VonMagnus Reitingerschließen
Es wurde ruhig um die umstrittene Erweiterung des Gewerbegebietes am Leprosenweg in Weilheim – nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan außer Vollzug gesetzt hatte. Jetzt wird das Verfahren neu aufgerollt. Dabei geht es um einen Betrieb, den die Stadt unbedingt halten will.
Weilheim – Rund 25 000 Quadratmeter Gewerbefläche weist die Stadt Weilheim im Plangebiet „Leprosenweg II – Erweiterung Nord“ neu aus – nördlich der bestehenden Gebäude der Firma „Dr. Müller Diamantmetall“. Wer dieses neue Areal letztlich nutzen wird, wurde bis dato nie öffentlich erörtert. Nach langen Diskussionen und viel Protest von Anwohnern der nahe gelegenen Kohlwinklstraße in Unterhausen hatte der Stadtrat im Januar 2022 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen, dann folgte ein jäher Stopp: Ein Anlieger erhob Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (wir berichteten), und dieser hat im Eilverfahren den Bebauungsplan außer Vollzug gesetzt. Dabei geht es um mögliche Lärmbelastung. „Es bestehen Bedenken im Zusammenhang mit dem im Bebauungsplan festgesetzten Summenpegel für Emissionskontingente für mögliche mehrere Gewerbebetriebe im Planungsbereich“, erklärt das Stadtbauamt.
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Konzept wurde kürzlich vorgestellt
Inzwischen wolle der Planveranlasser das gesamte Erweiterungsareal an einen Investor veräußern, hieß es nun in der Juli-Sitzung des Weilheimer Bauausschusses. Und dieser Investor beabsichtige, auf dem Areal lediglich einen Gewerbebetrieb anzusiedeln, nämlich die Firma „PARItec“, die bereits seit vielen Jahren im Trifthof in Weilheim eine Fertigung von Medizinprodukten betreibt. Am Leprosenweg solle eine Logistikzentrale für die Betriebsteile der Firma PARI im Oberland entstehen. Ihr Konzept dafür hätten der Investor und die Firma kürzlich im Rathaus vorgestellt.
Einige Festlegungen im auf Eis gelegten Bebauungsplan müssten für die neuen Pläne „in einem ergänzenden Verfahren“ geändert werden, erklärte das Stadtbauamt nun im Bauausschuss. Das geplante Gebäude rücke jetzt weiter von der Wohnbebauung ab, die sich auf der anderen Seite des Bahngleises befindet, solle aber durchgängig 10,80 Meter hoch sein. Das sei nötig für ein befahrbares Hochregallager. Bisher sieht der Bebauungsplan eine Pultdach-Lösung vor, die Richtung Nachbarn von 10,80 auf sieben Meter absinkt. Auch bezüglich der Park-, Verkehrs- und Ausgleichsflächen seien Anpassungen erforderlich.
Es geht um „einen der besten Arbeitgeber in der Stadt“
Fraglich ist auch noch, ob die Stadt die neuen Vorgaben per Regelverfahren oder in einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufsetzt. Die Investoren wünschen Ersteres, weil die Regelungen dann nicht so konkret zugeschnitten sind und ihnen mehr Freiheit bleibt. Das Rathaus setzt aber eher auf einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan. Dieser bringe mehr Rechtssicherheit, sagte Bürgermeister Markus Loth (BfW) – und die brauche die Stadt, weil sie letztlich „alle Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen“ habe. Entscheiden wird darüber der Stadtrat in seiner Sitzung am morgigen Donnerstag. Gleichwohl, so Bauverwaltungsleiter Manfred Stork, gehe man davon aus, dass der Beschwerdeführer, der die Normenkontrollklage einreichte, „auch gegen den neuen Bebauungsplan vorgehen wird“.
Angesichts des juristischen Verfahrens sei es „zielführend, einen Schnitt zu machen und einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzustellen“, meinte CSU-Fraktionssprecherin Marion Lunz-Schmieder im Bauausschuss. So oder so: Die Firma PARI sei „wirklich einer der besten Arbeitgeber in der Stadt“, betonte Bürgermeister Loth, „den wollen wird am Standort Weilheim halten“.
Die Stadtratssitzung
ist öffentlich und beginnt am Donnerstag, 27. Juli, um 18.30 Uhr im Weilheimer Rathaus (großer Sitzungssaal). Auf der Tagesordnung steht neben dem Thema „Gewerbegebiet Leprosenweg“ unter anderem auch das Bürgerbegehren zum geplanten Heizkraftwerk am Kranlöchl..
