VonMagnus Reitingerschließen
Eigentlich muss die Stadt Weilheim ihre Verordnung für Marktsonntage ändern – und den Bereich, in dem Läden öffnen dürfen, einschränken. Im Mai gab es einen entsprechenden Beschlussvorschlag, doch dann verschwand das Thema von der Tagesordnung. Stattdessen gingen Briefe an zwei Ministerien.
Weilheim – Was am kommenden Sonntag in Weilheim passiert, das hätte eigentlich nicht mehr passieren sollen: Dass der Andreasmarkt am Totensonntag abgehalten wird. Vergangenen Mai hat der Hauptausschuss des Stadtrates einstimmig dafür votiert, den Andreasmarkt künftig vorzuverlegen, wenn sein eigentlicher Termin – der letzte Sonntag im November – zugleich Totensonntag ist. Denn dieser ist in Bayern per Gesetz ein besonders geschützter „Stiller Tag“.
Nach diesem Votum im Ausschuss hätte acht Tage später der Stadtrat entscheiden sollen. Doch von dessen Tagesordnung war das Thema plötzlich gestrichen worden. Und seitdem hat man nichts mehr davon gehört. Vielleicht zufälliger-, aber doch interessanterweise fehlt auf der Internetseite der Stadt Weilheim auch die Niederschrift jener Hauptausschuss-Sitzung (und drei weiterer Sitzungen) – während dort ansonsten die Beschlüsse sämtlicher Stadtrats-Ausschüsse dokumentiert sind.
Hauptausschuss im Mai: Laden-Öffnung war wichtigstes Thema
Im Hauptausschuss war es im Mai vor allem um einen anderen Aspekt der Marktsonntage in Weilheim gegangen: die Laden-Öffnungen. Kirchliche Institutionen und Gewerkschaften hatten darauf gedrängt, den Bereich klar zu definieren, in dem an den vier Marktsonntagen die Geschäfte öffnen würden. Denn laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2015 dürften an den Marktsonntagen nur Geschäfte geöffnet haben, „die im Umfeld des Marktes gelegen sind oder einen erkennbaren Bezug hierzu haben“. In Weilheim aber wird bisher toleriert, dass auch in der Peripherie und in den Gewerbegebieten Läden aufsperren.
Eben das müsse geändert werden, hieß es im Hauptausschuss. „Wir haben da keinen Spielraum, brauchen also gar nicht zu diskutieren“, sagte damals CSU-Vertreter Klaus Gast. Und in die entsprechende Änderung der 2006 erlassenen „Rechtsverordnung über die Bestimmung weiterer Verkaufs-Sonntage in der Stadt Weilheim“ solle dann gleich mit aufgenommen werden, dass der Andreasmarkt nicht mehr am Totensonntag abgehalten wird – so das Votum im Ausschuss.
Nur kam es dann nicht zur Beschlussfassung im Stadtrat. „Das Landratsamt wollte noch einige Punkte abklären“, so begründete Andreas Wunder, Leiter des Ordnungsamtes im Rathaus, jetzt auf „Tagblatt“-Anfrage die Absetzung des Punktes im Mai. Und diese Klärung dauert seitdem.
Bürgermeister fordern, dass an Marktsonntagen alle Läden öffnen dürfen
Laut Helmut Stork, der am Landratsamt das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung leitet, gab es noch im Sommer ein Gespräch der Kreis-Behörde mit den betroffenen Bürgermeistern (nämlich von Weilheim, Penzberg, Peißenberg, Peiting, Schongau, Polling und Seeshaupt). Dabei sei es der „gemeinsame Wunsch“ gewesen, an das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium Bayerns heranzutreten – mit der Bitte, für Marktsonntage „eine Möglichkeit zu eröffnen, dass alle Geschäfte in der jeweiligen Gemeinde geöffnet haben dürfen“, wie Stork erklärt. Anfang November sei ein entsprechender Brief an die beiden Ministerien geschickt worden, nun warte man auf eine Antwort.
Auch die Anpassung der Verordnung bezüglich des Totensonntags hat die Stadt Weilheim bis dahin zurückgestellt. „Der Markt beeinträchtigt nicht diesen Feiertag“, meint Ordnungsamts-Chef Wunder, „er ist ja keine Unterhaltungsveranstaltung“.
Da ist die regionale „Allianz für den freien Sonntag“ allerdings anderer Ansicht. Das Bündnis kirchlicher und gewerkschaftlicher Gruppen will „den Wert eines gemeinsamen arbeitsfreien Tages wieder mehr ins Bewusstsein bringen“ und kämpft dafür, dass im Landkreis nicht weiter gegen rechtliche Vorgaben verstoßen wird. Ein besonderes Unding ist für das Bündnis ein Markt am Totensonntag. „Stille Tage müssen still bleiben“, sagt der katholische Betriebsseelsorger Andreas Kohl aus Weilheim: „Das verträgt sich nicht mit dem Trubel eines verkaufsoffenen Sonntags.“
Weilheimer Pfarrer Corvin Wellner: „Einkaufen passt nicht zu dieser Stille“
Ein spezieller Gedenktag ist der Totensonntag auch in der evangelischen Kirche. Sie nennt diesen Tag, den letzten Sonntag im Kirchenjahr (welches mit dem Advent beginnt), „Ewigkeitssonntag“ und rückt das Totengedenken und die innere Einkehr in dessen Mittelpunkt. Örtliche Märkte und geöffnete Geschäfte widersprechen laut bayerischem Landeskirchenrat „dem ernsten Charakter dieses Tages“. Dieser Überzeugung ist auch der Weilheimer Pfarrer Corvin Wellner: „Einkaufen passt nicht zu dieser Stille, zum Nachdenken und sich Erinnern.“
Die Stadt Weilheim lockt derweil für kommenden Sonntag mit Verweis auf das „bunte Sortiment“ von etwa 75 Fieranten von 9 bis 17 Uhr zum Andreasmarkt – und wirbt, dass „eine Vielzahl Weilheimer Geschäfte“ ab Mittag geöffnet habe. Weilheims Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), die der „Allianz für den freien Sonntag“ angehört, will an diesem Totensonntag hingegen „stillen Protest“ gegen die Aushöhlung des „Stillen Tages“ setzen. Sie wird auf Bänke in der geschäftigen Innenstadt Kissen mit dem Aufdruck „Sonntags.Ruhe“ legen, um zum Nachdenken anzuregen.
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