Ortsmitte

Strauss-Grundstück: Darum hat Bad Heilbrunn ein Vorkaufsrecht

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Immobilienkauf: Wer Grundstück erwirbt, muss zum Notar und den Handel eintragen lassen.

Die Gemeinde Bad Heilbrunn wendet ihr Vorkaufsrecht an, um das Strauss-Grundstück zu kaufen. Möglich macht diese Entscheidung die Sanierungssatzung für den Ortskern.

Bad Heilbrunn – Wie berichtet will die Gemeinde Bad Heilbrunn das Grundstück von Christian Strauss in der Bad Heilbrunner Ortsmitte kaufen. Strauss hatte sein Grundstück und das darauf befindliche Hallenbad mit Sanatorium im September an einen Investor verkauft. Die Mitglieder des Gemeinderats beschlossen am Dienstag für das Grundstück ein Vorkaufsrecht anzuwenden.

Wann ein Vorkaufsrecht für eine Gemeinde möglich ist, weiß Marlies Peischer, Sprecherin des Tölzer Landratsamts: „Der Ursprung des Vorkaufsrechts liegt eigentlich im Städtebau. Aber auch Gemeinden können das Vorkaufsrecht anwenden, um bauliche Ziele zu verwirklichen“, sagt Peischer. Die Grundlage dafür sei „entweder ein Gesetz oder eine Sanierungssatzung.“

In Bad Heilbrunn trifft letzteres zu: Eine Sanierungssatzung ist Grundlage der Gemeinde, um das Grundstück von Christian Strauss kaufen zu dürfen, obwohl er es bereits an einen Investor veräußert hat. „Die Satzung gewährt uns ein Vorkaufsrecht, aber nur, wenn der Kauf das Allgemeinwohl betrifft“, sagt der Heilbrunner Rathaus-Geschäftsleiter Andreas Mascher. Die Gemeinde erließ die Sanierungssatzung im Jahr 2013. Sie gilt für rund 190 Grundstücke in der Heilbrunner Ortsmitte. Dem Gemeinderat gehe es bei der Satzung um „Planungen in der Ortsmitte“, so Mascher. Die Gemeinde wolle das Grundstück von Strauss und das daran angrenzende Post-Areal für ein Hotelprojekt freihalten. Wie der Tölzer Kurier im Jahr 2012 berichtete, kaufte die Gemeinde deshalb bereits vor fünf Jahren für eine Millionen Euro das Post-Grundstück. Schon damals bekundete die Gemeinde ihr Interesse, am Grundstück von Christian Strauss.

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Die Gemeinde müsse laut Peischer für das Grundstück den marktüblichen Preis bezahlen. Deswegen seien Vorkaufsrechtsfälle wie der vorliegende im Landkreis selten. Peischer: „Die Immobilienpreise sind so hoch.“

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Die Lage und der Name des neuen Besitzers des Areals, der das Grundstück im September kaufte, ist unklar. Bürgermeister Thomas Gründl sagt, dass er eine Anhörung erhalten habe. Die Gemeinde steige durch das Vorkaufsrecht in den Vertrag von Strauss und dem Investor ein. „Dadurch sind Strauss und die Gemeinde Vertragspartner“, sagt Gründl. Der Investor hingegen gelte als „belasteter, weil die Gemeinde in sein Geschäft eintritt“, sagt Gründl. Deshalb könne der Investor gegen die Gemeinde klagen.

Nora Linnerud

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