VonSebastian Grauvoglschließen
Nicht genehmigt und ohne Konzession: Der Betrieb von Walter‘s Bar am Schlierseer Hof hängt nach wie vor am seidenen Faden. Jetzt ruht die Hoffnung auf einer Duldung.
Schliersee – Kühle Getränke nicht nur am, sondern fast schon über dem See: Das bietet Walter‘s Bar auf dem Gelände des Schlierseer Hofs. Wie berichtet, hatte die Gastronomie wegen ihrer außergewöhnlichen Lage nicht nur bei den Gästen, sondern wiederholt auch bei den Behörden für Aufsehen gesorgt. Jetzt war die Bar wieder Thema im Schlierseer Gemeinderat. Auslöser war ein Antrag zum Anbau eines Getränkelagers mit Ausgabe (Grundfläche zehn mal fünf Meter) und auf gaststättenrechtliche Konzession für die zugehörige Freischankfläche.
Wie Bürgermeister Franz Schnitzenbaumer (CSU) auf Nachfrage mitteilt, geht der Antrag auf einen Wunsch des Schlierseer Bauausschusses auf eine geordnete Gestaltung zurück. Bekanntlich war die Bar in der Corona-Zeit zunächst ohne Genehmigung errichtet worden und auch in Betrieb gegangen. Der Bauausschuss sprach sich laut Schnitzenbaumer für eine vorerst einjährige Duldung aus, forderte aber den Rückbau der Baumhaus-artigen Plattformen über dem See, was der Bauherr auch umsetzte. Die ebenfalls bemängelten Hütten seien hingegen stehen geblieben, sollten aber durch das nun neu beantragte Getränkelager ersetzt werden.
Planungsrechtliche Hürden
Doch im Gemeinderat tauchten hier schon die nächsten Probleme auf. Wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, liegt das gesamte Areal im Bebauungsplan Seeuferbereich Schliersee. Folglich seien „untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtung“ unzulässig, ein Baufenster für das geplante Getränkelager sei nicht vorhanden. Stattdessen seien in diesem Bereich eine private Grünfläche und ein zu erhaltender Baumbestand festgesetzt. Obendrein liege das Grundstück im Überschwemmungsbereich, die Einhaltung der Immissionsrichtwerte gegenüber des unmittelbar westlich angrenzenden Allgemeinen Wohngebiets sei zu klären. Das Landratsamt hätten jedenfalls regelmäßig Beschwerden aus der Nachbarschaft erreicht.
Eigentlich schon Hürden genug, doch Schnitzenbaumer (CSU) wies im Gemeinderat noch auf einen anderen Konflikt hin: den bereits in der Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Neubau des Schlierseer Hofs (wir berichteten). Dessen städtebauliche Ziele würden sich mit denen aus dem Bauantrag für Walters Bar überkreuzen. Auch die von Wolfgang Mundel (CSU) angefragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sei nicht machbar, erklärte Bauamtsleiterin Birgit Kienast.
Duldung als einzige Chance?
Schnitzenbaumer schlug letztlich vor, den Antrag trotzdem zur Prüfung ans Landratsamt weiterzureichen und parallel das Gespräch mit dem Bauwerber zu suchen. Die Gemeinderäte teilten diese Ansicht. Wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilt, ist eine baurechtliche Genehmigung und damit auch eine gaststättenrechtliche Konzession nicht möglich. Der einzige Weg für den Fortbestand der Bar führe demnach über eine Duldung. Diese aber müsse zunächst die Gemeinde aussprechen. Schnitzenbaumer betont, dass er sich dies aufgrund der ohnehin bestehenden zeitlichen Befristung wegen der ohnehin anstehenden, vollständigen Überplanung des Schlierseer Hofs durchaus vorstellen kann. Dennoch wolle er sich zunächst ein erneutes Meinungsbild des Bauausschusses einholen.
Auf eine Duldung hofft nun auch Antragsteller Walter de Alwis. Wie der Hotelchef auf Anfrage mitteilt, ist er guter Dinge, den Betrieb seiner Bar so bis zur Realisierung seiner Neubaupläne aufrechterhalten zu können. Die Gäste dürfte es freuen, denn statt ins Baurecht vertiefen sie sich lieber in die umfangreiche Getränkekarte – und natürlich in den Premium-Blick auf den See.
sg
