8000 EW.
Seit März 2017 läuft die Anlage laut Wasserwirtschaftsamt Weilheim (WWA) verkleinert („einstraßig“). Die Fachbehörde kann sich den Rückgang der Belastung nicht erklären. Bei der Vorstellung des Gutachtens heuer im Mai gab es von den Gemeinderäten Kritik – der 3,7 Millionen teure Neubau sei schließlich auf Empfehlung des WWA getätigt worden.
Im Zuge der Recherche unserer Zeitung stellte sich heraus, dass es in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft in früheren Jahren Probleme gegeben hatte. Im Landratsamt bekam man Kenntnis davon und mahnte das Rathaus an. Dies blieb jedoch ohne Folgen. Das Landratsamt schritt nicht weiter ein.
Die Staatliche Rechnungsprüfung stellte heuer fest, dass die Kalkulation der Abwassergebühren von 2010 bis 2015 für Benediktbeuern und Bichl nicht ausreichend war. Mittlerweile wurde ein Fachbüro mit der Gebührenkalkulation beauftragt. Hinzu kommt, dass die Kämmerei der Gemeinde Sindelsdorf zu viel berechnet hatte, insgesamt rund 61 000 Euro. Derzeit arbeiten die drei Gemeinden an einem neuen Abrechnungsmodus.
