Zur Verhandlung stand vor dem Amtsgericht Weilheim ein räuberischer Diebstahl. Der schwere Tatvorwurf gegen eine 22-Jährige aus der Umgebung von Murnau konnte jedoch nicht aufrechterhalten werden. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.
Weilheim – Die Sache wurde sogar vor einem Schöffengericht verhandelt, da zu erwarten war, dass das Strafmaß bei diesem Tatvorwurf zwischen zwei und vier Jahren betragen könnte, somit in die Zuständigkeit eines Schöffengerichts fällt – eine Vermutung, die während der Beweisaufnahme Kopfschütteln bei den beiden Schöffen auslöste. „Das Ganze hier ist lediglich eine Beziehungskrise, und damit befasst sich jetzt ein Schöffengericht“, ärgerte sich ein Schöffe.
Und als ein aus dem Ruder gelaufenes Ende einer Beziehung stellte sich der Fall dann auch heraus. Das Pärchen hatte sich getrennt, der junge Mann, ebenso wie die Angeklagte 22 Jahre alt, zog aus der gemeinsamen Wohnung in der Nähe von Murnau aus und wieder in sein Elternhaus im Landkreis Weilheim-Schongau. Dabei nahm er auch noch ein paar Sachen seiner Freundin mit. Laut Angaben der Angeklagten waren darunter ein Seidenschal, eine Spardose und eine einzelne Wollsocke.
Es ging nicht um den Wert, sondern ums Prinzip
Die Sachen wollte die junge Frau zurückhaben. „Es ging mir nicht um den Wert, sondern ums Prinzip“, sagte sie vor Gericht.
Also begab sie sich letztes Jahr im Juni zum Haus ihres ehemaligen Freundes und klingelte Sturm. Er machte die Tür aber nicht auf. Also ging die Angeklagte über den Garten durch die nur angelehnte Terrassentür und in das Zimmer des jungen Mannes. Dort nahm sie von seinem Nachttisch seine lebenswichtigen Insulinspritzen, die Spardose und aus dem Hausgang noch zwei E-Bike-Schlüssel.
Der junge Mann hatte jedoch das Hereinkommen seiner ehemaligen Freundin gehört und stellte sie zur Rede. Sie soll ihn zur Herausgabe ihrer Sachen aufgefordert haben, sonst würde sie das Insulin behalten – nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Lars Baumann ein Fall von versuchter Nötigung. „Sie haben sich in diesem Punkt auf jeden Fall falsch verhalten“, sagte Baumann.
Spardose und Wollsocke sind noch im Besitz des Ex-Freundes
Der Vorwurf seitens des jungen Mannes, dass die Angeklagte dann die Spardose und die Schlüssel mitgenommen habe, bestätigte sich nicht. Die Spardose und die Wollsocke befinden sich immer noch bei dem jungen Mann. Das Seidentuch hat dieser zurückgegeben.
Warum der 22-Jährige damals die Polizei rief und Anzeige erstattete, erklärte er als Kurzschlussreaktion. „Mir ging’s darum, dass sie nicht so einfach reinkommen und meine Spritzen nehmen darf“, sagte er vor Gericht über sein Verhalten gegenüber seiner Ex-Freundin.
Nach dem Vorfall Beziehung für kurze Zeit wieder aufgenommen
Freimütig gaben beide zu, nach dem Vorfall ihre Beziehung für kurze Zeit wieder aufgenommen zu haben. Dann war die Strafanzeige aber nicht mehr rückgängig zu machen, da laut Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse vorlag, der Fall also zur Verhandlung kommen musste.
Das Gericht fasste den Beschluss, dass der ursprüngliche Tatvorwurf nicht mehr vorlag, und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1000 Euro zu Gunsten der Opferhilfe „Weißer Ring“ ein.
„Der Strafvorwurf ist dahingeschmolzen. Sie sind mit einem blauen Auge davongekommen“, sagte Baumann zu der jungen Angeklagten.
VON REGINA WAHL-GEIGER
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