- VonStefan Aignerschließen
Mit der Androhung eines Zwangsgeldes von einer Million Euro hatte die Stadt Regensburg die Beseitigung eines Erdwalls von einem Bauträger gefordert – ohne Erfolg.
Regensburg – Die Stadt Regensburg muss im Rechtsstreit mit dem Bauträger Ferdinand Schmack eine deutliche Niederlage einstecken. Im Prozess um einen Erdwall im Gleisdreieck im Stadtosten hat das Verwaltungsgericht Regensburg Schmack recht gegeben und eine Beseitigungsanordnung der Stadt gekippt. Für die Urteilsfindung beriet sich die 8. Kammer am Verwaltungsgericht gerade einmal fünf Minuten.
Streit um 400.000-Tonnen-Berg in Regensburg: Erdwall vom Stadtrat gewünscht
Wie berichtet, geht es um einen Erdwall mit einem Volumen von etwa 230.000 Kubikmeter, 400.000 Tonnen. Nach den Vorstellungen von Schmack soll dieser Berg als Lärmschutz für das von ihm geplante Quartier „Dreibrücken“ dienen.
2014 hatte der Regensburger Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan gefasst – inklusive des besagten Berges, einer „Geländemodellierung“ mit einer Höhe zwischen elf und 25 Metern. Wörtlich heißt es in dem einstimmig gefassten Beschluss: „Dabei soll Aushubmaterial von verschiedenen Baumaßnahmen im Stadtgebiet ortsnah abgelagert und sinnvoll verwendet werden.“
Streit um Lärmschutz-Berg im Gleisdreieck: Seit acht Jahren Stillstand
Für zwei Jahre hatte die Stadt zunächst die Zwischenlagerung von Aushub, größtenteils von den nahegelegenen Baustellen des Candis-Quartiers genehmigt, das unter Schmacks Ägide damals errichtet wurde. Die damit verbundene Hoffnung: Binnen zwei Jahren würde der Bebauungsplan für „Dreibrücken“ fertiggestellt sein und der Berg dann dadurch „legalisiert“ werden.
Doch es kam anders: Seit acht Jahren geht nichts voran. Schmack und die zuständigen Stellen der Regensburger Stadtverwaltung blockieren einander im Streit.
Streit um 400.000-Tonnen-Berg: Stadt Regensburg droht mit Rekord-Zwangsgeld
Seit die Genehmigung für die Zwischenlagerung ausgelaufen ist sieht die Stadt den Berg als „illegale Abfallablagerung“ und ordnete dessen Beseitigung an – bei Androhung eines Zwangsgeldes in einer nie dagewesenen Rekordhöhe von einer Million Euro. Schmack zog dagegen vor Gericht – Streitwert: 4,6 Millionen Euro – und bekam am Montag in vollem Umfang recht.
Bereits zu Beginn der Verhandlung macht der Kammervorsitzende Richter Martin Kiesl klar, es sich bei dem Berg nicht um Abfall handelt. Von Abfall könne man nämlich nur in drei Fällen sprechen: Wenn jemand die „Sachherrschaft“ über etwas aufgegeben habe – es also wegwirft. Wenn etwas beseitigt werden muss – etwa, weil es giftig ist. Oder wenn etwas seinen ursprünglichen Zweck verloren hat und sich kein neuer Zweck anschließt. All dies sei beim Schmack-Berg im Gleisdreieck nicht der Fall.
Streit um 400.000-Tonnen-Berg: Gericht zerpflückt städtische Anordnung
Bislang gebe es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass sich in der Erdaufschüttung giftiges oder gefährliches Material befindet, so Kiesl. Die Stadt habe dies auch nicht dargelegt. Zudem sei auch der künftige Zweck des Erdaushubs klar – eben als Geländemodellierung mit Material von nahegelegenen Baustellen sei klar. Dies sei zudem vom Stadtrat so beschlossen worden.
Auch wenn der Bebauungsplan bislang noch nicht abgeschlossen ist, sei der Berg vor diesem Hintergrund „nach objektiver Verkehrsanschauung tolerierbar“, so Kiesl. „Es macht aus Sicht der Kammer wenig Sinn, etwas wegzufahren, was man anschließend wieder hinfahren muss.“
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Streit um Berg im Gleisdreieck: Gericht schlägt Vergleich vor
Die Kammer schlägt einen pragmatischen Vergleich vor, um den Rechtsstreit zu beenden, bei dem sich „die Parteien ineinander verkeilt“ hätten:
Schmack soll sich verpflichten, weitere Untersuchungen von Erdaushub und Untergrund vorzunehmen, um Gefahren für Mensch und Umwelt endgültig auszuschließen. Sollte giftiges Material gefunden werden, muss es entsorgt werden. Dann darf der Berg bleiben – bis zum endgültigen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens. Die strittige Beseitigungsanordnung der Stadt mit Zwangsgelddrohung wäre damit vom Tisch.
Vergleichsvorschlag im Berg-Streit: Uneinigkeit bei der Stadtverwaltung
Ferdinand Schmack und sein Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl zeigen sich nach anfänglichen Einwänden und Forderungen vergleichsbereit. Doch die Sitzungsvertreter der Stadt Regensburg, insgesamt sieben von verschiedenen Ämtern und Dienststellen, bleiben nach den zweistündigen Vergleichsgesprächen am Ende hart. Deutlich wird dabei: Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es keine klare Linie in Sachen Schmack-Berg.
Dominic Meyer vom Büro der Oberbürgermeisterin etwa nickt mehrfach zustimmend während der Ausführungen des Gerichts. Gelegentlich wirkt es, als würde er die städtische Rechtsauffassung eher widerwillig vortragen. Dr. Regina Elsner, Abteilungsleiterin im Umweltamt, verdreht hingegen immer wieder die Augen und schüttelt den Kopf. Ein Abteilungsleiter im Planungsamt betont zwar immer wieder, dass man „weiterhin an einer konstruktiven Lösung orientiert“ sei, aber dass Schmack doch die erforderlichen Proben schon lange hätte vornehmen können.
Vergleichsvorschlag im Berg-Streit: Richter kritisiert städtische Haltung
„Wir wissen nicht, was in dem Berg noch drin ist“, heißt es. Auch mit dem Untergrund gebe es Unklarheiten und mit der Statik. Möglicherweise gingen von dem Berg Gefahren für Mensch und Umwelt aus. Nein, zur Sicherheit brauche man schon eine rechtskräftige Beseitigungsanordnung – auch im Falle eines Vergleichs –, um sie im Bedarfsfall ziehen zu können.
Richter Martin Kiesl grätscht irgendwann dazwischen. „Warum hat die Stadt binnen acht Jahren keine Proben angeordnet?“, fragt er. Und: Wenn die Stadt die Befürchtung habe, dass von dem Berg Gefahr ausgehen könne, warum werde eine Beseitigungsanordnung nicht auf dieser Basis erstellt, sondern mit einer nicht tragfähigen abfallrechtlichen Begründung?
Eine wirkliche Antwort bleiben die städtischen Vertreter schuldig. Jedoch machen sie klar: Der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich ist für sie nicht tragbar. Die Beseitigungsanordnung soll bleiben – zur Sicherheit quasi. Da hilft auch weiteres Zureden von Richter Kiesl nichts.
Vergleichsvorschlag im Berg-Streit: Stadt nimmt lieber die Niederlage
Die Stadt fordere eine „Vorratsbeseitigungsanordnung“, die bei einem Vergleich zum einen nicht üblich sei, zum anderen eine extrem unsichere Rechtsposition für Schmack berge, so Kiesl. „Das würde ich auch nicht machen.“ Wenn die Stadt nicht von dieser Position abrücke, dann müsse die Kammer eben ein Urteil fällen.
Der bis dahin schweigend im Hintergrund sitzende Rechtsreferent Dr. Wolfgang Boeckh, einer der höchsten städtischen Amtsträger, erklärt schließlich: „Dann eben ein Urteil.“ Fünf Minuten später setzt es dann die vorhersehbare Gerichtsschlappe, die mit etwa 50.000 Euro ins städtische Kontor schlagen dürfte.
„Wir haben den Versuch unternommen, eine Einigung herbeizuführen“, schließt Vorsitzender Kiesl. „Das hat leider nicht geklappt.“ Doch die beiden Parteien seien ja nicht daran gehindert, es dennoch weiter zu versuchen.
Nach Niederlage im Berg-Streit: Unklare Linie der Stadt Regensburg bleibt
Nach dem Urteil stehen Ferdinand Schmack und Dominic Meyer vom Büro der Oberbürgermeisterin bereits wieder zusammen. Man sei beiderseits an einer Lösung interessiert, heißt es. Man werde sich nun bemühen, den Vergleichsvorschlag des Gerichts doch noch umzusetzen.
Brauchte es vor diesem Hintergrund diesen Rechtsstreit und das Beharren auf ein Urteil? Manchmal müsse man eben die Gerichtsbarkeit bemühen, um klare Worte zu bekommen, heißt es von Meyer. Wird man gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorgehen? Das werde man prüfen. Die unklare Linie innerhalb der Regensburger Stadtverwaltung hat zumindest Bestand.