VonLukas Schierlingerschließen
Immer wieder würden Münchner durch Unwissenheit Bußgelder kassieren, kritisiert eine Frau. Wie Polizei und Mobilitätsreferat die Parkplatz-Situation bewerten.
München – „Durch bessere Aufklärung könnte das leicht vermieden werden“, sagt Sara Maier bestimmt. Sie arbeitet in einer Praxis in der Winthirstraße in Neuhausen. Aus deren Räumlichkeiten beobachtet sie häufig, wie Patienten ihre Autos irrtümlich auf den gegenüberliegenden Carsharing-Parkplätzen abstellen. Im Austausch mit unserer Redaktion übt die Münchnerin Kritik: „Die Markierung erinnert eher an Familienparkplätze. Insbesondere für ältere Patienten ist das nicht eindeutig zu erkennen.“
Schild verweist auf Carsharing-Parkplätze: In München „immer noch wenig bekannt“
Seit April 2020 haben Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, Parkerleichterungen für Carsharing-Fahrzeuge anzuordnen. In München klagen Skeptiker immer wieder über „leere Parkplätze“. Die entsprechenden Flächen sind mit dem Zusatzzeichen 1010-70 gekennzeichnet. Maier findet die Gestaltung des Schildes wenig aussagekräftig. Zu sehen ist ein in der Mitte geteilter Pkw, um den sich zwei weibliche und zwei männliche Piktogramme gruppieren.
Immer wieder komme es vor, dass unwissende Praxis-Besucher von Kontrolleuren aufgeschrieben werden, erzählt Maier: „Die Folge ist ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro – ein unerwarteter und ärgerlicher Kostenpunkt.“ Auf Anfrage unserer Redaktion berichtet eine Sprecherin der Münchner Polizei, dass in Bezug auf Carsharing-Verwarnungen lediglich ein geringes Beschwerdeaufkommen vorliege.
Im innerstädtischen Bereich sei unberechtigtes Parken auf Carsharing-Parkplätzen allgemein häufig zu beobachten. „Allerdings werden hier auch andere Stationierungsverbote häufiger missachtet, was auf den hohen Parkdruck zurückzuführen sein dürfte.“
Gespräche mit Münchner Bürgern hätten allerdings ein Ergebnis zutage gefördert, das Maiers Kritik stützt: „Regelungen um das Carsharing sowie die einschlägige Beschilderung sind in der Bevölkerung immer noch wenig bekannt.“ Die Polizei versucht unter anderem mit einem Instagram-Video Aufklärungsarbeit zu leisten.
Polizei will weiter aufklären, Mobilitätsreferat verweist auf Kulanzzeitraum
Ob das Carsharing-Sinnbild undeutlich konzipiert sei, will das städtische Mobilitätsreferat auf Anfrage nicht bewerten. „Es wurde in der Straßenverkehrsordnung für die gesamte Bundesrepublik Deutschland festgelegt“, schreibt eine Sprecherin.
Sie verweist (wie auch die Polizei) darauf, dass bei neuen Carsharing-Parkplätzen die Anliegerschaft im Umfeld informiert werde. „In der Anfangsphase in den ersten vier Wochen wird zudem noch kein Bußgeld erhoben, sondern lediglich über die neue Regelung informiert.“
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