Amtsgericht

Vorfall in Bad Tölz: Schülerin in voll besetztem Bus sexuell belästigt?

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Vor der Wolfratshauser Jugendrichterin ging es jetzt um sexuelle Belästigung.
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Ein 50-jähriger Mann soll eine 15-Jährige in einem Schulbus in Bad Tölz sexuell belästigt haben. Jetzt musste er sich dafür vor Gericht verantworten.

Bad Tölz/Wolfratshausen – Abscheulich und widerlich: Das sind Begriffe, die einem durch den Kopf schießen, wenn man sich die Situationen vorstellt, die der Staatsanwalt bei der Anklageverlesung skizzierte. Ein 50-jähriger Mann soll eine damals 15-jährige Schülerin zwischen dem 26. November und dem 8. Dezember 2018 viermal in einem voll besetzten Schulbus in Tölz sexuell belästigt haben, indem er sich mit erigiertem Glied von hinten gegen das Mädchen drückte und es über der Kleidung am Po sowie im Genitalbereich streichelte.

Per Strafbefehl war der Mann wegen sexueller Belästigung zu 2250 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen legte er Einspruch ein, weshalb der Fall nun vor dem Jugendrichter landete. Am Ende wurde es ein kurzer Prozess. Der Angeklagte, der sich auf Anraten seiner Anwälte zu den Vorwürfen nicht äußerte, nahm seinen Einspruch zurück und akzeptierte die Geldstrafe.

Verteidiger: „Sind sicher, dass wir den Prozess gewinnen“

 „Uns blutet das Herz“, sagte Rechtsanwalt Albrecht Göring, der gemeinsam mit seinem Kollegen Hubertus Werner den Angeklagten verteidigte. „Wir sind bis an die Zähne bewaffnet und sicher, dass wir den Prozess gewinnen würden – wo auch immer“, ließ Göring anklingen, dass die Verteidigung sich darauf eingestellt hatte, wenn nötig durch alle Instanzen zu gehen. „Aber das liegt nicht in unserer Entscheidung.“ Der Mandant war eingeknickt, bevor es richtig losging.

Einen kleinen Einblick in ihr juristisches Waffenarsenal hatte das Verteidigerduo bereits am 5. November vorigen Jahres gewährt. Damals war die Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Andrea Titz schon einmal angesetzt gewesen – und ebenfalls schnell beendet. Zunächst hatten die Verteidiger der Vernehmung einer Zeugin widersprochen, weil die Gefahr bestehe, dass die Polizistin nicht eigene Wahrnehmungen wiedergebe, sondern „nur Ergebnisse interpretiert und aus Sicht der Polizei zusammenfasst“.

Hinter verschlossenen Türen wird Vorgehen besprochen

Als nächstes lehnten sie die Dolmetscherin ab, weil diese den Begriff „authentisch“ nicht auf Paschtu, die Muttersprache des Angeklagten, übersetzen konnte. Die Richterin erklärte nach minutenlangen Bemühungen der Übersetzerin, die Situation zu retten, nicht ausschließen zu können, dass „Zweifel an einer ausreichenden Verständigung zwischen dem Angeklagten und der Dolmetscherin bestehen“ und setzte die Verhandlung schließlich aus.

Drei Monate später traf man sich wieder. Mit anderem Dolmetscher, anderem Staatsanwalt und einer anderen Richterin. Friederike Kirschstein-Freund überraschte an ihrem zweiten Sitzungstag als Jugendrichterin am Amtsgericht Wolfratshausen die Verteidigung mit dem Vorschlag, sich zunächst ohne Publikum zu besprechen.

Hinter verschlossenen Türen wurde wohl deutlich, dass auch der Anklagevertreter nicht waffenlos angetreten war. Ein mögliches Szenario: Würden sich die Anschuldigungen gegen den Angeklagten in der Verhandlung bestätigen, könnten die Taten womöglich auch als sexuelle Nötigung verurteilt werden – mit einem Strafrahmen von Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren pro Fall.

Angeklagter akzeptiert Strafbefehl und erspart Opfer Aussage

„Auch ihm blute das Herz“, sagte Staatsanwalt Marco Heim, der schließlich der Einspruchsrücknahme zustimmte. Damit ist der Strafbefehl über 150 Tagessätze zu je 15 Euro, insgesamt 2250 Euro, rechtskräftig. Dadurch erspart der inzwischen aus Tölz weggezogene Angeklagte der Schülerin, dass sie sich noch einmal mit der Geschichte auseinandersetzen muss.

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