Jahreswechsel

Bis zu 10.000 Euro Strafe droht: An diesen Orten in Nürnberg ist Feuerwerk an Silvester verboten

  • schließen

In Nürnberg gelten zum Jahreswechsel an mehreren Orten Böllerverbote. Die Stadt kündigte Kontrollen an und verwies auf weitere Regeln.

Nürnberg – Das Jahr 2024 neigt sich seinem Ende entgegen. Während viele voller Vorfreude auf die Weihnachtstage blicken, steht bei anderen bereits der Jahreswechsel im Fokus. Jedes Jahr wird dabei auch in vielen Städten an Silvester fleißig geböllert. Doch nicht überall dürfen Raketen und andere Feuerwerkskörper gezündet werden. Jüngst scheiterte eine Initiative für strengere Regeln zu privatem Silvesterfeuerwerk. Die Stadt Nürnberg informierte nun frühzeitig über Verbotszonen für Feuerwerk. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein saftiges Bußgeld.

In Nürnberg gelten an Silvester besondere Regeln (Symbolbild).

Kein Feuerwerk an Silvester erlaubt: Das sind Nürnbergs Verbotszonen

In einer Mitteilung informierte die Stadt Nürnberg über die für Silvester 2024 vorgesehenen Verbotszonen. Ein Bereich, in dem es kein Feuerwerk geben darf, ist der rund um die Nürnberger Burg. Dort ist zwischen 21 Uhr am Silvestertag und zwei Uhr an Neujahr das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten. Die Verbotszone erstreckt sich über die Burg sowie den äußeren Bereich vor der Festung mit der Vestnertorbrücke, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße „Am Ölberg“.

„Auch das Mitführen von Raketen oder Böllern ist dort zwischen 21 und zwei Uhr verboten“, so die Stadt deutlich. Auch an anderen Stellen in der Stadt weisen Schilder auf Feuerwerksverbotszonen hin. Ganztägige Verbostzonen wird es laut Stadt am 31. Dezember und 1. Januar an folgenden folgende Orten geben:

  • Rund um Lorenzkirche, die Frauenkirche und die Sebalduskirche
  • Königstraße
  • Kaiserstraße
  • Museumsbrücke
  • Fleischbrücke
  • Plobenhofstraße
  • Hauptmarkt
  • Waaggasse
  • Rathausplatz
  • Burgstraße

(Unser Nürnberg-Newsletter informiert Sie über alle Entwicklungen, News und Geschichten aus der Franken-Metropole.)

Die Karte zeigt die Böllerverbotszonen in Nürnberg an Silvester.

Verstöße können teuer werden: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld drohen

Wer sich nicht an die Verbote hält, riskiert eine sehr hohe Strafe. „Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden“, erklärt die Stadt Nürnberg. Kontrollen finden durch die Polizei statt. Auch in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen dürfen keine Raketen oder Böller gezündet werden. Darüber hinaus verwies die Stadt auch an eine zeitliche Begrenzung für das Feuerwerk in erlaubten Bereichen. Dieses sei nur an zwei Tagen erlaubt: an Silvester und an Neujahr. Auch in der größten NRW-Stadt Köln gibt es an Silvester ein hartes Böllerverbot.

Diese Feuerwerkskörper dürfen gezündet werden

Gekauft werden dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorien eins und zwei, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und ­-prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CE­-Zeichen haben. Feuerwerkskörper der Kategorie zwei – also klassische Silvesterfeuerwerkskörper – dürfen ohne Erlaubnis nur am 31. Dezember 2023 und am 1. Januar 2024 und nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden.

Besondere Regeln zum Jahreswechsel: das müssen Besucher der Burgfreiung beachten

Für die Burgfreiung gelten an Silvester auch abseits von Feuerwerk besondere Regeln. Denn dort sind auch Gläser und Glasflaschen verboten. Am Eingang zur Stadtfreiung werden Besucher deshalb von einem Sicherheitsdienst kontrolliert. (jr)

Rubriklistenbild: © IMAGO / IPA Photo

Kommentare