Weilheim

Ging der Stadt Weilheim bei Bauprojekten Geld durch die Lappen?

+
Die Rechnungsprüfer im Weilheimer Rathaus haben mehr Transparenz angemahnt, was die Ausgleichsflächen für Bauprojekte angeht.
  • schließen

Der Umgang der Stadt Weilheim mit Ausgleichsflächen für Neubauprojekte müsse transparenter werden – auch bezüglich der Kosten. Das haben die Rechnungsprüfer im Rathaus kürzlich angemahnt. Eine neue Satzung soll das nun einlösen. Doch mehr Geld wird sie der Stadt wohl nicht bescheren.

Weilheim – Wenn für Baumaßnahmen in Natur und Landschaft eingegriffen wird, muss für Ausgleich gesorgt werden. So ist es seit einigen Jahren im Bundesnaturschutzgesetz und im Baugesetzbuch geregelt. Den Ausgleich hat der Verursacher zu tragen. Um Flächen für künftige Ausgleichsmaßnahmen – insbesondere im Rahmen der Bauleitplanungen – vorzuhalten, hat die Stadt Weilheim bereits 2011 begonnen, ein so genanntes „Ökokonto“ einzurichten. Laut Stadtbauamt sind in diesem derzeit zwölf Flächen mit insgesamt ca. elf Hektar eingebucht. Gut ein Viertel davon wurde bereits für verschiedene Bebauungspläne gebunden. Darüber hinaus gibt es weitere (aber deutlich weniger) Flächen in einem 2017 eingerichteten „Wald-Ökokonto“.

Bauausschuss hat bereits zugestimmt

Genannt wurden diese Zahlen diese Woche im Bauausschuss, weil der Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates in seinem jüngsten Bericht einen transparenteren Umgang mit den städtischen Ausgleichsflächen gefordert hatte (wir berichteten). Teils hätten sich im Stadtbauamt keine, teils nur handschriftliche Notizen über Entnahmen einzelner Flächen aus dem Öko-Konto gefunden, monierte der Ausschussvorsitzende Horst Martin (SPD) im Januar; es fehle eine richtige Übersicht.

Mehr Rechtssicherheit durch neue Satzung

Zudem empfahlen die Rechnungsprüfer, eine „Ausgleichsflächen-Kostenerstattungssatzung“ zu erlassen, damit die Stadt den Verursachern die tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung der Ausgleichsflächen in Rechnung stellen könne. Als Muster gab das Gremium dem Rathaus solche Satzungen aus anderen Kommunen an die Hand. Darauf aufbauend, legte das Stadtbauamt nun den Entwurf einer solchen Kostenerstattungssatzung für Weilheim zur Abstimmung vor. Der Bauausschuss hat dieser am Dienstag bereits einmütig zugestimmt. Entschieden wird darüber in der Stadtratssitzung am kommenden Donnerstag, 21. März.

Die neue Satzung, hieß es im Bauausschuss, bringe „mehr Rechtssicherheit“. Allerdings werde man damit „keine zusätzlichen Einnahmen generieren“, sagte Manfred Stork, der Leiter der städtischen Bauverwaltung. Schon bisher habe man entstandene Kosten den jeweiligen Bauherren auferlegt – mittels städtebaulicher Verträge. „Wir haben keine Fehler in der Vergangenheit gemacht“, betonte Stork, „uns ging kein Geld durch die Lappen“.

Nicht mehr Bürokratie als bisher

Bei Neuausweisungen wie beispielsweise den jüngeren Wohngebieten am Stadtrand (etwa am Gögerl, am Hardtfeld oder östlich des Prälatenweges) wurden die Kosten in Sachen Ausgleichsflächen „ohnehin umgelegt“, erklärte der Leiter der Bauverwaltung. In anderen Fällen brachten Bauherren eigene Flächen als Öko-Ausgleich ein, so zum Beispiel der Investor der neuen Wohnbebauung auf der Wiese zwischen Schießstattweg und Schmuzerstraße.

Wenn im Bebauungsplangebiet selbst kein Ausgleich möglich ist und der Bauwerber auch nicht über entsprechende andere Flächen verfügt, dann kann die Stadt solche aus ihrem „Ökokonto“ zur Verfügung stellen. Für die Kosten hat der Verursacher aufzukommen, abgerechnet wird dies künftig auf Basis der neuen Kostenerstattungssatzung. „Damit haben wir eine klare Rechtsgrundlage“, sagte CSU-Fraktionssprecherin Marion Lunz-Schmieder im Bauausschuss, und es werde dadurch „nicht mehr Bürokratie, als wir jetzt schon haben – aber leider auch nicht weniger“.

Lesen Sie auch: Stadt wehrt sich gegen massive Neubaupläne - und ärgert sich über das Landratsamt

Kommentare